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LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
 
ALTERSFÜRSORGE
 
Bereits heute ist fast jeder fünfte Schwede Altersrentner - und auch die staatlichen Bemühungen um die Altersfürsorge haben in den letzten Jahren zugenommen.
 
 
Soziale Voraussetzungen
Organisation der Altersfürsorge
Soziale Fürsorge und Gesundheitspflege im öffentlichen Sektor
Alternativen zur öffentlichen Fürsorge
Die Zukunft und Europäisierung
 
 
Einleitung
Schweden hatte aufgrund niedriger Geburtenraten Ende des 19. Jahrhunderts früher als viele andere Länder eine ältere Bevölkerung. Dies war einer der Gründe für die Durchführung der ersten Studien über Altersfürsorge und die Einführung allgemeiner aber einkommensabhängiger Renten (1914). Heute ist fast jeder fünfte Schwede Altersrentner. Der Anteil alter und besonders sehr alter Menschen wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. Die Besorgnis über die Konsequenzen dieser Entwicklung für das Rentensystem und die Altersfürsorge hat in den letzten Jahren zugenommen – wahrscheinlich hauptsächlich aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums und der Arbeitslosigkeit in der Versorgergeneration.
 
 
 
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Soziale Voraussetzungen
Öffentliche Altersfürsorge muss im Verhältnis zur sozialen Situation älterer Menschen im Allgemeinen betrachtet werden. Der wichtigste Aspekt ist dabei die Tatsache, dass viele ältere Menschen eine intakte Familie haben. Verglichen mit früheren Zeiten sind viele Menschen noch in fortgeschrittenem Alter verheiratet und haben Kinder sowie andere nahe Angehörige, die häufig nicht allzu weit entfernt wohnen. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass diese gewillt und in der Lage sind, ihren älteren Verwandten zu helfen und dies scheint auch in zunehmendem Maße der Fall zu sein. Jedoch sind noch immer 8% der Älteren nicht verheiratet und etwa 18% haben keine Kinder (51% sind verheiratet, 10% geschieden).
Die Rolle der Familie in der Altersfürsorge hat sich weniger verändert, als zu erwarten gewesen wäre. Heute wie früher springt die öffentliche Fürsorge ein, wenn die Familie an ihre Grenzen stößt oder wenn es keine nahen Angehörigen gibt. Neu ist, verglichen mit den Verhältnissen vor einigen Jahrzehnten, dass Älteren heute durch ein ausgebautes öffentliches Fürsorge- und Pflegesystem mehr Wahlmöglichkeiten offen stehen. Auch die privaten finanziellen Verhältnisse und die Wohnsituation haben sich verbessert. Heute findet man fast keine älteren Menschen mehr, die beengt oder ohne modernen Komfort wohnen, wie es vor fünfzig Jahren fast die Regel war. Das staatliche Wohngeld ermöglicht es den Älteren, ihren Lebensabend heute unabhängig und in modernen und geräumigen Wohnungen zu verbringen.
Ältere Menschen leben in erster Linie mit ihren Ehepartnern (gut die Hälfte) oder allein (etwa 40%). Nur 3–4% leben zusammen mit ihren Kindern, Geschwistern oder anderen nahen Angehörigen. 8% werden in Einrichtungen betreut, die juristisch als Institution bezeichnet werden. Verfügbare Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass schwedische Familien helfen wie Familien in anderen Ländern, jedoch ohne mit ihnen zusammen zu wohnen, was im Übrigen weder die Älteren noch deren Kinder möchten. Die meisten älteren Menschen haben Kinder, die nicht allzu weit entfernt wohnen, und man verbringt heute eher mehr Zeit mit seinen nahen Verwandten als früher. Gegen Ende ihres Lebens wohnen mehr Ältere allein als der Durchschnitt der Bevölkerung, nämlich 70% der älteren Frauen im Gegensatz zu ca. 30% der Männer. Das Gefühl der Einsamkeit kommt bei älteren Menschen in Schweden jedoch nicht häufiger vor als in anderen westlichen Ländern (ca. 10% berichten, dass sie sich oft einsam fühlen), dies gilt auch für den Freitod.
 
