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LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
 
BILDUNGSSYSTEM
 
Die Grundschule dauert in Schweden neun Jahre und ist für alle obligatorisch. Daran schließt sich die Gymnasialschule an, die studien- und berufsvorbereitende Ausbildungsprogramme anbietet.
 
 
GRUNDSCHULE
Einleitung
Organisation
Recht auf Ausbildung
Schulgesetz, Lehrplan und Regelungen
Auswertung
Das Schuljahr
Finanzierung
Kommunale Grundschulen
Zensuren
Förderunterricht
Schulgesundheitspflege und Schülerpflege
Unterricht in der Muttersprache
Spezialschulen
Sonderschule
Staatliche Schulen für Sami
Unabhängige Schulen
Lehrerausbildung

GYMNASIUM UND ERWACHSENENBILDUNG
Einleitung
Zuständigkeiten
Reformen im Bildungswesen
Zuständigkeiten und Verwaltung – zentral
Zuständigkeiten und Verwaltung – lokal
Finanzierung
Finanzielle Förderung von Schülern und Studenten
Die Gymnasialschule
Gymnasialschule für geistig Behinderte
Erwachsenenbildung
Initiative für Erwachsenenbildung
Lenkungsdokumente
Schullaufbahnberatung und Schülermitwirkung
Bewertung
Lehrer und Lehrerausbildung
Volkshochschulen und Bildungsorganisationen

HÖHERE AUSBILDUNG
Einleitung
Immatrikuliertenzahlen
Zugangsberechtigung und Zulassung
Grundstudium
Punkte und Prüfungszensuren
Forscherausbildung
Forschung
Die akademische Lehrerschaft
Finanzielle Ressourcen und Kapazitätsfragen
Organisationsstruktur
Finanzielle Studienförderung
Studentenschaften
Das Zentralamt für höhere Bildung
 
 
GRUNDSCHULE

Einleitung
Alle Kinder und Jugendlichen in Schweden sollen unabhängig von ihrem Wohnort sowie ihren sozialen und finanziellen Verhältnissen gleichen Zugang zur Ausbildung im Rahmen des öffentlichen Schulwesens haben. Die Ausbildung in jeder Schulform soll überall im Land gleichwertig sein. Alle Schulen sind Koedukationsschulen.
Die obligatorische Volksschule wurde 1842 in Schweden eingeführt. Die heutige neunjährige Grundschule gibt es seit 1962. Zum gleichen Zeitpunkt erhielt die Schule ihren ersten modernen Lehrplan. Die Bildungspolitik der letzten Jahre ist von aktiver Reformpolitik geprägt worden. Das Zuständigkeits- und Lenkungssystem der Schule ist geändert worden. Die Schule hat neue Lehrpläne, Kurspläne und Zensurensysteme bekommen. Eltern und Schülern sind mehr Rechte bei der Wahl der Grundschule eingeräumt worden.

Organisation
Die Regierung und der Reichstag sind übergreifend für das öffentliche Bildungswesen in Schweden zuständig. Der Staat gibt die übergreifenden Ziele und Richtlinien für die Schultätigkeit an, und die Gemeinden sind für die Durchführung verantwortlich. Die Beschlussfassung ist soweit wie möglich dezentralisiert worden. Auf Landesebene gehört fast das ganze Bildungswesen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft. Unabhängig von den Ministerien gibt es zentrale Verwaltungsbehörden. Sie arbeiten gemäß den von der Regierung ausgearbeiteten Instruktionen. Hieraus gehen z.B. Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben hervor.
Das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung (Skolverket) ist die Verwaltungsbehörde des Schulbereichs. Die Aufgabe des Zentralamtes besteht darin, die Tätigkeit der Schule zu begleiten und auszuwerten, die Aufsicht über die Ausbildung auszuüben sowie Vorschläge zur Entwicklung der Schule vorzulegen und bei einer solchen Entwicklung mitzuwirken. Es veranstaltet auch Rektorenausbildung und Weiterbildung für Lehrer und Schulpersonal, und es vergibt Lehrerstipendien für die individuelle Weiterbildung von Lehrern. Das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung verfügt über eine Außenorganisation, die in elf regionale Außenstellen aufgeteilt ist.
Die Gemeinden sind gemeinsam mit den Eltern/Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der Schulpflicht gemäß dem Schulgesetz Genüge getan wird. Die Gemeinden können die Ausbildungstätigkeit im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung sehr selbständig verwalten. Die Kommunen sind die Träger der Grundschule. Dies beinhaltet auch, dass sie Arbeitgeber des Schulpersonals und für die Weiterbildung des Personals zuständig sind.
In allen Gemeinden soll es einen vom Gemeinderat gebilligten Schulplan geben, der verdeutlicht, wie das Schulwesen der Gemeinde gestaltet und entwickelt werden soll. Aus dem Plan sollen besonders die Maßnahmen hervorgehen, die die Gemeinde zu ergreifen beabsichtigt, um die landesweit geltenden Zielsetzungen für die Schule zu erreichen. Die einzelne Schule gibt in einem lokalen Arbeitsplan an, wie die Ziele verwirklicht werden sollen und wie die Tätigkeit gestaltet und organisiert werden soll. Gemeinsam mit den Schülern arbeitet der Lehrer Unterrichtsziele aus. Diese Ziele und die unterschiedlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schüler bilden den Ausgangspunkt für die Wahl der Arbeitsweise. Die Grundschule kann nach Ermessen des Trägers auf verschiedene Weise organisiert werden. Für die Leitung der Ausbildung der Schule soll es einen Rektor geben. Der Rektor soll mit der täglichen Arbeit in der Schule wohlvertraut und besonders für die Entwicklung der Ausbildung tätig sein. Träger der staatlichen Schule für Sami und der Spezialschule ist der Staat.
 
 
 
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Recht auf Ausbildung
Für in Schweden wohnhafte Kinder besteht Schulpflicht. Darunter wird sowohl ein Recht aller Kinder von 7 bis 16 Jahren verstanden, Ausbildung im öffentlichen Schulwesen (oder in einer staatlich anerkannten unabhängigen Schule) zu erhalten, als auch eine Pflicht des Kindes zur Teilnahme. 1991 wurde ein flexibler Schulbeginn eingeführt, der es den Eltern, die es wünschten, ermöglichte, ihre Kinder mit Zustimmung der Gemeinde bereits mit 6 Jahren einschulen zu lassen. Ab dem 1. Juli 1997 sind nun die Gemeinden verpflichtet, alle Sechsjährigen aufzunehmen, die die Schule besuchen wollen. Falls besondere Gründe vorliegen, kann der Schulbeginn um ein Jahr verschoben werden. Ab dem 1. Januar 1998 gibt es eine neue Schulform mit der Bezeichnung Vorschulklasse. Die Vorschulklasse ersetzt die Tätigkeit für Sechsjährige, die früher im Rahmen der Vorschule betrieben wurde. Die Gemeinden sind verpflichtet, Vorschulklassen einzurichten, für die Kinder ist die Teilnahme jedoch freiwillig. Die Vorschule muss mindestens 525 Stunden umfassen und allen Sechsjährigen angeboten werden.
Schüler, die die Grundschule nicht besuchen können, weil sie sehbehindert, taub, hörgeschädigt, sprachbehindert oder geistig behindert sind, besuchen eine Spezialschule oder Sonderschule. Früher waren die Sami die einzige größere deutlich abgegrenzte Minderheit in Schweden mit eigener Sprache und Kultur. Heute leben ca. 17.000 Sami in Nordschweden, die meisten haben sich der schwedischen Gesellschaft völlig angepasst. Seit 1962 wird den Sami außer der normalen Grundschule auch eine staatliche Schule für Sami angeboten. In einigen Gemeinden wird außerdem ein sogenannter integrierter samischer Unterricht in der normalen Grundschule erteilt. Schweden unterstützt auch schwedische Schulen oder schwedischen Unterricht im Ausland in Ländern, in denen viele Schweden wohnen und arbeiten. An die Auslandsschulen werden besondere staatliche Zuschüsse gezahlt.
Neben der kommunalen Grundschule gibt es auch eine geringere Anzahl sogenannter unabhängiger Schulen. Diese können staatlich anerkannt werden, wenn sie bestimmten, vom Reichstag und von der Regierung festgelegten Anforderungen entsprechen. Eltern und Schüler können zwischen kommunalen Schulen frei wählen. Sie können sich auch für eine unabhängige Schule entscheiden. Die Heimatgemeinde des Schülers ist verpflichtet, den Schulbesuch des Schülers zu bezahlen, auch wenn der Schüler die Schule einer anderen Gemeinde oder eine staatlich anerkannte unabhängige Schule vorzieht.
 
 
 
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Schulgesetz, Lehrplan und Regelungen

Schulgesetz
Für das öffentliche Schulwesen gilt das Schulgesetz von 1985. Die grundlegenden übergreifenden Ziele der Grundschule sind im ersten Kapitel des Gesetzes niedergelegt:

Gleicher Zugang zu Ausbildung im Rahmen des öffentlichen Schulwesens. Alle Kinder und Jugendlichen sollen, unabhängig von Geschlecht, Wohnort sowie sozialen und finanziellen Verhältnissen, gleichen Zugang zur Ausbildung im öffentlichen Schulwesen haben.
Gleichwertige Ausbildung. In jeder Schulform soll die Ausbildung überall im Land gleichwertig sein.
Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Ausbildung soll den Schülern Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, aber auch in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ihre harmonische Entwicklung zu verantwortungsbewussten Menschen und Staatsbürgern fördern. In der Ausbildung soll auf Schüler mit besonderen Bedürfnissen Rücksicht genommen werden.
Demokratische Werte. Die Tätigkeit der Schule soll in Übereinstimmung mit grundlegenden demokratischen Werten gestaltet werden.
Gleichberechtigung und Zurückweisung beleidigender Behandlung. In der Schule Tätige sollen die Gleichstellung der Geschlechter fördern und aktiv allen Formen beleidigender Behandlung wie Mobbing und rassistischem Verhalten entgegenwirken.

Stundenplan
Im Schulgesetz ist auch ein Stundenplan aufgeführt, der in Einheiten von 60 Minuten die garantierte Unterrichtszeit in der Grundschule beschreibt. Der Stundenplan ist in sechs Bereiche aufgeteilt: Basisfächer, praktisch/ästhetische, gesellschaftswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Fächer, Sprachwahlpflichtfach und persönliches Wahlpflichtfach des Schülers.
Durch die Einführung eines neuen Stundenplans 1995 wurde die Position der Basisfächer (Schwedisch, Englisch und Mathematik) gestärkt. Zentral ausgearbeitete Prüfungen in diesen Fächern sind für alle Schüler der öffentlichen Schulen Ende des 9. Schuljahres obligatorisch. Fachprüfungen in den gleichen Fächern können Ende des 5. Schuljahres verwendet werden.
Englisch hat eine selbstverständliche Stellung als obligatorische erste Fremdsprache. Jede Schule entscheidet, wann der Unterricht in Englisch beginnen soll, die Anforderungen im 5. Schuljahr bleiben jedoch gleich. In einem Drittel der Gemeinden beginnt der Englischunterricht im 1. Schuljahr. Im neuen Stundenplan ist mehr Zeit für Kurse in einer zweiten Fremdsprache vorgesehen. Außer den früheren Wahlmöglichkeiten Deutsch oder Französisch gibt es jetzt auch Spanisch als Alternative. Es besteht auch die Möglichkeit, eine dritte Fremdsprache in der Grundschule zu erlernen.
Vom Stundenplan kann abgewichen werden, wenn es bei einem sogenannten angepassten Studiengang für zweckmäßig gehalten wird. Dies beinhaltet eine Möglichkeit, den Unterricht an die Schüler anzupassen, die sich den Unterricht nach Lehrplan nicht zunutze machen können. Aufgrund des Stundenplans können sich die Grundschulen auf spezielle Weise profilieren. Von der insgesamt garantierten Stundenzahl (6665) machen 600 Stunden die Wahlfächer der Schule aus. Diese Stunden dürfen, mit bestimmten Einschränkungen, für den Unterricht in einem oder mehreren Fächern genutzt werden. Ein übliches Profilwahlfach ist Musik, aber auch Kultur, Sport, Naturwissenschaften und Sprachen kommen vor.

Grundschulenerlass
Außer den allgemeinen Vorschriften des Schulgesetzes gibt es auch besondere Erlasse für die obligatorischen Schulformen. Der Grundschulenerlass von 1994 enthält zusätzlich zum Schulgesetz Vorschriften für die Grundschule. Unter anderem wird vorgeschrieben, dass es für die Grundschule auch einen von der Regierung festgelegten Lehrplan geben muss.

Lehrplan
Der Lehrplan enthält übergreifende Ziele und Richtlinien für die Grundschule. Es gibt zwei Arten von Zielsetzungen:

• Anzustrebende Ziele – geben die Ausrichtung der Arbeit der Schule an.
• Zu erreichende Ziele – drücken aus, was die Schüler wenigstens erreicht haben sollen, wenn sie die Schule verlassen.

