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LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
 
KINDERBETREUUNG
 
Das gut ausgebaute System der Kinderbetreuung sorgt in Schweden dafür, dass beide Elternteile ihrem Beruf nachgehen können.
 
 
Einleitung
Geschichtlicher Rückblick
Inhalt und pädagogische Grundsätze
Kinderbetreuung heute – Formen und Umfang
Personal
Verantwortung
Gesetzgebung
Ausgaben und Finanzierung
Teil des lebensbegleitenden Lernens
Lehrplan der Vorschule
Vorschule für alle
 
 
Einleitung
Die schwedische Kinderbetreuung erfüllt eine doppelte Aufgabe. Zum einen soll sie es den Eltern ermöglichen, Elternschaft und Erwerbstätigkeit bzw. Studium miteinander zu vereinbaren. Zum anderen soll sie den Entwicklungs- und Lernprozess des Kindes unterstützen und stimulieren sowie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche unter sicheren und guten Bedingungen aufwachsen.
Diese doppelte Ausrichtung wurde Anfang der 70er Jahre festgelegt, als mit dem großen Ausbau der schwedischen Kinderbetreuung begonnen wurde. Zusammen mit der Elternversicherung und dem Kindergeld ist die Kinderbetreuung einer der Eckpfeiler der schwedischen Familienpolitik gewesen und hat gleichzeitig einen ausdrücklich pädagogischen Inhalt. In den letzten Jahren wurde der Schwerpunkt stärker auf die ausbildungspolitischen Aspekte gelegt. Im Juli 1996 wurde die bis dahin dem Sozialministerium obliegende Verantwortung für die Kinderbetreuung dem Ausbildungsministerium übertragen.