 
 
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Organisation der Altersfürsorge
Seit vielen Jahrzehnten fällt die Altersfürsorge, wenn sie nicht in der Familie stattfindet, in Schweden in die Zuständigkeit des öffentlichen Sektors, auch wenn es in Fürsorge- und Pflegefragen immer auch private Lösungen gegeben hat. Seit dem 17. Jahrhundert haben verschiedene Verordnungen mit wechselndem Erfolg versucht, dies zu regeln. Die praktische Altersfürsorge, die früher Teil der Armenfürsorge war, hat immer zum kommunalen Zuständigkeitsbereich gehört. Jede Gemeinde war verpflichtet, ein Armenhaus zu unterhalten, unterstützte aber auch die Armen zu Hause.
Die institutionelle Pflege physisch oder psychisch Kranker – einschließlich vieler Älterer – wird seit Mitte des 19. Jahrhunderts von einer regionalen Behörde, dem Provinziallandtag, verwaltet. Jeder Provinziallandtag umfasst eine Anzahl von Gemeinden und ist zuständig für akute Krankenpflege (die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung). Die Gemeinden und Provinziallandtage haben das Recht, Steuern zu erheben und genießen seit langem umfassende und in der Verfassung verankerte Freiheiten, ihre Tätigkeit nach eigenen Wünschen zu finanzieren und zu gestalten. Der größte Anteil aller persönlichen Steuern wird an die Gemeinden gezahlt, die recht unabhängig von staatlichen Zuwendungen sind. Größe, Struktur und Finanzkraft der einzelnen Gemeinden weichen zwar erheblich voneinander ab, aber ein staatlich auferlegtes Steuerausgleichssystem ermöglicht ein ungefähr gleich hohes Serviceniveau in allen Gemeinden. Trotzdem bestehen beträchtliche lokale Unterschiede im Serviceangebot. Historische Untersuchungen belegen jedoch, dass es auch zu anderen Zeiten wie z. B. im 19. Jahrhundert große Unterschiede zwischen den Ambitionen und ihrer Verwirklichung gab.
Im Jahr 1956 wurde das Armenfürsorgegesetz in Schweden abgeschafft und durch eine Sozialgesetzgebung ersetzt, die u.a. die Altersfürsorge regelte. Diese Gesetzgebung hob auch die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern auf. Das Gesetz über den Sozialleistungsdienst (Socialtjänstlagen) wurde 1982 eingeführt, 1998 revidiert und wird gegenwärtig weiter modifiziert. Gleichzeitig expandierten sowohl die häusliche Altenpflege, als auch die verschiedenen Arten der institutionellen Pflege stark (Pflegeheime der Provinzialtage, kommunale Altenheime und ab den 70er Jahren auch die neuen Seniorenresidenzen). In den 90er Jahren wurde auch eine recht hohe Anzahl spezieller Gruppenwohnungen für Ältere mit unterschiedlichen Arten von Demenz errichtet.
Staatliche Ambitionen, lokale Unterschiede des Servicestandards auszugleichen, sind immer auf starke lokale Opposition gestoßen und abgesehen von einer recht vagen Gesetzgebung kann von einer wirklichen staatlichen Lenkung der Altersfürsorge in den 289 schwedischen Gemeinden kaum die Rede sein. Wichtig in dieser Hinsicht ist, dass die schwedischen Ministerien recht klein sind und die praktische Gestaltung beispielsweise des Sozialdienstes nicht kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt statt dessen staatlichen Zentralämtern, wie dem Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen), das für die Altersfürsorge zuständig ist. Das Zentralamt verfügt über Regionalbüros, die für die Beaufsichtigung der Pflege verantwortlich sind, aber die Fürsorge nicht im Detail überprüfen können.