Im Lehrplan wird auch beschrieben, dass die Schule eine wichtige Aufgabe hat, den Schülern die Werte zu vermitteln, auf denen die schwedische Gesellschaft basiert und diese bei ihnen zu verankern. Die Unantastbarkeit des Menschenlebens, die Freiheit und Integrität des Individuums, der gleiche Wert aller Menschen, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Solidarität mit den Schwachen und Schutzlosen sind die Werte, die die Schule gestalten und vermitteln soll.
Der jetzige Lehrplan für das obligatorische Schulwesen trat 1995 in Kraft. Im Unterschied zu früheren Lehrplänen sollen die Ziele des neuen Lehrplans unter Berücksichtigung des neuen Zuständigkeits- und Lenkungssystems der Schule deutlich und auswertbar sein. Die Verantwortung für die Tätigkeit der Schule wird vor allem auf Rektoren und Lehrer verteilt. Die Verantwortung der Schüler wird ebenfalls deutlich betont. Zweck dieser neuen Angaben ist einerseits, eine deutliche Aufteilung der Verantwortung darzulegen und andererseits, bessere Möglichkeiten zu schaffen, die Arbeit auszuwerten sowie Verantwortung zu übernehmen und zu fordern.
Ab Herbst 1998 umfasst der Lehrplan auch Vorschulklassen und Freizeitheime. Der Lehrplan wurde dementsprechend abgeändert. Für die Freizeitheime gelten außerdem allgemeine Ratschläge, die vom Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung ausgearbeitet worden sind.

Kurspläne
Im Grundschulenerlass gibt es auch eine Bestimmung darüber, dass es für jedes Fach in der Grundschule einen Kursplan geben muss. Diese stellen die allgemeine Ausrichtung und den Charakter des Faches dar. Die Kurspläne geben zwei Ziele an:

• Im Fach anzustrebendes Ziel.
• Ziel, das alle im 5. und 9. Schuljahr erreichen sollen.

Die jetzigen Kurspläne traten 1995 in Kraft. Im Unterschied zu den früheren Kursplänen, in denen im Unterricht zu behandelnde Punkte, geeignete Unterrichtsmethoden und die Stoffauswahl angegeben wurden, sind dies jetzt Aufgaben, zu denen der einzelne Lehrer Stellung beziehen muss.
Die Kurspläne werden von der Regierung bestimmt. Was Samisch betrifft (in der staatlichen Schule für Sami), wird der Kursplan vom Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung festgelegt. In der Sonderschule sowie in bestimmten Fällen in der Spezialschule werden die Kurspläne ebenfalls vom Zentralamt bestimmt.
 
 
 
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Auswertung
Die Auswertung der Resultate der Schule ist ein Eckpfeiler einer ziel- und ergebnisorientierten Schultätigkeit. Auf Landesebene ist, wie oben erwähnt, das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung für die Begleitung und Auswertung verantwortlich. Im Schulgesetz wird vorgeschrieben, dass alle Gemeinden den obligatorischen Schulplan kontinuierlich begleiten und auswerten müssen. Weiter sind die Gemeinden verpflichtet, die Angaben über die Schultätigkeit zu machen, die von staatlichen Behörden angefordert werden.
 
 
 
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Das Schuljahr
Das Schuljahr ist in zwei Halbjahre aufgeteilt, das Herbst- und das Frühjahrshalbjahr. Es umfasst 40 Wochen mit höchstens 190 und mindestens 178 obligatorischen Schultagen. Das Herbsthalbjahr beginnt Ende August und hört Ende Dezember auf. Das Frühjahrshalbjahr beginnt Anfang Januar und endet Anfang Juni. Das genaue Datum für den Schulbeginn beziehungsweise Schulschluss kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Während des Schuljahres soll es mindestens 12 Ferientage geben. Sowohl im Herbst- wie im Frühjahrshalbjahr gibt es einzelne schulfreie Tage. Im Frühjahrshalbjahr gibt es zwei einwöchige Ferien, die Wintersportferien im Februar/März und die Osterferien.
Die Schule hat eine Fünftagewoche von Montag bis Freitag. Die Arbeit der Woche soll so gleichmäßig wie möglich über die fünf Tage verteilt werden. Die Schulen bestimmen selbst, wie lang der Schultag sein soll. Er darf jedoch höchstens acht Stunden für die älteren Kinder und sechs Stunden für die jüngeren dauern.
 
 
 
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Finanzierung
Der staatliche Zuschuss an die Gemeinden wird in Form eines generellen Staatszuschusses ausgezahlt. Die Gemeinden sind verpflichtet, mit Hilfe dieses Zuschusses in der Kommune bestimmte obligatorische Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Staatszuschuss soll die Steuereinnahmen der Gemeinden ergänzen. In den Berechnungen, die dem Staatszuschuss an die Gemeinden zugrunde liegen, werden u.a. die Kosten der Gemeinden für die Grundschule berücksichtigt.
Die staatlichen Mittel, über die die Gemeinden für die Ausbildung verfügen, haben keinen Einfluss darauf, wie die Schule organisiert wird. Die Gemeinden bestimmen selbst, wie sie ihre Schulen organisieren wollen. Wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen gemäß dem Schulgesetz nicht nachkommt, hat der Staat die Möglichkeit einzugreifen. Die Grundschule ist gebührenfrei. Es dürfen auch keine Gebühren für Lernmittel, Schulmahlzeiten und Schülertransporte erhoben werden. Auch die 525 Stunden der Vorschulklasse sind gebührenfrei, umfassen jedoch keine Schulmahlzeiten oder Schülertransporte.
 
 
 
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Kommunale Grundschulen
Die Grundschulen können entweder staatliche, kommunale oder private sogenannte unabhängige Schulen sein. Ungefähr 98% aller Schulkinder besuchen kommunale Grundschulen. Die Grundschule hat neun Klassen. Die frühere Klasseneinteilung in Unter-, Mittel- und Oberstufe wurde 1995 abgeschafft. Der neue Lehrplan schreibt vor, welche Ziele Ende der 5. und der 9. Klasse erreicht worden sein sollen. Die Größe der Schulen in Schweden ist sehr unterschiedlich. Die durchschnittliche Schüler- zahl einer kommunalen Schule liegt bei jeweils 200. Die Großstädte haben häufig große Schulen mit bis zu 2000 Schülern. Kleinere Schulen gibt es vor allem in dünn besiedelten Gebieten. Die Vorschulklassen werden immer häufiger in die Organisation der obligatorischen Schulen einbezogen.
Eine Grundschule darf selbst über ihre Organisation, die Planung des Unterrichts, Klassengrößen usw. bestimmen. Viele Schüler erhalten ihre gesamte Grundausbildung in einer einzigen Schule, aber es ist auch üblich, dass die Kinder Anfang des 6. oder 7. Schuljahres die Schule wechseln. Meistens bekommen die Schüler in der 4. Klasse einen neuen Klassenlehrer. In der 1. bis 6. Klasse unterrichtet der Klassenlehrer in fast allen Fächern. Besondere Lehrer unterrichten jedoch in den Fächern Werken, Sport, Bildende Kunst und Musik. In den höheren Klassen werden die Schüler von mehreren verschiedenen Lehrern unterrichtet, die sich häufig in zwei oder drei Fächern spezialisiert haben.
Normalerweise wird ein Schüler automatisch in eine höhere Klasse versetzt. Nach Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten eines Schülers darf ein Rektor jedoch bestimmen, dass ein Schüler nicht in die nächsthöhere Klasse aufsteigt. Der Rektor darf auch beschließen, einen Schüler während eines Schuljahres in eine höhere Klasse zu versetzen, wenn der Schüler gute Voraussetzungen hat, die höhere Klasse zu bewältigen und der Erziehungsberechtigte des Schülers ein Aufrücken gestattet. Etwa 98% der Schüler der Grundschule wechseln in die dreijährige Gymnasialschule über, die berufsorientierte und theoretische Programme anbietet.
 
 
 
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Zensuren
Ab dem Herbsthalbjahr 1995 wurde ein neues Zensurensystem eingeführt, das lernziel- und wissensbezogen ist. Ab dem Herbsthalbjahr der 8. Klasse werden in den Schulfächern Noten nach einer dreigradigen Skala erteilt: Genügend (G), Gut (VG) und Sehr gut (MVG). Nach Abschluss des Schulbesuchs gibt es ein Abgangszeugnis von der Grundschule. Das Abgangszeugnis wird ausgestellt, wenn die Schulpflicht aufhört oder wenn der Schüler das 9. Schuljahr zufriedenstellend beendet hat. Die Abschlussnoten werden mit Hilfe landesweit formulierter Notenkriterien erteilt, die im Anschluss an die Kurse in jedem Fach festgelegt worden sind. Die Vergleichbarkeit der Noten wird durch zentrale Prüfungen erreicht. Schüler, die die Note Genügend in einem Fach nicht erreichen, erhalten keine Zensur in diesem Fach. Statt dessen wird eine schriftliche Beurteilung abgegeben, die u.a. die Voraussetzungen des Schülers behandeln kann, höhere Studien zu betreiben.
Ein Abgangszeugnis kann ergänzt werden. Der Grundschulenerlass legt fest, dass ein Schüler das Recht hat, sich einer Prüfung zu unterziehen, um Noten von der Grundschule zu erhalten. Die Prüfung kann sich auf die ganze Ausbildung oder auf ein oder mehrere Fächer beziehen, die Teil der Ausbildung sind.
 
 
 
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Förderunterricht
Im Schulgesetz und im Lehrplan gibt es Vorschriften über die besondere Verantwortung der Schule, Schülern mit Lernschwierigkeiten die von ihnen benötigte Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Die Schule ist u.a. verpflichtet, allen Kindern reelle Möglichkeiten zu schaffen, schaffen, den Anforderungen der 5. und 9. Klasse zu entsprechen. Nicht die Formen der Förderung, sondern nur deren Notwendigkeit ist staatlich geregelt. Deshalb kann es sich um unterschiedliche Förderungsformen handeln, z.B. verschiedene technische Hilfsmittel, Schülerassistenten zur Unterstützung körperbehinderter oder sehbehinderter Schüler, Spezialunterricht durch besonders ausgebildete Lehrer und Förderunterricht.
 
 
 
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Schulgesundheitspflege und Schülerpflege
Nach dem Schulgesetz muss allen Schülern Schulgesundheitspflege angeboten werden. Für die Schulgesundheitspflege muss es einen Schularzt und eine Schulkrankenschwester geben. Zweck der Schulgesundheitspflege ist, die Entwicklung der Schüler zu verfolgen, ihre seelische und körperliche Gesundheit zu bewahren und zu verbessern und ihnen gesunde Lebensgewohnheiten zu vermitteln. Sie soll vor allem vorbeugenden Charakter haben und Gesundheitskontrollen sowie einfache Krankenpflegeleistungen umfassen. Die Schüler haben ein Anrecht auf kostenlose Schulgesundheitspflege.
Der Rektor hat die übergreifende Verantwortung für die Schülerpflege. Schülerpflege sind sämtliche Leistungen, die den Zweck haben, dass sich die Schüler in der Schule wohlfühlen.
 
 
 
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Unterricht in der Muttersprache
Schüler, die in ihrem Elternhaus eine andere Sprache als Schwedisch sprechen, sollen diese behalten und entwickeln können. Die Schüler sollen durch den Unterricht in der Muttersprache die Möglichkeit haben, zweisprachig zu werden und Kenntnisse über ihren kulturellen Hintergrund zu erhalten.
Die Muttersprache kann im Rahmen des persönlichen Wahlpflichtfachs des Schülers, des Wahlfachs der Schule oder außerhalb des stundenplangebundenen Unterrichts als Alternative zu einer zweiten Fremdsprache außer dem obligatorischen Englisch gelernt werden. Das Recht auf Unterricht in der Muttersprache ist im Prinzip auf sieben Jahre begrenzt, wenn der Unterricht außerhalb der stundenplangebundenen Zeit erteilt wird. Die Begrenzung gilt nicht für die nordischen Sprachen.
 
 
 
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Spezialschulen
Für Kinder und Jugendliche, die keine normale Grundschule besuchen können, weil sie sehbehindert, taub, hörgeschädigt oder sprachbehindert sind, gibt es acht staatliche Spezialschulen. Die meisten sind auf den Unterricht tauber oder hörgeschädigter Schüler ausgerichtet. Der Staat kommt für alle Kosten für die Schüler auf, einschließlich Unterbringung im Schülerheim und Schülertransporte. Die Gemeinde zahlt eine Vergütung in Höhe eines von der Regierung festgelegten Betrags, der jedoch einen kleineren Teil der Gesamtkosten ausmacht.
Das Staatliche Institut für Behindertenfragen in der Schule (Statens institut för handikappfrågor i skolan, SIH) ist die zentrale Verwaltungsbehörde für die Spezialschule. Das SIH muss die Spezialschulen durch Beratung in übergreifenden finanziellen und juristischen Fragen unterstützen. Der Träger der Spezialschule überprüft, ob ein Kind in die Spezialschule aufgenommen werden soll. Eine Anfrage wegen Aufnahme darf vom Erziehungsberechtigten oder von der Heimatgemeinde des Kindes gestellt werden.
Die Ausbildung in der Spezialschule umfasst 10 Klassen. Der neue Lehrplan für das obligatorische Schulwesen gilt für das gesamte Schulsystem. Die Ziele der Grundschule sind auch für die Spezialschule gültig. Statt der Ziele der Grundschule für Schwedisch und Englisch gelten jedoch besondere Ziele für taube und hörgeschädigte Schüler. In bestimmten Fächern gibt es spezielle Kurspläne für körperbehinderte Schüler, die in der regulären Ausbildung keine Entsprechung haben. Die Spezialschule ist dafür verantwortlich, dass jeder taube oder hörgeschädigte Schüler nach Abschluss der Spezialschule zweisprachig ist, d.h. die Gebärdensprache verstehen und Schwedisch lesen kann sowie Gedanken und Ideen in Gebärdensprache sowie schriftlich ausdrücken und schriftlich auf Englisch kommunizieren kann.
Den Schulleitern und den Lehrern der Spezialschule wird große Freiheit eingeräumt, was die Planung des Unterrichts sowie die Wahl der Arbeitsmethoden und Lehrmittel anbelangt. Der Unterricht ist individuell angepasst, und die Schülergruppen sind in der Regel klein. Bei der Versetzung in eine höhere Klasse werden in der Spezialschule die gleichen Regeln angewandt wie in der Grundschule. Die Spezialschule hat das gleiche Notensystem wie die Grundschule (Genügend, Gut, Sehr gut). Noten werden in der 9. Klasse am Ende jedes Halbjahres gegeben sowie Ende des Herbsthalbjahres in der 10. Klasse. Bei Beendigung der Schulpflicht erhalten die Schüler ein Abgangszeugnis. Die Benotung der Schüler, die nach den Kursplänen der Sonderschule unterrichtet werden, erfolgt indessen nach den Maßstäben, die für die Schüler der Sonderschule gelten.
 
 
 
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Sonderschule
Die Sonderschule (särskola) ist eine besondere Schulform für Kinder und Jugendliche, die nicht in die Grundschule gehen können, weil sie geistig behindert sind oder eine ähnliche Behinderung haben. Der Unterricht in der Sonderschule soll, soweit wie möglich, demjenigen der Grundschule entsprechen und den Schülern eine Ausbildung vermitteln, die an ihre Voraussetzungen angepasst ist. Die obligatorische Sonderschule ist in Grundsonderschule und Trainingsschule eingeteilt. Die Grundsonderschule besuchen Schüler, von denen angenommen wird, dass sie lesen und schreiben lernen und mit Hilfe dieser Fähigkeiten neue Kenntnisse erwerben können. Die Trainingsschule ist für diejenigen vorgesehen, die dem Unterricht in der Grundsonderschule nicht folgen können.
Die Schüler der obligatorischen Sonderschule haben im Prinzip das gleiche Recht, eine Schule zu wählen wie Schüler der Grundschule. Es gibt sowohl kommunale wie unabhängige Sonderschulen. Ab 1996 sind die Gemeinden Träger der Sonderschule. Weil die Gruppe der Sonderschüler relativ klein ist und nicht alle Gemeinden über eine eigene Sonderschule verfügen, kann dies langfristig bedeuten, dass immer mehr Sonderschüler in normale Klassen der Grundschule integriert werden. Die Schüler der Sonderschule haben eine neunjährige Schulpflicht und ein Anrecht auf ein freiwilliges 10. Schuljahr. Die obligatorische Sonderschule umfasst Kinder im Alter von 7 bis 16 (17) Jahren. Vorschulklassen sollen für Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres angeboten werden.
Die Ausbildung der Sonderschule zielt darauf ab, den Schülern eine Ausbildung zu vermitteln, die an die Voraussetzungen jedes Schülers angepasst ist. Die Methodik, die in der Sonderschule angewandt wird, bietet gute Möglichkeiten, dies zu erreichen. Die sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler und die Verantwortung der Schule, den Unterricht jedem einzelnen Schüler anzupassen, sind ausschlaggebend dafür, welcher Stoff in den Kursplänen behandelt und welche Methode angewandt wird. Eine der wichtigsten Aufgaben der Sonderschule besteht darin, den Schülern gute Voraussetzungen dafür zu vermitteln, das tägliche Leben aktiv zu bewältigen und sie auf das Erwachsenenleben vorzubereiten. Wie oben erwähnt, gilt der neue Lehrplan für das gesamte obligatorische Schulwesen wie auch für Vorschulklassen und Freizeitheime. Für geistig behinderte Schüler bestehen auch besondere Vorschriften. Es gibt u.a. einen Stundenplan, der speziell für Schüler der Trainingsschule ausgearbeitet wurde.
Schüler, die die Grundsonderschule absolviert haben, erhalten nach abgeschlossenem Schulbesuch eine Bescheinigung über die durchgeführte Ausbildung. Wenn der Schüler oder der Erziehungsberechtigte ein Zeugnis verlangt, wird ein Halbjahreszeugnis Ende jedes Halbjahres der 8. Klasse und Ende des Herbsthalbjahres der 9. Klasse ausgestellt. Noten in verschiedenen Fächern werden in Relation zu den Anforderungen in den Kursplänen der Sonderschule gesetzt. Die Noten werden nach einer zweistufigen Skala gegeben, Genügend und Gut.
 
 
 
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Staatliche Schulen für Sami
Wie oben erwähnt werden samischen Kindern zwei Ausbildungsalternativen angeboten, die normale Grundschule oder die staatliche Schule für Sami. In Nordschweden wird außerdem in einer Anzahl kommunaler Grundschulen integrierter samischer Unterricht erteilt. Die staatlichen Schulen für Sami umfassen nur die 1. bis 6. Klasse, während der integrierte samische Unterricht in der gesamten Grundschule vertreten ist.
In den staatlichen Schulen für Sami und im integrierten samischen Unterricht wird in Nord-, Lule- und Südsamisch unterrichtet. In der gleichen Schule kann es Unterricht in mehr als einer Sprachvariante geben. Nach dem gültigen Lehrplan ist die staatliche Schule für Sami dafür verantwortlich, dass ihre Schüler, über die Lernziele der Grundschule hinaus, mit dem samischen Kulturerbe vertraut sind und Samisch sprechen, lesen und schreiben können. Das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung ist die Aufsichtsbehörde der staatlichen Schulen für Sami. Die Behörde für staatliche Schulen für Sami in Jokkmokk beschließt, wo staatliche Schulen für Sami eingerichtet werden sollen. Gegenwärtig gibt es sechs Schulen dieser Art. Sie werden jeweils von einem Direktor geleitet, der der Behörde für staatliche Schulen für Sami direkt nachgeordnet ist. Damit auch samische Jugendliche, die nicht in der Nähe einer staatlichen Schule für Sami oder einer Schule mit integriertem samischen Unterricht wohnen, an samischem Unterricht teilnehmen können, kann ein Schülerheim an die staatliche Schule für Sami angeschlossen werden.
Der Staat übernimmt alle Kosten für diese Schulen, wie Lehrergehälter, Unterbringung im Schülerheim, Schultransporte, Räumlichkeiten usw. Die Heimatgemeinden der Schüler zahlen eine Vergütung an den Staat, der ungefähr den Kosten für einen Schüler in der Grundschule entspricht.
 
 
 
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Unabhängige Schulen
Schweden hat relativ wenige unabhängige Schulen. Die unabhängigen Schulen sind häufig deshalb entstanden, weil Eltern und Lehrer eine gemeinsame Vorstellung davon hatten, wie die Schule und der Unterricht angelegt werden sollten. Bei den unabhängigen Schulen gibt es häufig Schulen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung. Die vorherrschenden Ausrichtungen sind Montessori- und Waldorfpädagogik. Es gibt auch eine Anzahl unabhängiger Schulen mit religiöser Einrichtung.
Ein Schüler darf seine Schulpflicht in einer unabhängigen Schule ableisten, wenn die Schule für den Zweck anerkannt ist. Das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung prüft und billigt unabhängige Schulen. Eine Anerkennung soll erfolgen, wenn u. a. die Schule Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die denen der Grundschule, der Sonderschule beziehungsweise der Spezialschule entsprechen und wenn die Schule auch im übrigen mit den allgemeinen Zielen und Wertvorstellungen übereinstimmt, für die Ausbildung im öffentlichen Schulwesen gelten. Die Schule soll weiter allen Kindern offenstehen und mindestens 20 Schüler haben, wenn keine besonderen Gründe für eine niedrigere Schülerzahl vorliegen.
Eine anerkannte unabhängige Schule hat ein Anrecht auf Zuschüsse von der Heimatgemeinde des Schülers. Es sollen jedoch keine Zuschüsse gewährt werden, wenn die Tätigkeit der Schule beträchtliche negative Folgen für das Schulwesen in der Gemeinde hat, in der sich die Schule befindet oder wenn die Schule hohe Gebühren verlangt. Der Zuschuss soll nach den gleichen Grundsätzen festgelegt werden, wie sie die Gemeinde der Verteilung von Ressourcen an die eigenen Grundschulen anwendet, unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Schule und der Bedürfnisse des Schülers. Falls ein Schüler umfassende Unterstützung braucht, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, einen Zuschuss für diese besondere Unterstützung zu gewähren, wenn der Gemeinde dadurch beträchtliche organisatorische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen. Unabhängige Schulen dürfen Schulgeld erheben. Dies soll unter Berücksichtigung der Kosten, die der Schule entstehen, annehmbar sein, vorausgesetzt, dass die Kosten der Tätigkeit als angemessen betrachtet werden können.
 
 
 
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Lehrerausbildung
Die Grundschullehrerausbildung ist eine Hochschulausbildung von 3,5 bis 4,5 Jahren, je nachdem, für welchen Studiengang sich ein Student entscheidet. Man kann zwischen zwei Studiengängen wählen. Einer ist auf das 1. bis 7. Schuljahr ausgerichtet, der andere betrifft den Unterricht im 4. bis 9. Schuljahr. Ab 1991 sind die Lehrer bei den Gemeinden angestellt. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, dass kompetente Lehrer mit einer für ihre Aufgaben adäquaten Ausbildung angestellt werden. Aufgrund der Einführung der Vorschulklasse können die Gemeinden auch Vorschullehrer und Freizeitpädagogen für den Unterricht beschäftigen. Um eine unbefristete Anstellung als Lehrer im öffentlichen Schulwesen zu erhalten, muss der Bewerber einerseits die schwedische Sprache beherrschen, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, anderes zu erlauben, andererseits die notwendige Einsicht in die Vorschriften haben, die bezüglich des öffentlichen Schulwesens gelten. Um als Lehrer angestellt zu werden, muss der Bewerber ebenfalls eine schwedische Lehrerausbildung, oder eine andere gleichwertige Lehrerausbildung in einem anderen nordischen Land, abgeschlossen haben, die hauptsächlich auf den Unterricht ausgerichtet ist, auf den sich die Anstellung bezieht.
Davon können Ausnahmen gemacht werden, wenn der Bewerber statt dessen eine andere Hochschulausbildung abgeschlossen hat, um eine Anstellung als Lehrer zu erhalten. In solchen Fällen muss die Zentralbehörde für das Hochschulwesen zuerst anerkennen, dass die Ausbildung in der Hauptsache der betreffenden Lehrerausbildung entspricht. Wenn besondere Gründe vorliegen, Lehrer anzustellen, es aber keine Bewerber mit der oben beschriebenen Ausbildung gibt, darf in bestimmten Fällen trotzdem eine Anstellung erfolgen. Wenn der Bewerber die entsprechende Kompetenz für den betreffenden Unterricht hat und außerdem begründet angenommen werden kann, dass der Bewerber geeignet ist, Unterricht zu erteilen, darf eine Anstellung erfolgen. Immer noch gilt die Arbeit des Lehrers als frei und einsam. Die neuen Lehrpläne, die die Rolle des Lehrers als Betreuer der Schüler betonen sowie Impulse aus anderen Bereichen, haben jedoch eine Entwicklung zu Arbeitsteams und verstärkter Zusammenarbeit in der Schule angeregt. Eine wachsende Anzahl von Gemeinden organisiert die Arbeit in Form von Teams, die aus Vorschullehrern, Lehrern und Freizeitpädagogen bestehen.
 