Nach dem schwedischen Gesetz über den Sozialleistungsdienst steht den Bürgern die fast einzigartige Möglichkeit offen, gegen viele Entscheidungen von Kommunalbehörden, beispielsweise hinsichtlich der Altersfürsorge, einfach und kostenlos bei den Verwaltungsgerichten (Provinzialverwaltungsgericht) Beschwerde einzulegen. Sehr wenige Ältere oder deren Angehörige machen jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Erfahrung zeigt auch, dass Sanktionen kaum durchgesetzt werden können und die Gemeinden Gerichtsurteile nicht immer befolgen. In den Gemeinden muss es lokale Rentnerräte (in den Institutionen Wohnräte) geben, die regelmäßig konsultiert werden, aber in Sachfragen keinen festgelegten Einfluss haben. Ombudsmänner für Ältere gibt es gegenwärtig nur in vereinzelten Gemeinden, u.a. in Stockholm. Etwa 40% der schwedischen Altersrentner haben sich in aktiven Organisationen zusammengeschlossen, die versuchen, Regierung und Gemeinden in verschiedenen Fragen zu beeinflussen. Außerdem gibt es auch einen sehr aktiven Verband für an Demenz leidende Personen und deren Angehörige.
Auf staatlicher Ebene wird versucht, die Altersfürsorge durch Information, Anwendungsbestimmungen, Pilotprojekte und besondere staatliche Zuschüsse, z.B. für die Errichtung der oben erwähnten Gruppenwohnungen, zu lenken. So gab es in den 60er bis 80er Jahren besondere staatliche Zuschüsse für die Aufstokkung der häuslichen Altenpflege. Um die Errichtung sog. Seniorenresidenzen anzuregen, wurde erlaubt, das dort beschäftigte Personal in den Büchern als häusliches Pflegepersonal zu führen, wodurch diese Institutionen kostengünstiger zu betreiben waren als beispielsweise Altenheime. Über die Altersfürsorge gibt es relativ gute Statistiken, aber vielen Gemeinden fehlt teilweise die Kontrolle über die eigene Arbeit, und die meisten verfügen nicht einmal über geeignete Pläne für Pflegeleistungen usw.
Die Verwaltung der kommunalen Altersfürsorge ist häufig ziemlich einfach strukturiert. Dem Sozialdienstleiter sind Bezirksleiter untergeordnet, denen etwa 5000 Sachbearbeiter und Arbeitsleiter unterstehen. Diese befassen sich in manchen Fällen sowohl mit Bedarfsbeurteilungen als auch mit Personalverwaltung. Manchmal sind diese Funktionen auf verschiedene Angestellte verteilt (Kunde/Lieferant-Organisation). Diesen sind wiederum ca. 120.000 Pflegehelfer zugeordnet, von denen jeweils etwa die Hälfte in der häuslichen Altenpflege und in der Institutionspflege beschäftigt ist. Die meisten sind Frauen und viele arbeiten in Teilzeit. Recht oft arbeitet das gleiche Personal »drinnen« (Institution) und »draußen« (häusliche Altenpflege), um eine bessere Kontinuität zu gewährleisten. Im Jahr 1997 nahmen 146.000 ältere Menschen (65+) die häusliche Altenpflege in Anspruch und weitere 131.000 wohnten in ca. 4000 Institutionen verschiedener Art. Beide Fürsorgeeinrichtungen sorgten für jeweils 8% der älteren Bevölkerung. Bei den ältesten Menschen (80+) nahmen 20 % die häusliche Altenpflege in Anspruch und 23 % waren in Institutionen untergebracht. In beiden Fällen haben sich die früheren Zahlen beträchtlich verringert (siehe unten, »Häusliche Altenpflege«).
Krankenpflege außerhalb der Krankenhäuser erfolgt durch das Bezirkskrankenschwestersystem der Provinziallandtage und die Bezirksärzte in den Polikliniken. Die Zahnbehandlung hat sich für Jüngere und Ältere beträchtlich verteuert, eine Entwicklung, die intensiv diskutiert wird. Das Personal in der Altersfürsorge besitzt teilweise keine fachspezifische Ausbildung. Daher werden viele Mitarbeiter für die immer anspruchsvolleren Aufgaben im häuslichen Pflegedienst und in der Institutionspflege geschult. Da keine Steuererhöhungen möglich waren, machten sich bei einer schwachen öffentlichen Finanzlage Sparmaßnahmen erforderlich. Das Einkommensniveau des Pflegepersonals ist niedrig, und in vielen Bereichen gibt es Probleme, die Ausbildungsklassen zu füllen und die freien Arbeitsplätze zu besetzen. Die Situation kann sich in Zukunft noch schwieriger gestalten, nämlich dann, wenn viele ältere Mitarbeiter in Rente gehen.
 