 
 
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GYMNASIUMSCHULE UND ERWACHSENENBILDUNG

Einleitung
Einer der Grundzüge des schwedischen Bildungswesens ist, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichen Zugang zu Ausbildung haben müssen – ungeachtet ihres ethnischen und sozialen Hintergrunds oder ihres Wohnorts. Die Ausbildung, nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene, soll innerhalb jeder Schulform gleichwertig sein, in welchem Teil des Landes sie auch veranstaltet wird. Die obligatorische neunjährige Grundschule und die Gymnasialschule sind beide integrierte Einheitsschulen, die alle Mitglieder der heranwachsenden Generation aufnehmen sollen. Alle Schulen sind Koedukationsschulen. Die Lehrplanwerke für die Pflichtschule und die Gymnasialstufe gelten für das ganze Land.
Die Erwachsenenbildung hat eine lange Tradition in Schweden, und Möglichkeiten zur Weiterbildung und zu lebensbegleitendem Lernen werden im ganzen Land in vielen Formen angeboten. Erwachsenenbildung, die dem in der Pflichtschule und in der Gymnasialschule veranstalteten Unterricht entspricht, ist Teil des öffentlichen Schulwesens. Die schwedische Schulausbildung ist also ein seiner Struktur nach einheitliches System von der Grundschulstufe bis zur Gymnasialschule und Erwachsenenbildung. Alle öffentliche Ausbildung wird ganz oder teilweise über die öffentlichen Haushalte finanziert, und der Unterricht in allen öffentlichen Ausbildungseinrichtungen ist gebührenfrei. Für Schüler und Studenten der Gymnasialschule, der Erwachsenenbildung und an den Universitäten und Hochschulen gibt es verschiedene Arten von Schülerbeihilfen und Studienförderungen.

Zuständigkeiten
Die übergreifende Zuständigkeit für alle Ausbildung in Schweden liegt beim Reichstag und der Regierung. Mit Ausnahme der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften, die dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei untersteht, und der Arbeitsmarktausbildung, die zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit gehört, fällt alle Ausbildung in Schweden, ab 1997 auch die Kinderbetreuung im Vorschulalter, unter die Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft.
Unter der Aufsicht des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft sind das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung, das Staatliche Institut für Behindertenfragen in der Schule, die Provinziallandtage, die Gemeinden und private Träger für die Durchführung des Bildungsauftrags verantwortlich.
 
 
 
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Reformen im Bildungswesen
Im Zuge einer allgemeinen Tendenz in der schwedischen Gesellschaft zur Dezentralisierung von Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen hat das Bildungswesen in den letzten Jahren grundlegende Veränderungen durchgemacht. In Übereinstimmung mit entsprechenden Reichstagsbeschlüssen wurde 1991 die volle Arbeitgeberverantwortung für das Lehrpersonal an Schulen vom Staat auf die Gemeinden und deren kommunale Schulbehörden übertragen, die auch die ungeteilte Verantwortung für die Organisation und die Durchführung der Tätigkeit der Schulen erhielten. Der Reichstag legte auch die Grundsätze für eine ziel- und resultatorientierte Leitung der Schulen mit weniger Regeln und klareren Zielen fest.
Ein weiterer Grundsatz der Bildungspolitik ist, Spielraum für Mannigfaltigkeit im Bildungswesen und Freiheit für die einzelnen Schüler und Studenten zu schaffen, unter verschiedenen Arten von Schulen und zwischen unterschiedlichen Ausbildungsgängen zu wählen. Das Grundprinzip für die Verteilung der Zuständigkeiten und Funktionen im heutigen Bildungswesen ist, dass der Reichstag und die Regierung die Bildungsarbeit durch die Definition von für das ganze Land geltenden Zielen und Richtlinien für die Ausbildung lenken, während die Zentralbehörden und die kommunalen Behörden zusammen mit den verschiedenen Trägern der Ausbildung gewährleisten sollen, dass das Bildungswesen in Übereinstimmung mit den übergreifenden landesweiten Zielen funktioniert. Innerhalb der vom Reichstag und der Regierung festgelegten Richtlinien haben die Träger beträchtliche Freiheit zu bestimmen, wie die Tätigkeit durchgeführt und die Ressourcen verteilt und benutzt werden sollen.
Der Übergang zur ziel- und resultatorientierten Leitung des Bildungswesens erfordert, dass die Regierung und die kommunalen Behörden ebenso wie die einzelnen Schulen die Tätigkeit in der Schule fortlaufend im Verhältnis zu ihren Zielen und den für die Tätigkeit geltenden Bedingungen verfolgen und auswerten.
 
 
 
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Zuständigkeiten und Verwaltung – zentral
Allgemeine politische Entscheidungen über die Ziele, die Tätigkeiten und die Finanzierung des Bildungswesens unterliegen der gemeinsamen Zuständigkeit des Reichstags und der Regierung. Die Gesetze werden vom Reichstag verabschiedet, der auch die staatlichen Mittel für das Bildungswesen bewilligt. Die Regierung erlässt die Schulordnungen sowie allgemeine Richtlinien für verschiedene Ausbildungsarten und entscheidet über die Verteilung der bewilligten Mittel. Die Regierung legt ferner die Lehrplanwerke für das ganze Schulsystem fest.
Die wichtigste Zentralbehörde für die Aufsicht über das Schulwesen ist das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung (Skolverket). Zu seinen hauptsächlichen Aufgaben gehören die Kontrolle, Beobachtung und Auswertung aller Tätigkeiten in den Schulen des Landes sowie die Aufsicht über die Schultätigkeit. Ferner ist es für die zentrale Entwicklungsarbeit im Schulwesen zuständig. Schließlich soll die Behörde gewährleisten, dass schulpädagogische Forschung betrieben wird, dass Lehrer und Schulleiter Grundausbildung erhalten und dass Fortbildung für Lehrer angeboten wird.
Die Zuständigkeit für verschiedene Förderungsmaßnahmen für Schüler mit Funktionsbehinderungen in der Schule liegt beim Staatlichen Institut für Behindertenfragen in der Schule (Statens institut för handikappfrågor i skolan). Die staatlichen Behörden unterbreiten der Regierung ihre Jahresberichte und Etatforderungen. Darüber hinaus legen sie dem Reichstag und der Regierung umfassende Berichte über die Lage in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie Ausgangsdaten für die langfristige Entwicklung des schwedischen Bildungswesens vor.
 
 
 
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Zuständigkeiten und Verwaltung – lokal
Die kommunalen Behörden tragen die übergreifende Verantwortung für die Durchführung und Entwicklung der Ausbildungsaktivitäten im Rahmen des Schulwesens. Das Kommunalgesetz von 1991 gibt Gemeinden und Provinziallandtagen die Möglichkeit, ihre eigene Organisationsstruktur zu wählen, und die Zuständigkeitsbereiche der kommunalen Ausschüsse können daher verschieden aussehen. Es ist jedoch sehr häufig so, dass der Pflichtschulbereich in die Zuständigkeit eines Kinder- und Jugendpflegeausschusses fällt, der also auch für die Kinderbetreuung zuständig ist. Die Gymnasialschule und die Erwachsenenbildung unterstehen normalerweise einem Bildungs- und Kulturausschuss. Der jeweilige Ausschuss, dem die Schulfragen obliegen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
- Schulen und Vorschulen gebaut werden und ausreichende Einrichtungen zur Verfügung stehen
- die Tätigkeit der Schulen, Vorschulen und Einrichtungen für Kinderbetreuung in der Gemeinde koordiniert wird
- qualifizierte Lehrer und anderes Schulpersonal angestellt wird und interne Fortbildung erhält
- kommunale Mittel für die Tätigkeit der Schulen und Vorschulen bereitgestellt werden
- die Erreichung der in den Lehrplanwerken niedergelegten Ziele ermöglicht wird
- die allgemeinen Richtlinien befolgt werden.

In der Praxis sind die kommunalen Schulausschüsse dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass die schwedischen Schulen einen gleichmäßigen Standard im ganzen Land aufrechterhalten. Von jeder Gemeinde wird verlangt, dass sie die allgemeinen Ziele für ihre Schulen in einem Schulplan darlegt, der vom Gemeinderat angenommen werden muss. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Ausführung des Schulplans zu überwachen und auszuwerten sowie die Regierung mit Berichten über Tatsachen und Umstände zu versehen, die für die Bewertung der Tätigkeit in den Schulen von Bedeutung sind. Ferner muss jede Schule einen Arbeitsplan aufstellen, der sich auf das entsprechende Lehrplanwerk und lokal beschlossene Schwerpunktsetzung gründet. Der Arbeitsplan muss auch weiterverfolgt und ausgewertet werden. Jede Gemeinde und jede Schule muss jährlich einen Qualitätsbericht abfassen, in dem ihre Ergebnisse in bezug auf die landesweiten Ziele sowie die Notwendigkeit, die Ergebnisse zu verbessern, beurteilt werden.
Die Gewerkschaften der Lehrer und anderer Arbeitnehmer in der Schule sind nach dem Mitbestimmungsgesetz berechtigt, Informationen zu erhalten und Gelegenheit zu bekommen, auf anstehende Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Die Mitwirkungsrechte der Schüler sind im Schulgesetz festgelegt, ihre praktische Anwendung wird jedoch lokal bestimmt. Der Einfluss von Eltern und Schülern auf die Verwaltung der Schulen wird durch die Mitwirkung in den lokalen Schulausschüssen vergrößert.
 
 
 
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Finanzierung
Die Staatszuschüsse der Regierung an die Gemeinden haben jetzt die Form einer allgemeinen Ausgleichszahlung für verschiedene öffentliche Dienstleistungen, die die Gemeinden erbringen müssen. Die Staatszuschüsse stellen eine Ergänzung zu den Steuereinnahmen der einzelnen Gemeinden dar und haben auch den Zweck, Unterschiede in den Einnahmen zwischen den Gemeinden auszugleichen. Die staatliche Finanzierung hat jedoch keinen Einfluß auf die Organisation der Schulen. Es steht den Gemeinden frei, die Grundlagen für verschiedene Dienstleistungen zu entwickeln, wie sie ihnen passend erscheinen. Wenn eine Gemeinde ihre Verpflichtungen nach dem Schulgesetz oder nach Verordnungen, die sich auf das Schulgesetz gründen, jedoch ernstlich vernachlässigt, ist die Regierung berechtigt einzuschreiten. Außerdem gibt es besondere Staatszuschüsse für Forschung und Entwicklung, interne Fortbildung für Schulpersonal, Förderungsmaßnahmen für geistig zurückgebliebene Schüler und eine Reihe von unabhängigen, teils privaten Gymnasialschulen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, Privatschulen finanziell zu unterstützen, die vom Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung die Genehmigung erhalten haben, Schülern, die diese Schulform gewählt haben, Unterricht auf der Grundschulstufe zu erteilen. Dies gilt auch für Privatschulen auf der Gymnasialstufe, jedoch mit geringerem Vergütungsniveau. Nach dem Gesetz ist es nicht gestattet, in von den Gemeinden getragenen Schulen Schulgeld zu erheben. Das gleiche gilt für Privatschulen, die Unterricht auf der Grundschulstufe erteilen, da deren gesamte Kosten von der Gemeinde getragen werden. In ähnlicher Weise sind Lernmittel in der Grundschule für die einzelnen Schüler kostenlos. Das gleiche gilt im Prinzip für den Schwedischunterricht für Einwanderer. Schulessen und Schülertransporte sind kostenlos für Grundschüler. In den meisten Gemeinden sind Schulessen und Lernmittel kostenlos auch für Schüler der Gymnasialschule. In der kommunalen Erwachsenenbildung müssen die Teilnehmer in manchen Fällen für die Lernmittel bezahlen, die sie behalten.
 
 
 
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Finanzielle Förderung von Schülern und Studenten
Alle Schüler im Alter von 16 bis 20 Jahren in der Gymnasialschule und alle Teilnehmer gleichen Alters an Heimvolkshochschulen erhalten Schülerbeihilfen. Dies gilt auch für Schüler an Privatschulen, wenn der Unterricht staatlicher Aufsicht unterliegt. Die Schülerbeihilfe besteht aus einer allgemeinen Schülerbeihilfe, die eine Fortsetzung des Kindergeldes darstellt und allen Schülern vom 16. Lebensjahr zusteht, und aus nach einer Bedarfsprüfung gezahlten Förderungsbeiträgen zu den Ausbildungs- und Fahrtkosten. Außerdem gibt es eine Studienförderung für Erwachsene sowohl für kürzere wie für längere Studien.
 