 
 
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Soziale Fürsorge und Gesundheitspflege im öffentlichen Sektor

Wirtschaftliche Verhältnisse
Bei der Berechnung der Kosten für die Altersfürsorge muss alles berücksichtigt werden, was die öffentlichen Haushalte auf staatlichem und kommunalem Niveau belastet. Dazu gehören als größter Posten die Altersrenten sowie die in Schweden recht umfassenden Wohngeldleistungen für Ältere. Sie haben es älteren Menschen ermöglicht, sich gute eigene Wohnungen zu suchen (auch Bewohner von Einfamilienhäusern haben ein Anrecht auf Wohngeld). Drei von zehn älteren Menschen beziehen Wohngeld. Dazu kommt die Pflege in Institutionen (institutionsvården) als wichtigster Posten der direkten Altersfürsorge, sowie der finanziell gesehen weniger umfassende häusliche Pflegedienst (hemtjänsten). Auch in Institutionen lebende ältere Menschen haben häufig ein formales Anrecht auf Wohngeld. Diese staatlichen Zuschüsse werden somit zu einer indirekten Subvention der kommunalen Kassen. In den letzten Jahren hat der häusliche Pflegedienst tendenziell einen immer geringeren Anteil der kommunalen Fürsorgehaushalte erhalten. In den 1970er und 80er Jahren beanspruchte er oft ca. 35% des Haushalts, heute liegt er in einer Reihe von Gemeinden bei unter 20%.
Insgesamt macht die gesamte Altersfürsorge im weiteren Sinne etwa 16% des BSP aus. Dazu kommen die 3 bis 4% des BSP, die sich aus der Inanspruchnahme notfallmedizinischer Leistungen durch ältere Menschen ergeben (was etwa der Hälfte aller erbrachten Krankenpflegeleistungen entspricht). Der öffentliche Haushalt für Altersfürsorge wird jetzt durch staatliche Zuschüsse – in erster Linie für Personal und Ausbildung – aufgebessert, was jedoch nicht darüber hinwegtäuschen kann, das die Ausgaben für die wachsende Anzahl sehr alter Menschen stagniert. Das heißt, eine stärkere Förderung der »reinen« Fürsorge muss direkt oder indirekt und/oder durch höhere Abgaben von den Renten/Wohngeldleistungen abgezogen werden. In den letzten Jahren sind auch die Gebühren für alle Pflege- und Serviceleistungen sowie die Kosten für Arzneimittel kräftig gestiegen, eine Entwicklung, die zu intensiven Diskussionen geführt hat. Ungefähr 10% des Haushalts der Altersfürsorge werden durch die Gebühren der Rentner gedeckt.
Durch das Rentensystem sind die älteren Menschen völlig unabhängig von Sozialhilfe, und sie genießen jetzt den gleichen durchschnittlichen Lebensstandard wie jüngere Generationen. Trotzdem gibt es große Unterschiede; ca. ein Zehntel lebt auf oder unter einem Mindestniveau (vor allem ältere Frauen, die Hausfrauen waren), anderen geht es sehr gut. Außerdem beziehen sich die durchschnittlich höheren Einkommen auf die gesamte Altersgruppe, auf der individuellen Ebene erleben die meisten älteren Menschen, wie ihre Einkommen allmählich sinken. Äußerst wenige nehmen jedoch Geld von ihren Kindern oder anderen Angehörigen entgegen, umso mehr Geld fließt in die andere Richtung. Die öffentliche Altersfürsorge wird über Steuern finanziert. Das Gleiche galt bis jetzt auch für die Renten; das System wird jedoch gegenwärtig auf eine neue Grundlage gestellt, wobei auch eigenes Sparen einen Bestandteil der Altersvorsorge ausmachen wird.
Die niedrigsten Renten betragen heute 4600 SEK monatlich. Für Personen mit Zusatzrente nach dem Erwerbsleben ist der Betrag höher, je nach Höhe des früheren Einkommens und der Anzahl der Arbeitsjahre. Die Erwerbsbeteiligung ist in Schweden für Männer und Frauen bis zum Alter von 55 bis 60 Jahren ungewöhnlich hoch, sinkt dann jedoch drastisch bereits vor dem offiziellen Rentenalter von 65 Jahren. Danach sind etwa 10% weiter einige Jahre erwerbstätig. Die meisten sind mit dem Zeitpunkt ihres Eintritts in den Ruhestand zufrieden, und recht viele möchten noch früher aufhören zu arbeiten, als dies heute der Fall ist.
Ungefähr 85 % der Einkommen der Ruheständler bestehen aus Renten (öffentliche und private) und immer mehr verfügen über Vermögen in Form von Bankguthaben, privaten Rentenversicherungen, Immobilien usw. Etwa 35% des nationalen Vermögens befinden sich im Besitz älterer Menschen. Es ist ein relativ neues Phänomen, dass immer mehr Schweden private Rentenversicherungen abschließen. Untersuchungen der öffentlichen Meinung lassen auf mangelndes Vertrauen in die Zukunft des öffentlichen Systems schließen.