 
 
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Die Gymnasialschule
Nach dem Schulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, Unterricht auf der Gymnasialstufe für alle Einwohner zu veranstalten, die ihre Gymnasialschulausbildung vor Vollendung des 20. Lebensjahres beginnen. Personen, die ihre entsprechende Ausbildung danach beginnen, können sie im Rahmen der kommunalen Erwachsenenbildung betreiben. Etwa 98% der Grundschulabsolventen wechseln auf die Gymnasialschule über.
Die Ausbildung auf der Gymnasialstufe hat in den letzten 25 Jahren eine Reihe von Reformen und Entwicklungen durchgemacht. 1970 wurden die damals bestehenden unterschiedlichen Schularten für theoretische Fächer bzw. Berufsausbildung zu einer einzigen Schulart, der Gymnasialschule, integriert, in die alle Jugendlichen aufgenommen wurden. In den 70er und 80er Jahren wurde eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um den Unterricht auf der Gymnasialstufe zu verbessern und ihn gleichzeitig den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und des Hochschul- und Universitätsstudiums sowie den Wünschen und Erwartungen der Jugend anzupassen. Ende der 80er Jahre wurde eine Reform der Struktur der Gymnasialschule in die Wege geleitet, die 1991 zu weitgehenden Änderungen des Schulgesetzes führte. Im Schuljahr 1992/ 1993 wurde ein neues System für die Ausbildung auf der Gymnasialstufe eingeführt, das im Schuljahr 1995/1996 voll durchgeführt wurde.
Der größte Teil des gymnasialen Unterrichts findet in Schulen statt, die von den Gemeinden getragen werden. Die Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie in bestimmten Pflegeberufen wird in Schulen erteilt, die von den Provinziallandtagen getragen werden. Die Zuständigkeit für den vierjährigen gymnasialen Unterricht für geistig zurückgebliebene Schüler wurde 1996 von den Provinziallandtagen auf die Gemeinden übertragen. Es gibt auch eine Reihe von Gymnasialschulen mit privaten Trägern, vor allem in den Großstadtgebieten. Die größeren Gymnasialschulen bieten in den meisten Fällen ein breitgefächertes Ausbildungsprogramm mit verschiedenen Kursen an. Für bestimmte Programme, z.B. gewisse Sportzweige, erfolgt die Zulassung von Schülern auf landesweiter Grundlage. Normalerweise hat jede Gymnasialschule einen Oberstudiendirektor und einen oder mehrere Studiendirektoren. Die Schülerzahlen der Schulen schwanken je nach den Einwohnerzahlen der Gemeinden, durchschnittlich sind es 485. Die Zahl der Schüler in den Klassen bzw. Unterrichtsgruppen beträgt normalerweise nicht mehr als 30 in theoretischen Programmen und 16 in der praktischen Berufsausbildung.

Die Organisation der Ausbildung
Wie oben erwähnt, haben ab dem Schuljahr 1995/96 alle Gemeinden ein neues Gymnasialschulsystem eingeführt. Alle Ausbildung wird jetzt in Ausbildungsprogrammen von dreijähriger Dauer durchgeführt werden. Die neuen Berufsausbildungsprogramme sind so gestaltet, dass sie im Vergleich zum früheren System umfassendere und tiefere Kenntnisse vermitteln. Die Schüler erhalten auch größere Wahlmöglichkeiten, was den Inhalt ihrer eigenen Ausbildung betrifft, sowie stärkeren Einfluss auf ihre Ausbildungssituation und die Formen der Auswertung. Es gibt 16 landesweite, d.h. für das ganze Land verbindliche Ausbildungsprogramme, von denen 14 hauptsächlich berufsbezogen sind und zwei in erster Linie auf das Hochschul- und Universitätsstudium vorbereiten. Die meisten landesweiten Programme werden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in Zweige aufgeteilt. Zusätzlich zu den landesweiten Zweigen, die zentral gestaltet werden, steht es den Gemeinden frei, lokale Zweige einzurichten, die den Bedürfnissen und Bedingungen am Ort angepasst sind.
Schüler mit anderen Ausbildungsbedürfnissen als was in den landesweiten Programmen angeboten wird, können ein speziell ausgeformtes Programm wählen, für das sie in Zusammenarbeit mit der Schule für die gesamte Ausbildungszeit einen individuellen Plan entwerfen. Für Schüler, die unsicher sind, nach welchem Programm sie lernen sollen, gibt es auch individuelle Programme verschiedener Dauer und unterschiedlichen Inhalts. Nachdem sie in einem individuellen Programm etwaige Mängel in Fächern aus der Grundschule den Anforderungen entsprechend ausgeglichen haben, wechseln die meisten Schüler der individuellen Programme in eines der landesweiten Programme oder in ein speziell ausgeformtes Programm über. Seit 1997 wird in einigen Gemeinden eine neue Form der Lehrlingsausbildung erprobt, deren Anforderungen einem landesweiten Programm entsprechen. Die folgenden Kernfächer sind für alle Fächer die gleichen: Schwedisch, Englisch, Gemeinschaftskunde, Religionskunde, Mathematik, Naturwissenschaften, Sport und Kunsterziehung. Zusätzlich kann der Schüler Fächer wählen, die speziell für sein Programm veranstaltet werden. Alle Schüler müssen während ihrer Ausbildung auch eine Projektarbeit fertigstellen.
Die Stundentafeln, die jetzt eine Anlage zum Schulgesetz bilden, geben in Zeiteinheiten von 60 Minuten den garantierten, von Lehrern oder Tutoren geleiteten Mindestunterricht an. Diese Mindestunterrichtszeit beträgt für die drei Schuljahre 2370 Stunden für die hauptsächlich berufsbezogenen Programme und 2150 Stunden für die Programme, die in erster Linie auf ein Hochschul- oder Universitätsstudium vorbereiten. Die lokale Schulbehörde oder die Schule entscheidet, wann in den verschiedenen Fächern unterrichtet werden soll und wie lang die Unterrichtsstunden sein sollen. In allen Programmen ist Zeit für lokale Ergänzungen vorgesehen. Ferner steht Zeit für individuelle Zuwahl zur Verfügung, um den Schülern Gelegenheit zu geben, zusätzliche Fächer und Kurse im Rahmen der landesweiten Programme zu wählen.
In den berufsbezogenen Programmen werden mindestens 15% der Gesamtzeit des Schülers im Betrieb verbracht. Die Träger der Schulen sind für die Beschaffung von Ausbildungsgelegenheiten und für die Kontrolle der Schüler während ihrer Ausbildung im Betrieb verantwortlich. Die Schüler gelten während dieses Teils des Programms weiterhin als Schüler. Die Gemeinden müssen eine umfassende Auswahl von landesweiten Programmen anbieten, und die Zulassungsrahmen für die verschiedenen Programme sollen der Nachfrage seitens der Schüler angepaßt werden. Wenn eine Gemeinde nicht in der Lage ist, alle Programme anzubieten, kann die lokale Schulbehörde Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden treffen. Schülern, die sich um kein landesweites Programm beworben haben, zu einem solchen Programm nicht zugelassen worden sind oder ihre Ausbildung unterbrochen haben, soll Ausbildung in einem speziell ausgeformten Programm oder einem individuellen Programm angeboten werden. Genügende Noten in Schwedisch, Englisch und Mathematik von der neunjährigen Grundschule sind ab dem Schuljahr 1998/99 Zulassungsvoraussetzungen für die landesweiten Programme.
 
 
 
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Gymnasialschule für geistig Behinderte
Nach dem Schulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, Gymnasialunterricht auch für Jugendliche zu veranstalten, die die Gymnasialschule nicht besuchen können, weil sie geistig behindert sind. Die gymnasiale Sonderschule ist vierjährig. Ein geistig Behinderter kann bis zum 20. Lebensjahr mit dieser Ausbildung beginnen. Für Personen über 20 Jahre gibt es eine im großen ganzen entsprechende Ausbildung im Rahmen der Erwachsenenbildung. Die Ausbildung wird in landesweiten Programmen organisiert, die im wesentlichen Anpassungen einiger der entsprechenden berufsbezogenen Programme der Gymnasialschule sind: Ästhetisches Programm, Handels- und verwaltungsfachliches Programm, Handwerkliches Programm, Hotel- und restaurantfachliches Programm, Industriefachliches Programm, Medienfach, Land- und forstwirtschaftliches Programm und Kraftfahrzeugtechnisches Programm.
Die gleichen Kernfächer wie in der Gymnasialschule werden auch in allen landesweiten Programmen der gymnasialen Sonderschule unterrichtet, sie haben jedoch eigene Lehrpläne. Die Gesamtunterrichtszeit während der vier Jahre beträgt 3600 Stunden. In allen Programmen ist Zeit für lokale Zusätze und individuelle Wahl von Fächern reserviert. 15% der Gesamtunterrichtszeit sollen im Betrieb verbracht werden. Speziell ausgeformte Programme können auch in der gymnasialen Sonderschule vorkommen. Es gibt auch individuelle Programme. Diese sind, wie in der Gymnasialschule, für Jugendliche vorgesehen, die sich um kein landesweites Programm beworben haben oder dort nicht zugelassen worden sind. In der gymnasialen Sonderschule gibt es innerhalb von individuellen Programmen Programmen außerdem die Möglichkeit zu beruflichem Training und zum Aktivitätstraining für solche Jugendliche, die so stark geistig behindert sind, dass sie nicht an einem landesweiten Programm teilnehmen können.
 
 
 
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Erwachsenenbildung
Die öffentliche Schulausbildung für Erwachsene ist im Schulgesetz geregelt. Sie umfasst die kommunale Erwachsenenbildung, die Erwachsenenbildung für geistig Behinderte und den grundlegenden Schwedischunterricht für Einwanderer. Ebenso wie im Fall der Schule für Jugendliche liegt die Zuständigkeit für diesen Teil des Bildungswesens bei den Gemeinden.

Kommunale Erwachsenenbildung
Kommunale Erwachsenenbildung gibt es seit 1968. Vom Schuljahr 1992/1993 an umfasst sie die Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe, die Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe und die ergänzende Erwachsenenbildung. Der Unterricht in der kommunalen Erwachsenenbildung führt zur formellen Qualifikation in einzelnen Fächern oder zu Abschlüssen, die den Abschlußzeugnissen der Grundschule oder der Gymnasialschule gleichwertig sind. Der Unterricht wird in Form von freistehenden Kursen veranstaltet, die so angelegt sein sollen, dass die Teilnehmer ihre Ausbildung mit einer Berufstätigkeit vereinbaren können. Es steht den Teilnehmern frei, ihr Ausbildungsprogramm selbst zusammenzustellen, und sie können Kurse auf der Grundschulstufe und der Gymnasialstufe miteinander kombinieren. Es gibt keine Zulassungsbedingungen oder Abschlußprüfungen. Die Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die denen entsprechen, die in der neunjährigen Grundschule gelehrt werden. Die Erwachsenenbildung auf dieser Stufe ist ein Anrecht für jeden Bürger und ein Pflichtangebot für die Gemeinden.
Die Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die denen entsprechen, die in der Gymnasialschule für Jugendliche gelehrt werden. Sie kann, mit Ausnahme von Kunsterziehung und Sport, die gleichen Programme und Fächer anbieten wie die Gymnasialschule für Jugendliche. Personen im Alter von über 20 Jahren haben keinen Anspruch auf Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe, die Gemeinden sind jedoch verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, die allgemeine Bedürfnisse und den persönlichen Bedarf von Einzelnen befriedigen. Im Prinzip gelten die Stundentafeln, die für die landesweiten Programme innerhalb der Schule für Jugendliche angewendet werden, auch für die Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe. Die Aufgabe der ergänzenden Erwachsenenbildung ist es, berufsbezogene Kurse anzubieten, die in der Schule für Jugendliche nicht veranstaltet werden. Diese Kurse führen zu höherer Befähigung im Beruf oder zu einer Befähigung in einem neuen Beruf.

Die Erwachsenenbildung für geistig Behinderte
Diese Form der Erwachsenenbildung entspricht dem Unterricht für geistig behinderte Kinder in der neunjährigen Grundschule und der Berufsausbildung in der gymnasialen Sonderschule. Die Ausbildung wird in Form von einzelnen Kursen veranstaltet. Die Gemeinden sind verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, die allgemeine Bedürfnisse und den persönlichen Bedarf von Einzelnen befriedigen.

Schwedischunterricht für Einwanderer
Die Gemeinden sind verpflichtet, grundlegenden Schwedischunterricht sowie eine Einführung in die schwedische Gesellschaft für Einwanderer im Alter von 16 Jahren aufwärts anzubieten, und zwar im Durchschnitt für 525 Stunden. Die meisten Gemeinden veranstalten diese Kurse selber, sie können aber auch privaten Organisationen übertragen werden.

Staatliche Schulen für Erwachsene
Neben dem öffentlichen Schulwesen gibt es zwei staatliche Schulen für Erwachsene. Der Unterricht in diesen Schulen, die die kommunale Erwachsenenbildung ergänzen, erfolgt teilweise oder ganz im Fernunterricht. Die Teilnehmer kommen aus dem ganzen Land.
 
 
 
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Initiative für Erwachsenenbildung
Die Initiative für Erwachsenenbildung ist ein Fünfjahresprogramm, das am 1. Juli 1997 startete, um Erwachsenenbildung und -schulung in Schweden zu fördern. Ziel ist, den Wissensstand landesweit umfassend zu erweitern. Mit dieser Ausweitung der Erwachsenenbildung sollen hauptsächlich der Arbeitsmarkt und die Bildungspolitik auf den neuesten Stand gebracht, eine gerechtere Einkommensverteilung erreicht und das Wirtschaftswachstum gefördert werden. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil des Vorhabens der Regierung, die Arbeitslosenquote bis zum Jahr 2000 zu halbieren. Die hauptsächliche Zielgruppe der Initiative für Erwachsenenbildung sind arbeitslose Erwachsene ohne vollständige dreijährige Gymnasialschulqualifikation, sie richtet sich jedoch auch an Beschäftigte, welche früh von der Schule abgegangen sind. Die Initiative soll die Modernisierung und Entwicklung von Arbeitsplätzen fördern.
Sie ist auch darauf angelegt, die Erwachsenenbildung und -schulung hinsichtlich des Inhalts und der Unterrichtsformen zu entwickeln und zu verbessern. Neue Verfahren, den Ausbildungsbedürfnissen von Erwachsenen gerecht zu werden, sollen in praktischer Projektarbeit erprobt werden. Theorien und Methoden der Erwachsenenbildung werden entwickelt. Während des Fünfjahreszeitraums wird deshalb ein neues, reformiertes System der Erwachsenenbildung entstehen, das besser an die Anforderungen der Teilnehmer, des Beschäftigungssektors und der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Die Initiative für Erwachsenenbildung ist eine gemeinsame Aufgabe des Staats und der kommunalen Behörden, jedoch werden die letzteren für ihre Durchführung zuständig sein. Der Staat wird fünf Jahre lang einen besonderen staatlichen Zuschuß in Höhe von insgesamt etwa 3 Mrd. SEK pro Jahr leisten, was den jährlichen veranschlagten Kosten für 100.000 Vollzeitstudienplätze entspricht.
 