Häusliche Altenpflege
Die konkrete Altersfürsorge beginnt heute für die Meisten mit der häuslichen Altenpflege (hemhjälp). Nur wenige Ältere ziehen in eine Institution um, ohne zuerst die häusliche Altenpflege in Anspruch genommen zu haben. Außerdem gibt es ein umfassendes Fahrdienstsystem (färdtjänst) für ältere und behinderte Menschen, das es diesen ermöglicht, ein Taxi zum gleichen Preis wie für die entsprechende Fahrt mit dem Bus oder sonstigem öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen (in vielen Gemeinden ist die Anzahl der Fahrten allerdings begrenzt). Auch Fahrten in der Region und im ganzen Land werden durch den Fahrdienst ermöglicht. Schätzungsweise die Hälfte der ältesten Menschen (80+) hat ein Anrecht auf Nutzung des Fahrdienstes, was vier von zehn der zu Hause wohnenden Personen in dieser Altersgruppe entspricht. Viele benutzen auch kommunale Sicherheitsalarmgeräte, die meistens mit der nächsten Institution verbunden sind, welche auf die Notfallsignale reagiert.
Die häusliche Altenpflege expandierte stark in den 60er Jahren. 1975 wurden 18% der älteren Menschen (65+) und 38% der ältesten Altersgruppe (80+) von ihr versorgt. Auch die Institutionspflege expandierte im gleichen Zeitraum, mit einem Versorgungsgrad von 10% bzw. 30% im Jahr 1975. Danach nivellierten sich die Pflegekurven; 1997 nutzten 8% bzw. 20% den häuslichen Pflegedienst, während 8% bzw. 23% in einer Art von Institution wohnten. Bei den Ältesten (80+) erhielten im Jahr 1950 acht von zehn keine Pflegeleistungen, 1975 waren es drei von zehn und 1997 sechs von zehn. Da in den letzten Jahrzehnten andere Unterstützungsprogramme entwickelt und die Fürsorgeleistungen stärker erweitert worden sind, erhalten heute schätzungsweise nur vier von zehn der ältesten Menschen überhaupt keine Pflegeleistungen.
Eine Reihe von Studien konnte keine allgemein zunehmende extreme Armut bei älteren Menschen feststellen, unabhängig davon, ob sie Fürsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen oder nicht. Der allgemeine Gesundheitszustand hat sich verbessert, die Ansprüche werden zurückgeschraubt, nahe Angehörige helfen mehr und es wird häufiger privat bezahlte Hilfe in Anspruch genommen. Man ist bestrebt, für diejenigen, die Fürsorgeleistungen beziehen, die Qualität der Pflege zu verbessern und dabei ganz besonders die Behandlung durch das Personal. Verschiedene Untersuchungen deuten darauf hin, dass viele mit der Pflege, die sie erhalten, zufrieden sind.
Anfangs beinhaltete die häusliche Altenpflege fast ausschließlich Hilfe im Haushalt: vor allem beim Einkaufen, Essenkochen, Saubermachen und Waschen. Seit den letzten zwei Jahrzehnten wird immer mehr Arbeitszeit für die Personenpflege verwendet, weshalb sich die häusliche Altenpflege gegenwärtig immer stärker auf die ältesten und gebrechlichsten Menschen konzentriert. Lokale Berichte weisen darauf hin, dass etwa 50–80% der Pflegezeit für die Personenpflege genutzt werden (Beaufsichtigung, Aufstehen/Zubettgehen, Baden, Toilettenbesuch usw.). Der durchschnittliche Stundeneinsatz ist auf gegenwärtig fast 30 Stunden pro Monat und Pflegeempfänger gestiegen, obwohl dieser Durchschnitt sehr ungleich verteilt ist: die meisten erhalten weniger als 26 Stunden/Monat (die Mehrheit unter 10), während wenige (5%) eine Unterstützung von 120 Stunden/Monat oder mehr beanspruchen. Im Prinzip gibt es keine Obergrenze für die Stundenzahl, und das Recht zu Hause zu wohnen und das Angebot der häuslichen Altenpflege zu nutzen, unabhängig davon, wie groß der Bedarf ist, ist im Gesetz über den Sozialleistungsdienst festgelegt. Eine Bestimmung, die sich nur in Schweden findet. In den meisten Gemeinden gibt es ein bis zwei Fälle, die ständige Beaufsichtigung erfordern, dabei handelt es sich jedoch normalerweise um jüngere Menschen mit ernsthaften Funktionsbehinderungen.

Besondere Wohnformen
Die verschiedenen Institutionen – Altersheim (ålderdomshem), Pflegeheim (sjukhem) usw. – haben sich in Erscheinung und Ausrichtung immer mehr aneinander angeglichen. Dies gilt auch für den Gesundheitszustand der Bewohner, die Personalquote und die Pflegeroutinen. Acht von zehn Bewohnern verfügen über ein eigenes Zimmer, meistens mit eigener Toilette und Bad/Dusche. In der Statistik werden jetzt alle Institutionen unter dem Oberbegriff »Besondere Wohnformen« (särskilda boendeformer) zusammengefasst. Nur Gruppenwohnungen (gruppboende) bilden eine besondere Kategorie der Unterbringung für ältere Menschen mit unterschiedlichen Demenzkrankheiten, wo sie im Prinzip bis zu ihrem Lebensende wohnen können sollen. Aufgrund einer Pflegereform von 1992 werden immer mehr schwerkranke Menschen – meistens an Demenz leidende – jetzt in allen kommunalen Institutionen gepflegt. Alterspflege wurde traditionell vor allem als soziale Frage betrachtet, aber die Kommunalbehörden beginnen jetzt einzusehen, dass der Bedarf an Krankenpflege bei älteren Menschen größer ist, als früher angenommen wurde. Auch bei den Personen, die zu Hause gepflegt werden, ist eine Zunahme der Demenzfälle zu verzeichnen, deren Pflege jedoch nicht über einen längeren Zeitraum in den eigenen Wohnungen bewältigt werden kann.