 
 
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Lenkungsdokumente
Für die Gymnasialstufe und die öffentliche Erwachsenenbildung gilt ein gemeinsames Lehrplanwerk mit spezifischen Zielen für jeden Schultyp. Wie im neuen Lehrplanwerk für die Grundschule sind die im Lehrplanwerk für die weiterführenden Schulen festgelegten Ziele von zweierlei Art: Ziele, die die Ausbildung anstreben soll, und Ziele, deren Erreichung jedem Schüler bzw. Teilnehmer ermöglicht werden soll. Die grundlegenden Werte, die auf die Tätigkeit der Schule und die Anforderungen an die Schüler und das Schulpersonal einwirken sollen, sind in sechs verschiedenen Gruppen zusammengefasst worden: Kenntnisse und Fertigkeiten; Normen und Werte; Verantwortung und Mitwirkung der Schüler; Verantwortung des Schulleiters; Wahl der Ausbildungsrichtung – Berufsleben sowie Noten und Bewertung.
Die Ausbildungsziele der landesweiten Programme sind in Programmzielen zusammengefasst. Hauptsächlich berufsbezogene Programme müssen für eine weitgefächerte berufliche Grundausbildung innerhalb eines Berufsfeldes sorgen und gleichzeitig die Grundlage für eine weiterführende Ausbildung auf der postgymnasialen Stufe vermitteln. Die landesweiten Programme sowie die landesweiten und die lokalen Zweige werden aus Kursen innerhalb verschiedener Fachbereiche zusammengestellt. Ein Fachlehrplan kann aus einer Reihe von kürzeren Kursen sowohl innerhalb des gewählten landesweiten Programms wie anderer Programme bestehen. Kursziele werden in Lehrplänen formuliert, die für die Gymnasialschulen und die kommunale Erwachsenenbildung gemeinsam sind. Für die Erwachsenenbildung auf der Grundstufe gibt es besondere Kursziele und Lehrpläne.
Die Grundsätze der auf dem Kurssystem fußenden Gymnasialschule werden weiter entwickelt werden. Um neben der Zahl der Unterrichtsstunden andere Kriterien dafür bereitstellen zu können, wann das Ausbildungsziel eines Programms erreicht ist, hat man ein Punktsystem eingeführt, nach dem der Schüler beim Abschluss eines Kurses mit mindestens der Note Genügend eine bestimmte Zahl von Punkten erhält. Diese Punkte gründen sich auf die Zahl der Stunden, die jedem Kurs in der Stundentafel zugeteilt werden, ohne Rücksicht auf die Zahl der Stunden, die in jedem einzelnen Fall zur Erreichung der Ziele benötigt wurden. Kein Kurs darf weniger als 30 Stunden oder die entsprechende Zahl von Punkten umfassen (beim Unterricht für geistig Behinderte 50 Stunden). Die Lehrpläne, die so angelegt sind, dass ein ununterbrochener Zusammenhang mit denen der neunjährigen Grundschule gewährleistet ist, geben die Ziele und Zwecke des Kurses an sowie ferner die Kenntnisse und Fertigkeiten, die alle Schüler bei Abschluss des Kurses erworben haben sollen. Die Regierung hat Lehrpläne für alle Kernfächer herausgegeben. Die Lehrpläne für andere Fächer werden vom Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung festgelegt.
 
 
 
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Schullaufbahnberatung und Schülermitwirkung
Ein großer Teil der Schullaufbahnberatung wird im Hinblick auf die weitere Ausbildung der Schüler in der Gymnasialschule geleistet. Die Berufsberatung bezieht sich sowohl auf den Arbeitsmarkt als Ganzem wie auf einzelne Sektoren. In hauptsächlich berufsbezogenen Programmen sind Kontakte mit der Arbeitswelt ein integrierender Bestandteil des Unterrichts. Die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Unternehmen findet teilweise im Rahmen von gemeinsam beschickten Berufsausbildungsräten für diese Programme statt. Einige Gemeinden haben auch gemeinsame Planungsräte.
Die Hauptverantwortung für die Planung und Durchführung des Unterrichts liegt bei den Lehrern. Die Schüler sollen jedoch in die Lage versetzt werden, bei der Wahl von Inhalten und Lernmitteln sowie der Unterrichts- und Arbeitsmethoden mitzuwirken. Aufgrund der breiten Streuung der Interessen und der Eignung zu akademischen Studien unter den Schülern, die gleich nach Abschluss der neunjährigen Grundschule oder später auf die Gymnasialschule übergehen, muss die Arbeit in jedem Ausbildungsgang den Voraussetzungen des einzelnen Schülers angepasst werden. Schüler, die Hilfe brauchen, können in der Gymnasialschule Sonderunterricht erhalten.
Etwa 6% der Schüler in der Gymnasialschule haben eine andere Muttersprache als Schwedisch. Sehr viele dieser Schüler erhalten muttersprachlichen Unterricht und viele von ihnen erhalten auch Unterricht in Schwedisch als Zweitsprache. Über 60% der Schüler der Erwachsenenbildung auf der Grundstufe wurden außerhalb Schwedens geboren. In der Erwachsenenbildung auf Gymnasialniveau beträgt der entsprechende Anteil etwa 17%.
 
 
 
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Bewertung
In der Gymnasialschule und in der Erwachsenenbildung gibt es keine Prüfungen. Im Rahmen eines neuen Benotungssystems für die Gymnasialschule soll die Notengebung als ein kontinuierlicher Prozess betrachtet werden. Noten werden nach Abschluss jeden Kurses erteilt und nicht für einzelne Fächer oder jedes Schulhalbjahr.
Noten werden nach einer vierstufigen Skala erteilt: Ungenügend, Genügend, Gut, Sehr gut. Die Kriterien für die Notengebung werden im Zusammenhang mit der Abfassung der verschiedenen Lehrpläne festgelegt. Um diese Arbeit zu unterstützen, werden in verschiedenen Fächern zentrale Tests durchgeführt. Andere Ausgangspunkte für die Bewertung der Leistungen der Schüler sind schriftliche Tests, Beobachtungen im Klassenzimmer und Klassenkonferenzen, an denen alle Lehrer teilnehmen, die in der Klasse unterrichten.
Für die gymnasiale Erwachsenenbildung gilt das gleiche Benotungssystem wie in der Gymnasialschule. In der Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe wird eine dreistufige Notenskala angewandt: Ungenügend, Genügend und Gut. In der gymnasialen Sonderschule und der Sonderschule in der Erwachsenenbildung sowie im Schwedischunterricht für Einwanderer werden nur die Noten Genügend und Gut angewandt. Für Schüler bzw. Teilnehmer, die die Note Genügend nicht erreichen, wird statt dessen eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs ausgestellt. In bezug auf den Schwedischunterricht für Einwanderer wird in der Bescheinigung auch angegeben, was der Teilnehmer im Verhältnis zum Kursziel kann. Das Abschlusszeugnis soll eine Auflistung der Noten für alle Kurse auf der Gymnasialstufe enthalten. Abschlusszeugnisse können auch in der Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe und der Sonderschule für Erwachsene erteilt werden.
 
 
 
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Lehrer und Lehrerausbildung
Die Lehrer in allgemeinen Fächern an der Gymnasialschule haben ein Universitätsexamen in ein, zwei oder drei Fächern. Ferner haben sie nach dem Universitätsstudium eine einjährige praktisch-pädagogische Ausbildung durchlaufen. Die Mindestanforderungen für ein Universitätsdiplom für Lehrer an Gymnasialschulen sind, seit dem Studienjahr 1993/94, ein vierjähriges Studium mit zwei Jahren für das Hauptfach, eineinhalb Jahre für andere Fächer (zwei Jahre für moderne Sprachen, Schwedisch, Gemeinschaftskunde oder Kunsterziehung) und ein Jahr pädagogische Ausbildung. In der Gymnasialschule gibt es auch Fachlehrer mit einem Doktorgrad oder entsprechender höherer Ausbildung.
Der berufsbezogene Unterricht in der Gymnasialschule wird von Fachlehrern mit hoher wirtschaftswissenschaftlicher oder technischer Qualifikation oder von Berufslehrern erteilt, die außer einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine theoretische Fortbildung in ihrem Beruf, lange Berufserfahrung und eine Lehrerausbildung an einer Lehrerhochschule erhalten haben. Die zukünftige Gestaltung der Ausbildung von Gymnasiallehrern wird gegenwärtig im Ministerium für Bildung und Wissenschaft erörtert. Eine Hauptaufgabe für die interne Fortbildung der Lehrer der Gymnasialschule und der kommunalen Erwachsenenbildung ist, ihre fachliche Qualifikation zu ergänzen, so dass sie den Anforderungen, die die neuen Programme in der gymnasialen Ausbildung an sie stellen, besser gewachsen sind.
 
 
 
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Volkshochschulen und Bildungsorganisationen
Erwachsenenbildung außerhalb des öffentlichen Bildungswesens wird auch von etwa 150 Volkshochschulen veranstaltet, von denen die meisten Heimvolkshochschulen sind und entweder von Provinziallandtagen oder von Gewerkschaften, Kirchen, der Abstinenzlerbewegung oder anderen Freiwilligenorganisationen getragen werden. Bildungsprogramme werden auch als Studienzirkel von elf landesweit arbeitenden Volksbildungsorganisationen durchgeführt. Die letztgenannten erhalten im allgemeinen Zuschüsse vom Staat oder den Gemeinden und stehen normalerweise in Verbindung mit den politischen Parteien oder Interessenorganisationen.
Volkshochschulen und Volksbildungsorganisationen werden vom Staat subventioniert, es steht den Organisatoren jedoch frei, den Inhalt ihrer Kurse selbständig zu entwickeln. Der Staatliche Rat für Erwachsenenbildung ist zuständig für die Vergabe staatlicher Zuschüsse an Studienzirkel und Volkshochschulen sowie die Weiterverfolgung und Bewertung der Tätigkeiten dieser Einrichtungen. Von den 100.000 Vollzeitstudienplätzen, die von der Initiative für Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt werden (siehe oben), sind 10.000 Plätze von Volkshochschulen anzubieten.
 
 
 
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HÖHERE AUSBILDUNG

Einleitung
Das schwedische Bildungswesen ist seit den 50er Jahren laufend umgestaltet worden. Eine neunjährige einheitliche Grundschule und eine Gymnasialschule, in der theoretische Ausbildung und Berufsausbildung integriert sind, wurden eingeführt und die Erwachsenenbildung ausgebaut. Praktisch alle postgymnasiale Ausbildung, d.h. alle Arten von Ausbildung an Universitäten und Hochschulen sowie an nichtakademischen Fachschulen für verschiedene Berufssparten wurden 1977 in ein und demselben System zusammengefasst. Das System enthielt ein starkes Moment landesweiter Planung und Regulierung. Die Ziele und die Dauer sowie die geographische Ansiedlung und Finanzierung der meisten Studiengänge wurden vom Reichstag beschlossen. Bis 1989 legte die Regierung auch die Studien- und Ausbildungspläne für alle allgemeinen Studiengänge fest.
1991 wurde eine größere Reform eingeleitet, die auf eine Deregulierung des Systems der höheren Ausbildung, auf mehr Autonomie für die einzelnen Ausbildungsinstitutionen und einen weiteren Rahmen für die individuellen Wahlmöglichkeiten der Studenten abzielt. Die Reform wurde 1992 vom Reichstag verabschiedet, und 1993 trat ein neues Hochschulgesetz in Kraft. In dem neuen System werden der Umfang der verschiedenen Studiengänge und die Verteilung der Mittel unter den Ausbildungsinstitutionen von den Anforderungen der einzelnen Studenten und den Leistungen der verschiedenen Ausbildungsinstitutionen in Form von sowohl Qualität wie Quantität beeinflusst werden. Die Organisation des Studiums und das Angebot an Studiengängen werden örtlich bestimmt. Die Studenten haben im Rahmen einer neuen, international gültigen Prüfungsordnung größere Wahlfreiheit hinsichtlich der Wahl von Studiengängen erhalten.

Immatrikuliertenzahlen
Die Zahl der Studierenden in der höheren Ausbildung ist während des letzten Jahrzehnts beträchtlich gestiegen – seit 1991 um etwa 50%. Etwas mehr als 30% der jungen Leute nehmen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Gymnasialschule ein akademisches Studium oder eine entsprechende postgymnasiale Ausbildung auf. Die Zahl der Erstimmatrikulationen beträgt jedes Jahr etwa 65.000. Im Studienjahr 1997/98 waren etwa 305.600 Studierende (58% davon Frauen) für ein Grundstudium und etwa 18.500 (42% davon Frauen) für ein Doktorandenstudium immatrikuliert, was zusammen etwa 324.100 Immatrikulierte (Vollzeit- und Teilzeitstudierende) ergab.
Das Fernstudium hat eine lange Tradition in Schweden und die meisten Universitäten und Hochschulen bieten heute Studiengänge wechselnden Inhalts und Umfangs im Fernstudium an. Die Studiengänge sind insgesamt so gestaltet, dass sie dem Ausbildungsbedarf sowohl des Einzelnen wie der Gesellschaft entsprechen, und werden so geplant, dass sie ohne Hinderung durch den Wohnort oder durch Arbeits- oder Familienverhältnisse die Möglichkeit zu einem Studium eröffnen. Die Entwicklung von Entfernungen überbrückender Technik in Form von Personalcomputern, Fax, interaktivem Video und Bildtelefon schafft neue Möglichkeiten für das Fernstudium und macht es zu einem vorrangigen Entwicklungsbereich.
 
 
 
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Zugangsberechtigung und Zulassung
Für die Zulassung zu höherer Ausbildung in Schweden müssen bestimmte Zulassungsanforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen sind aufgeteilt in grundlegende Qualifikationen, die für die gesamte höhere Ausbildung gelten, und in besondere Qualifikationen, wenn für einen speziellen Studiengang oder Kurs zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Die grundlegenden Qualifikationen sind für die gesamte höhere Ausbildung überall in Schweden gleich und werden von der Regierung festgelegt. Als grundlegende Qualifikation gilt der Abschluss eines nationalen Studienprogramms auf Gymnasialniveau oder einer entsprechenden schwedischen oder ausländischen Ausbildungseinrichtung. Bewerber mit einer anderen Muttersprache als einer der nordischen Sprachen müssen erforderliche Kenntnisse in der schwedischen Sprache besitzen, die sie beispielsweise in einem einjährigen vorbereitenden Schwedisch-Kursus erwerben können. Sehr gute Englischkenntnisse sind eine Zulassungsvoraussetzung für alle Bewerber. Über die grundlegenden Qualifikationen verfügen auch Personen, die mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, wenigstens vier Jahre berufstätig gewesen sind und in Englisch und Schwedisch Qualifikationen besitzen, die den nationalen Programmen der Gymnasialschule entsprechen.
Ist die Anzahl der Bewerber für einen Kurs höher, als die der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Auswahl erfolgt auf der Basis der Schulzeugnisse der Gymnasialschule oder der Ergebnisse des nationalen Universitätseignungstests, manchmal wird auch Berufserfahrung berücksichtigt. Der nationale Universitätseignungstest ist freiwillig und für alle höheren Ausbildungsanstalten gemeinsam. Mit dieser Prüfung werden Kenntnisse und Fähigkeiten gemessen, die für das Studium an einer Einrichtung der höheren Ausbildung relevant sind. Jährlich unterziehen sich etwa 140.000 Personen dieser Prüfung.
Zusätzlich zu den Schulzeugnissen und dem nationalen Universitätseignungstest werden manchmal spezielle Tests in bestimmten Auswahlverfahren durchgeführt, so bei Studiengängen für Medizin und Lehrberufe und bestimmten Kursen in bildender Kunst. Diese speziellen Tests können in Form von Interviews oder einer Prüfung besonderer Fähigkeiten durchgeführt werden. Die Anwendung dieser speziellen Tests durch eine Einrichtung der höheren Ausbildung ist abhängig von der Genehmigung des Zentralamts für höhere Bildung. Anhand von allgemein formulierten Rahmenrichtlinien entscheiden die Einrichtungen der höheren Ausbildung, welche Auswahlkriterien für die Zulassung zu ihren Studiengängen oder Kursen angewandt werden sollen und ob das Zulassungsverfahren örtlich oder unter Ausnutzung der zentralen Dienstleistung des Staatlichen Zentraldiensts für Universitäten und Hochschulen (Verket för högskoleservice, VHS) durchgeführt werden soll.
 
 
 
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Grundstudium
Ab 1993 wird alle Ausbildung im Grundstudium in Form von Kursen angeboten. Für ein Studium, das zu einem akademischen Grad führen soll, können die Studierenden Kurse zu einem Studiengang zusammenstellen. Die Ziele für verschiedene Studienkurse sind in der Prüfungsordnung angegeben. Alle Kurse und Studiengänge müssen auch nach Lehrplänen gestaltet werden, die von der jeweiligen Universität oder Hochschule festgelegt werden. Es gibt zwei Arten von Graden für den Abschluss des Grundstudiums, allgemeine Grade und berufliche Grade. Die letzteren werden nach dem erfolgreichen Abschluss von Studien unterschiedlicher Länge, die zu bestimmten Berufen führen, erteilt, z.B. Universitätsgrad als Lehrer an Gymnasialschulen.Die allgemeinen Grade sind:

• Diplom (högskoleexamen) nach Studiengängen von mindestens 80 Punkten (zweijähriges Studium)
• Kandidatengrad (kandidatexamen) nach Erwerb von mindestens 120 Punkten (mindestens ein dreijähriges Studium), von denen 60 Punkte in einem Hauptfach einschließlich einer mit 10 Punkten bewerteten Seminararbeit erworben worden sind
• Magistergrad (magisterexamen) nach Studiengängen von mindestens 160 Punkten (vierjähriges Studium), von denen 80 Punkte in einem Hauptfach einschließlich einer mit 20 Punkten bewerteten Seminararbeit oder zweier mit je 10 Punkten bewerteter Seminararbeiten erworben worden sind.
 
 
 
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Punkte und Prüfungszensuren
Der Umfang eines bestimmten Studienganges wird mit Hilfe eines Punktesystems gemessen. Ein Punkt entspricht einem Vollzeitstudium von einer Woche. Ein Studienjahr entspricht normalerweise 40 Punkten und wird gewöhnlich in zwei Semester unterteilt. Das Herbstsemester läuft von Mitte oder Ende August bis Mitte Januar und das Frühjahrssemester von Mitte Januar bis Anfang Juni. Um Weihnachten liegen gewöhnlich zwei Wochen Semesterferien.
Die Unterrichtsform wird von den Universitäten und Hochschulen jeweils selbst beschlossen, der Unterricht findet jedoch oft in Form von Vorlesungen für große Gruppen (bis zu etwa 300 Studenten) und in Seminaren mit etwa 30 Studenten statt. Unterrichtssprache ist normalerweise Schwedisch, aber ein großer Teil der Pflichtlektüre besteht aus englischsprachigen Büchern. Die meisten Universitäten und Hochschulen bieten auch Kurse in englischer Sprache an. Die Prüfungsformen werden ebenfalls von den jeweiligen Universitäten und Hochschulen beschlossen.
Zensuren werden im allgemeinen in Form von Prädikaten nach einer dreigradigen Skala erteilt: »Nicht bestanden«, »Bestanden«, »Mit gut bestanden«. Die Universitäten und Hochschulen können jedoch beschließen, andere Arten von Skalen anzuwenden. Nach Abschluss des Studiums erhält der Student ein Diplom. Aus dem Diplom geht die Bezeichnung des erworbenen Grades und die Art der abgeschlossenen Kurse hervor.
 
 
 
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Forscherausbildung
Doktorandenstudien können an den Universitäten Uppsala, Lund, Göteborg, Stockholm, Umeå, Linköping, Karlstad, Växjö und Örebro sowie an der Kgl. Technischen Hochschule in Stockholm, der Medizinischen Hochschule Karolinska Institutet in Stockholm, der Wirtschaftshochschule Stockholm, Chalmers Technischer Universität in Göteborg, der Hochschule Jönköping, der Technischen Hochschule Luleå und der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften betrieben werden. Um zum Doktorandenstudium zugelassen werden zu können, muss man ein Grundstudium von mindestens dreijähriger Dauer abgeschlossen haben. Besondere Zulassungsvoraussetzung ist ferner, dass der Studiengang im Grundstudium ein Hauptfach (mindestens 60 Punkte) umfasst. Über die Eignung des Studenten zur Durchführung eines Doktorandenstudiums wird vom Fakultätsrat der Universität oder Hochschule entschieden.
Ein Doktorand muss eine gewisse Anzahl von Kursen belegen und eine Dissertation schreiben. Es sollte normalerweise möglich sein, das Doktorandenstudium bei einem Vollzeitstudium innerhalb von vier Jahren abzuschließen. Jeder Doktorand ist berechtigt, individuelle wissenschaftliche Betreuung zu erhalten. Die Dissertation, die den wichtigsten Teil des Doktorandenstudiums Doktorandenstudiums ausmacht, wird öffentlich verteidigt und kann nur das Prädikat »Angenommen« oder »Nicht angenommen« erhalten. Sie kann entweder als monographische Dissertation oder als sogenannte Sammeldissertation, die aus verschiedenen Aufsätzen und Forschungsberichten sowie einer Zusammenfassung besteht, veröffentlicht werden. Sobald der Doktorand die notwendigen Kurse absolviert hat, und die Dissertation angenommen worden ist, erhält er den Doktorgrad. Die meisten Fakultäten haben wieder einen Lizentiatengrad eingeführt. Dieser Grad setzt eine kürzere Forscherausbildung (normalerweise zwischen zwei und zweieinhalb Jahren) voraus, die später fortgesetzt werden und zur Erlangung des Doktorgrades führen kann. Die Lizentiatenabhandlung wird während eines Seminars verteidigt.
 
 
 
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Forschung
Die Forschung ist ein wichtiger Teil des Systems für die höhere Ausbildung. Praktisch alle Forschung an den Universitäten und Hochschulen gründet sich auf enge, lokale Zusammenarbeit mit der Lehre im Grundstudium und Doktorandenstudium an der betreffenden Universität oder Hochschule und ist mit dieser integriert. Dies bezieht sich sowohl auf die Grundlagenforschung wie auf die sogenannte sektorielle Forschung (d.h. Auftrags- oder Drittmittelforschung). Die Universitäten und die Institutionen mit Doktorandenstudien verfügen über permanente Ressourcen für die Forschung. Hochschulen ohne permanente Forschungsressourcen haben auch verschiedene Arten von Anknüpfung an die Forschung. Universitäts- und Hochschullehrer an diesen Institutionen können Auftragsforschung betreiben und Forschungsverträge abschließen, und Universitätsprofessoren können von diesen Hochschulen auf einer dauerhaften Grundlage verpflichtet werden. Für die Förderung dieser Anknüpfung und zur Finanzierung des Doktorandenstudiums für Lehrer sind besondere staatliche Mittel vorhanden.
 
 
 
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Die akademische Lehrerschaft
Seit dem Studienjahr 1993/94 ist jede Universität und jede Hochschule berechtigt, über die Einrichtung von Lehrstühlen und die Besetzung von Planstellen selbst zu entscheiden. Die verschiedenen Kategorien von Lehrerstellen, die eingerichtet werden können, sind jedoch in der Hochschulverordnung geregelt.
Die akademische Lehrerschaft ist in folgende Hauptkategorien unterteilt: Ordentliche Professoren, Hochschuldozenten (högskolelektorer), Akademische Räte (högskoleadjunkter) und Wissenschaftliche Assistenten. Seit 1986 können Aufgaben verschiedener Art – Unterricht, Forschung, eigene Fortbildung, Studentenberatung und Verwaltungsaufgaben – in ein und derselben Planstelle vereint werden. Professoren haben einige wenige Lehrverpflichtungen, sind jedoch hauptsächlich in der Forschung und in der Betreuung der Doktoranden tätig. Um eine Planstelle als Hochschuldozent erhalten zu können, muss man ein Doktorexamen abgelegt haben und sowohl in der Forschung als auch der Lehre aktiv sein. Für die Stelle eines Akademischen Rates ist kein Doktorexamen erforderlich. Im Unterricht für Studenten im Grundstudium bewiesenes pädagogisches Geschick ist jetzt auch eine Voraussetzung für die Ernennung von Professoren.
 