Krankenpflege und Rehabilitation
Die Zusammenarbeit zwischen der Notfallmedizin und der Altenpflege hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, ist jedoch vielerorts noch immer mangelhaft. Beispielsweise wird die Entlassung von Patienten schlecht geplant. Die Bezirkskrankenpflege und die Tätigkeit der Bezirkskrankenschwestern fungieren meistens reibungslos. Diese verfügen auch über ein sehr großes Kontaktnetz bei den Älteren, aber die Ärzte machen selten Hausbesuche und die Hauskrankenpflege und die häusliche Altenpflege stehen miteinander nicht immer in Verbindung.
Früher wurden immer mehr ältere Leute in normale Krankenhäuser eingewiesen, von wo sie manchmal nur schwer nach Hause entlassen werden konnten. Die Reform von 1992 übertrug die Zuständigkeit für die Pflegeheime (Institutionen für kranke ältere Menschen) den Gemeinden, die dafür einen bestimmten Anteil der Steuereinnahmen der Provinziallandtage erhielten. Den Gemeinden wurde dann auch auferlegt, die gesamten Pflegekosten für ältere Menschen zu begleichen, die aus medizinischen Gründen nicht im Krankenhaus bleiben müssen. Dadurch wurde das Problem aus Sicht der Krankenhäuser mit einem Schlag gelöst. Statt dessen entstanden Probleme bei der Rehabilitation der Entlassenen und bei ihrer Versorgung mit Plätzen in Institutionen oder der Organisation ihrer Pflege zu Hause. Im allgemeinen werden die Rehabilitationsmaßnahmen als unzureichend beurteilt; der Umfang der Tagespflege ist zu gering und die Zusammenarbeit zwischen der Altenund der Krankenpflege funktioniert nicht immer zufriedenstellend. Insgesamt gesehen kommen die meisten aus dem Krankenhaus entlassenen älteren Menschen jedoch gut zurecht. Sie können auch ausreichend lange im Krankenhaus bleiben, trotz der radikalen Kürzung der Verweilzeiten im Krankenhaus in den letzten Jahren. Ältere Menschen stellen gegenwärtig die größte Patientengruppe in der Notfallmedizin dar.
In den letzten Jahren sind die Verweilzeiten in der Krankenpflege dramatisch verkürzt worden, gleichzeitig werden vor allem ältere Menschen in den Krankenhäusern behandelt. Wiederholte Einweisungen aufgrund gleicher Beschwerden oder aus sozialen Gründen sind nicht ungewöhnlich. In einer Reihe von Studien zeigt sich jedoch, dass die Meisten mit der Krankenhauspflege und auch mit der Pflegedauer zufrieden sind und keine Probleme bei der Entlassung haben. Auch die Bevölkerung im Ganzen ist auffallend zufrieden mit der Krankenpflege, obwohl auch diese in den letzten Jahren gekürzt wurde (sie macht gegenwärtig etwa 7% des BSP aus, ein nach Anpassung an die nationale Altersstruktur im internationalen Vergleich niedriger Anteil).
 
 
 
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Alternativen zur öffentlichen Fürsorge

Private Lösungen
In den letzten zehn Jahren wurden Alternativen zur kommunalen Altersfürsorge eingerichtet und gegenwärtig werden schätzungsweise 10% dieser Pflege in privater Regie betrieben, vor allem von gewinnorientierten Unternehmen. Die Finanzierung ist fast immer öffentlich und basiert auf öffentlicher Beschaffung durch kommerzielle Ausschreibungen. Vor allem die Institutionspflege wird privat betrieben, es gibt aber auch häuslichen Pflegedienst in privater Regie wie verschiedene Zwischenformen. Diese verschiedenen Lösungen wurden intensiv diskutiert, häufig unter ideologischen Vorzeichen. Der Widerstand scheint sich jedoch zu verringern, u.a. aufgrund spürbarer Mängel in der staatlichen Versorgung. In Meinungsumfragen wird diese jedoch von der Öffentlichkeit recht stark unterstützt. Außerdem gibt es seit langem eine kleine Anzahl ganz privater – sehr teurer – Institutionen. Eine wachsende Anzahl älterer Menschen scheint auch private Hilfe beim Saubermachen usw. in Anspruch zu nehmen. Es gibt auch zunehmend freiwillige Hilfe, aber diese spielt in der Altersfürsorge immer noch eine unbedeutende Rolle.