 
 
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Finanzielle Ressourcen und Kapazitätsfragen
1993 wurde in Schweden ein neues System für die Zuteilung von Mitteln für das Grundstudium eingeführt. Damit haben die Universitäten und Hochschulen eine weitreichende Autonomie erhalten, da das neue System sich auf die Aufstellung von Zielen für die Tätigkeit und die Erreichung dieser Ziele gründet. Die Zuteilung von Mitteln gründet sich auf Vorschläge von seiten der Regierung und erfolgt in Form von Pauschalbeträgen, die den einzelnen Institutionen nach einem Reichstagsbeschluss di- rekt überwiesen werden. Forschung und Doktorandenstudium werden getrennt vom Grundstudium finanziert. Vom Studienjahr 1994/95 an sind auch Mittel für Gebäude, Einrichtung und Ausrüstung in den Pauschalbeträgen enthalten. Als Grundprinzip für das Finanzierungssystem gilt, dass die Zuteilung von Mitteln als Entgelt für erbrachte Leistungen erfolgt. Etwa 60% der staatlichen Mittel werden im Verhältnis zu den von den Studenten erzielten Punktzahlen gezahlt, während etwa 40% sich auf die Zahl der Studenten gründet, die – auf ein Vollzeitstudium umgerechnet – an der Universität oder Hochschule unterrichtet werden.
Um die Zuteilung der Geldmittel zu erleichtern, sind die Kurse in zwölf Studienbereichen zusammengefasst worden. Im Prinzip stimmen diese Studienbereiche mit den traditionellen akademischen Fakultäten überein. Zusätzliche Studienbereiche sind Pädagogik, Krankenpflege, Kunst und verschiedene Grenzfächer. Für jeden Studienbereich, oder für Gruppen von Studienbereichen, werden Pro-Kopf-Beträge festgesetzt (d.h. bestimmte Geldbeträge für die Studentenzahl und für ganzjährige Ausbildungsleistungen), die auf eine für Vollzeitstudien umgerechnete Zahl von Studenten und die im Vollzeitstudium erworbenen Punkte angerechnet werden. Diese Geldbeträge sind die gleichen für alle Universitäten und Hochschulen. Der Gesamtbetrag, der einer Universität oder Hochschule – als Höchstbetrag – zur Verfügung gestellt werden kann, gründet sich auf einen Ausbildungsvertrag für einen Zeitraum von drei Jahren. Dieser Vertrag ist das Ergebnis eines Dialogs zwischen dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft und jeder einzelnen Universität bzw. Hochschule.
Von 1977 an galt ein Numerus clausus für die höhere Ausbildung in Schweden. Seit Beginn des Studienjahres 1993/94 setzen die Institutionen die Zahl ihrer Studenten und die Kompetenzanforderungen für die Zulassung selbst fest. Die Zuteilung von Geldmitteln ist begrenzt und soll einer im voraus berechneten Zahl von Studenten entsprechen. Es steht den Universitäten und Hochschulen jedoch frei, mehr Studenten anzunehmen, als sie finanziert bekommen, vorausgesetzt sie können die Qualität garantieren. Es ist ihnen auch gestattet, wechselnde Studentenzahlen und verschiedene Arten von Studienkursen miteinander zu kombinieren. Die Lehre ist für die Studierenden kostenlos; es werden keine Semestergebühren erhoben.
 
 
 
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Organisationsstruktur
In Schweden unterstehen fast alle Institutionen für höhere Ausbildung dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Ausgenommen davon ist die Schwedische Universität für Agrarwissenschaften, die dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei untersteht. Die meisten Universitäten und Hochschulen sind also staatlich und ihre Beschäftigten Staatsangestellte und Staatsbeamte. Elf dieser staatlichen Institutionen für höhere Ausbildung sind Universitäten – Uppsala, Lund, Göteborg, Stockholm, Umeå, Linköping, Karlstad, Växjö, Örebro, die Technische Hochschule Luleå und die Schwedische Universität für Agrarwissenschaften – und zwei sind Fachhochschulen mit Grundstudium, Doktorandenstudium und Forschung – Karolinska Institutet (Medizin) und die Kgl. Technische Hochschule.
Von Luleå im Norden bis Malmö/Lund im Süden gibt es etwa 20 kleine oder mittelgroße Hochschulen. Sieben kleinere Hochschulen für verschiedene Gebiete der Kunst befinden sich in Stockholm. Dort gibt es auch die Sporthochschule Stockholm. Ferner gibt es, mit den Provinziallandtagen als Trägern, etwa 10 Fachhochschulen, die Studiengänge zur Ausbildung für Pflegeberufe anbieten. Bisher gab es im Bereich der höheren Ausbildung nur eine private Institution – die Wirtschaftshochschule Stockholm – die in Form einer privaten Stiftung mit finanzieller Unterstützung durch den Staat betrieben wird. Ab Juli 1994 haben auch Chalmers Technische Universität und die Hochschule Jönköping den Status einer privaten Stiftung erhalten. Das höchste Organ einer Universität oder Hochschule ist der Universitäts- bzw. Hochschulrat.
Er hat die Gesamtverantwortung für alle Tätigkeiten innerhalb der Institution, z.B. die finanzielle Planung und Verwaltung, Personalfragen usw. Die Mehrheit der Mitglieder des Rates und der Rektor werden für einen Zeitraum von drei oder sechs Jahren von der Regierung ernannt. Die Regierung hat folgende Richtlinien für die Zusammensetzung der verschiedenen Beschlussorgane innerhalb der Universitäten und Hochschulen festgelegt: Die Vertreter der Lehrer und Studenten in den verschiedenen Beschlussorganen werden gewählt, während Personen mit Leitungsaufgaben, z.B. die Dekane, vom Rektor ernannt werden. In allen Beschlussorganen unterhalb der Ratsebene sollen die Lehrer in der Mehrheit sein. Die Studenten haben das Recht, in allen Beschlussorganen vertreten zu sein, die sich mit Ausbildungsfragen befassen.
 
 
 
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Finanzielle Studienförderung
Ein Grundsatz im Rahmen der höheren Ausbildung in Schweden ist, dass alle Studierenden, die Hilfe zur Finanzierung ihres Studiums brauchen, dafür staatliche Förderungsmittel, sog. Studiengeld, erhalten sollen. Diese werden in Form von Studienbeihilfe und Darlehen gewährt. Um diese Hilfe erhalten zu können, muss der Student gewisse Voraussetzungen erfüllen. So können z.B. Studienbeihilfe und Darlehen herabgesetzt werden, wenn das eigene Einkommen des Studenten zu hoch wird. Bei der Festsetzung der Höhe des Studiengeldes wird die wirtschaftliche Lage der Eltern oder des Ehegatten jedoch nicht berücksichtigt. Wer das 45. Lebensjahr vollendet hat, kann in der Regel kein Studiengeld erhalten. Grundsätzlich kann eine Person Studiengeld für höchstens zwölf Semester (sechs Jahre) erhalten. Ausnahmen sind jedoch möglich, z.B. für Doktoranden. Um fortlaufend Studiengeld erhalten zu können, muss der Student annehmbare Studienergebnisse nachweisen können. Unter bestimmten Umständen kann Staatsbürgern anderer EU/EWR-Länder im Prinzip ein Anspruch auf Studiengeld unter den gleichen Bedingungen wie schwedischen Staatsbürgern gewährt werden.
Das Studiengeld besteht aus einer tilgungsfreien Beihilfe und einem größeren tilgungspflichtigen Darlehen. Die tilgungsfreie Beihilfe beträgt ungefähr 30% des Gesamtbetrages und ist, wie das Darlehen, an die Preisentwicklung gekoppelt. Der Beihilfeteil beläuft sich derzeit auf 17.757 SEK für das Studienjahr von neun Monaten und der tilgungspflichtige Darlehensteil auf 46.125 SEK. Der Darlehensteil ist mit einem Zinssatz entsprechend 70% der staatlichen Einlagezinsen zu verzinsen. Die Rückzahlung des Studiendarlehens beginnt frühestens sechs Monate nach Erhalt des letzten Studiengeldes. Die Höhe der Rückzahlungsrate ist vom Einkommen abhängig. Die Regel ist, dass die Rückzahlung 4% des Jahreseinkommens ausmachen soll. Der Zinssatz wird jährlich von der Regierung festgelegt. Die Zinsen sind bei der Steuerveranlagung nicht abzugsfähig. Nicht getilgte rückzahlungspflichtige Beträge werden beim Tod des Darlehensnehmers, spätestens jedoch dann abgeschrieben, wenn dieser das 65. Lebensjahr vollendet.
Die Regierung hat angekündigt, dass das heutige System der finanziellen Studienförderung für die höhere Ausbildung überprüft und in naher Zukunft geändert werden wird. Schwedische Studenten, die an ausländischen Universitäten und Hochschulen studieren, können ihr Studiengeld ins Ausland überwiesen bekommen. Etwa 19 000 Studenten, die sich selber Studienplätze im Ausland beschafft hatten, nutzten 1998 diese Möglichkeit aus. Ungefähr 6500 weitere Studenten studierten mit Hilfe von Austauschprogrammen im Ausland, etwa 3700 von ihnen im Rahmen des ERASMUS-Programms der EU und 430 im Rahmen des NORDPLUS.
Doktorandenstudien werden aus den Forschungsmitteln bezahlt, auf die alle Universitätsfakultäten einen Anspruch haben. Der Fakultätsrat kann beschließen, das Geld entweder für Planstellen für Doktoranden oder für Doktorandenstipendien zu verwenden, die beide jeweils für vier Jahre gelten. Ein Stipendium kann auch auf zwei Doktoranden aufgeteilt werden. Ein Doktorand, dem eine Planstelle zugeteilt worden ist, muss sich auf sein Doktorandenstudium konzentrieren, kann es jedoch in gewissem Umfang mit Unterrichtstätigkeit oder anderer Arbeit kombinieren. Ein Stipendiat kann sein Doktorandenstudium mit der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt oder einer Teilzeitbeschäftigung als Assistent in der Lehre oder in der Universitätsverwaltung kombinieren. Eine andere, verhältnismäßig häufige Art der Finanzierung von Doktorandenstudien ist die gleichzeitige Teilnahme an Forschungsprojekten, die von den Forschungsräten oder aus Drittmitteln finanziert werden.
 
 
 
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Studentenschaften
Die Studenten an schwedischen Universitäten und Hochschulen sind verpflichtet, Mitglied einer einer Studentenschaft zu sein. An jeder Universität und Hochschule gibt es eine oder mehrere Studentenschaften. Sie fungieren als »Gewerkschaften« der Studierenden und nominieren unter anderem die Studentenvertreter in den verschiedenen Beschlussorganen der Universitäten und Hochschulen. Sie sind ferner Träger eines beträchtlichen Teils der sogenannten indirekten Sozialleistungen für Studierende und von sozialen Aktivitäten. Sie sind berechtigt, zur Finanzierung ihrer Tätigkeit Pflichtbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben.
Die meisten Studentenschaften sind Mitglieder im Verband Schwedischer Studentenschaften, dem dadurch indirekt etwa 200.000 Studenten angeschlossen sind. Der Gesundheitsdienst und die Krankenpflege für Studierende im staatlichen Universitäts- und Hochschulbereich wird von den Universitäten und Hochschulen lokal organisiert. An Orten, wo es ein besonderes Gesundheitszentrum für Studenten gibt, stehen Ärzte und fest angestelltes Pflegepersonal zur Verfügung. Die Gesundheitszentren für Studenten sind in erster Linie mit der Gesundheitsvorsorge befasst. Sie sollen nicht die normale Krankenpflege ersetzen, auf die alle Bürger Anspruch haben. Die Gesundheitszentren für Studenten sind eher als Ergänzung dieser Krankenpflege in dem besonderen Universitäts- und Hochschulmilieu gedacht.
Die Universitäten und Hochschulen sind verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um behinderten Studierenden das Studium zu erleichtern, und die Kosten für diese Vorkehrungen zu tragen (bis zu 0,15% der ihnen für das Grundstudium zugeteilten Mittel), falls keine Finanzierung von seiten anderer Behörden erfolgen kann. An der Universität Stockholm gibt es eine für das ganze Land zuständige Koordinierungsstelle für behinderte Studierende, die einen bestimmten Betrag staatlicher Mittel an diejenigen Universitäten und Hochschulen verteilt, die bedeutende Kosten in dieser Beziehung haben.
 
 
 
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Das Zentralamt für höhere Bildung
Das Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) ist eine staatliche Zentralbehörde, die sich mit Angelegenheiten der schwedischen Universitäten und Hochschulen befasst. Zu den Aufgaben des Zentralamts gehört, die Tätigkeiten der Universitäten und Hochschulen zu begleiten, auszuwerten und zu beaufsichtigen, Tendenzen zu analysieren, die für die höhere Ausbildung von Bedeutung sind, sowie Innovationen und Verbesserungen hinsichtlich Qualität und Lehrmethoden zu fördern. Es beaufsichtigt auch das Recht von Institutionen der höheren Ausbildung, akademische Grade zu verleihen. Informationen über Studiengänge, verschiedene internationale Fragen im Bereich der höheren Ausbildung und die Beurteilung der Studiengänge von Universitäten in anderen Ländern gehören in den Verantwortungsbereich des Zentralamts. Das Zentralamt verwaltet auch die landesweite Universitätseignungsprüfung, es ist verantwortlich für die statistische Auswertung der höheren Ausbildung und koordiniert das Schwedische Universitäts-Computernetz, SUNET.
 
 
 
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Text: Svenska Institutet, Stockholm
 

 
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