Finanzielle Unterstützung naher Angehöriger
Die wichtigste Pflegealternative ist heute wie früher die Familie. Recht viele der Menschen, die öffentliche Altersfürsorge in Anspruch nehmen, haben keine nahen Verwandten, sie sind alleinstehend und manchmal kinderlos. Es stehen verschiedene Formen der Unterstützung für Angehörige und Nahestehende zur Verfügung. Ein umfassendes öffentliches Pflegesystem ist an sich eine indirekte Form der Unterstützung der Familie über Maßnahmen wie häusliche Altenpflege, Tagespflege usw. Direkte Formen der Unterstützung sind die Möglichkeit, als häusliches Pflegepersonal beschäftigt zu werden oder die Auszahlung von Barleistungen für die Pflege eines älteren Menschen. Etwa 7000 Menschen sind als häusliches Pflegepersonal beschäftigt, häufig für unter 20 Stunden pro Woche, und die gleiche Anzahl erhält Barleistungen für die Altenpflege. Trotz staatlicher Anmahnungen und Erlassung eines Gesetzes im Jahr 1998 mit dem Zweck, die Unterstützung der Angehörigen zu fördern, ist die Situation in den Gemeinden sehr unterschiedlich und in vielen gibt es geringe oder gar keine direkte Unterstützung. Ca. 7400 Personen erhalten jedes Jahr durchschnittlich zehn Tage Urlaub und Entschädigung in Form des Angehörigengeldes, das eine Sozialversicherungsleistung darstellt. Diese Form des bezahlten Urlaubs kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Angehöriger/ Bekannter ernsthaft krank ist oder im Sterben liegt.

Seniorenwohnungen
Eine neue Wohnform sind sogenannte Seniorenwohnungen, von der fast ein Prozent der älteren Menschen Gebrauch macht. Es handelt sich um normale, geräumige Wohnungen, die komfortabel und behindertengerecht sind. Diese befinden sich meistens in speziell geplanten Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Finanzierungs- und Eigentumsformen (Miete, Wohnrecht usw.). Die Preise sind erschwinglich, z.B. für Personen, die eine frühere Wohnung verkauft haben. Häufig kann eine Seniorenwohnung von den Hinterbliebenen, oder wenn der Bewohner in eine Institution zieht, verkauft werden. Bei den Seniorenwohnungen handelt es sich vor allem um das Wohnen zusammen mit älteren Menschen (55+) in ungefähr der gleichen sozialen Situation, nur selten stehen persönlicher Service, Mahlzeiten oder Krankenpflege zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich vorzugsweise in der Nähe der Stadtzentren und nicht weit entfernt von Einrichtungen wie Behandlungszentren. Auch in diesen Häusern haben ältere Menschen bei Bedarf ein Recht auf kommunale häusliche Altenpflege.
 
 
 
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Die Zukunft und Europäisierung
Die letzten Enquetekommissionen und die Intentionen hinsichtlich der Altersfürsorge haben zu einer Verstärkung der finanziellen Zuschüsse an die Gemeinden geführt. Vor allem die qualitativen und weniger die quantitativen Aspekte der Altersfürsorge werden im Nationalen Aktionsplan (1998) und ähnlichen Dokumenten diskutiert. Der Staatshaushalt weist konstante Ausgaben für die meisten sozialen Posten in den kommenden Jahren aus. Experten sagen wachsenden Pflegebedarf voraus; dieser wird wahrscheinlich zunehmend zu alternativen Pflegelösungen führen und die Familien stärker einbeziehen.
In Zukunft wird sich die schwedische Altersfürsorge mehr der europäischen angleichen, da andere Länder ihre Pflegesysteme ausbauen und Schweden sein System im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf etwas reduziert. Die Wohnformen (Anteil allein wohnender älterer Personen usw.) und der Lebensstandard werden in Europa immer ähnlicher, auch wenn es, besonders in kultureller Hinsicht, immer noch große Unterschiede zwischen den nördlichen und den südlichen Teilen der Region gibt.
 
 
 
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Text: Svenska Institutet, Stockholm

 
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