Geschichtlicher Rückblick
Die Wurzeln der schwedischen Kinderbetreuung können bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgt werden. Die erste Kinderkrippe wurde 1854 eröffnet und betreute die Kinder alleinstehender Mütter, die für ihren Unterhalt arbeiten mussten. Die in der gleichen Zeit entstandenen Arbeitsstuben nahmen Schulkinder aus armen Familien auf und erzogen die Kinder zu Fleiss und Pflichtbewusstsein, während sie gleichzeitig ein einfaches Handwerk erlernen konnten. Kinderkrippen und Arbeitsstuben waren soziale Einrichtungen und wurden für gewöhnlich von Privatpersonen oder Wohltätigkeitsorganisationen betrieben. Parallel hierzu wuchsen die Kindergärten heran. Diese bauten auf den Ideen des deutschen Pädagogen Friedrich Fröbel auf und verfolgten rein pädagogische Ziele. Sie wurden hauptsächlich von Kindern aus besseren Häusern besucht, deren Mütter nicht erwerbstätig waren.
In den 30er und 40er Jahren begann sich eine neue Einstellung bezüglich der Kinderkrippen und Arbeitsstuben herauszubilden. Das Gemeinwesen sollte eine größere Verantwortung für Betreuung und Erziehung der Kinder übernehmen, der Stempel der Armenhilfe abgeschafft werden. Mitte der 40er Jahre wurden staatliche Zuschüsse für die von jüngeren Kindern besuchten Arbeitsstuben und Kinderkrippen verwendet. Immer mehr Gemeinden übernahmen die Verantwortung für derartige Tätigkeiten. Der Ausdruck Kinderkrippe wurde in den Begriff Tagesstätte umgewandelt, Arbeitsstuben hießen nunmehr Freizeitheime. Die Zahl der unter diese Tätigkeiten fallenden Kinder war nach wie vor gering – sie waren vor allem in den Großstädten zu finden – während Kindergärten (Spielschulen) stärker verbreitet waren.
In den 60er Jahren stieg die Nachfrage nach Kinderbetreuung erheblich an. Es herrschte ein großer Bedarf an weiblicher Arbeitskraft, Forderungen nach einem Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten wurden immer lauter. 1968 gab die Regierung eine Untersuchung in Auftrag – die Kinderstubenstudie (Barnstugeutredningen) – die einen Entwurf über die Entwicklung der Vereinbarkeit von sozialen, pädagogischen und aufsichtsmäßigen Anforderungen in Schweden vorlegen sollte.
Diese Studie sollte eine entscheidende Bedeutung für die zukünftige Ausrichtung der Kinderbetreuung erhalten. Sie formulierte die pädagogischen Grundsätze und Ideen, die großen Anklang fanden und heute noch weiterleben. Unter anderem wurde der Grundstein zum schwedischen Vorschulmodell gelegt – Tagesstätten und Spielschulen sollten zum Wohle des Kindes in einer Vorschule vereint werden, aber auch um den Eltern die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Studie setzte der alten Einstellung der Betreuung im Rahmen der Armenhilfe und pädagogischen Tätigkeit als Anregung für besser bemittelte Kinder ein Ende. Betreuung und Pädagogik wurden auf eine völlig neue Weise miteinander vereint. Als Ergebnis der Studie erhielten alle Sechsjährigen ein Anrecht auf 525 gebührenfreie Stunden in der Vorschule; Kinder, die einer besonderen Unterstützung bedurften, erhielten besondere Rechte. Auch Kinder in Krankenhäusern und Kinder ausländischer Bürger wurden berücksichtigt. Die Studie behandelte ferner die Betreuung von Schulkindern und schlug einen raschen Ausbau der Freizeitheime vor.
Trotz eines in den 70er Jahren und Anfang der 80er Jahre erfolgten intensiven Ausbaus gelang es den Gemeinden nicht, die Warteschlangen in der Kinderbetreuung abzubauen. 1985 beschloss der Reichstag deshalb, allen Kindern ab dem Alter von 18 Monaten bis zu ihrem spätestens 1991 zu erfolgenden Schulanfang Zugang zu einer Vorschule in Form von Tagesstätten, Teilzeitgruppen oder offenen Vorschulen zu gewähren. Die Geburtenzahlen schnellten in die Höhe, die Anzahl der erwerbstätigen Mütter ebenso, weshalb das Ziel nicht erreicht werden konnte. 1995 wurde das Gesetz deshalb stringenter abgefasst, wonach die Kommunen nunmehr verpflichtet sind, den Kindern mit Bedarf ohne unbillige Verzögerung einen Platz bereitzustellen.
Die gesetzlichen Bestimmungen führten gemeinsam mit der hohen Geburtenrate Mitte der 90er Jahre zu einer rekordhohen Zahl von Kinderbetreuungsplätzen. Die Warteschlangen wurden abgebaut, die Anzahl der Plätze decken heute weitestgehend den Bedarf. Die Kinderbetreuung ist zu einem natürlichen Bestandteil der schwedischen Gesellschaft geworden und gehört zum Alltag der allermeisten schwedischen Familien mit Kindern.
Eine gut ausgebaute Kinderbetreuung bildete die Voraussetzung für die sich seit den 70er Jahren abzeichnenden Veränderungen im Familienmuster und in der Gleichstellung der Geschlechter. Die Erwerbstätigkeit schwedischer Frauen hat sich immer stärker der Erwerbstätigkeit der Männer angenähert. Die meisten schwedischen Kinder wachsen heute mit Eltern auf, die gemeinsam die Verantwortung für die Familienversorgung tragen.
In den vergangenen drei Jahrzehnten hatte die Kinderbetreuung in Schweden Vorrang. Die Reformen in der Kinderbetreuung wurden von breiten Teilen des Reichstags getragen. Deshalb war es möglich, eine Politik zu führen, deren Leitlinien Anfang der 70er Jahre festgelegt wurden. Ziel war eine erstklassige Kinderbetreuung, gewährleistet durch bedarfsgerechten Ausbau, größtenteils in kommunaler Regie betrieben und mit staatlichen Mitteln finanziert. Die Grundlage dafür bildete die Sorge für die aufwachsende Generation und das Streben nach Gleichstellung der Geschlechter.
 
 
 
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Inhalt und pädagogische Grundsätze
Die schwedische Kinderbetreuung basiert auf dem Ganzheitsaspekt der Entwicklung und des Lernprozesses des Kindes, in dem Fürsorge, Betreuung, Erziehung und Lernen eine Ganzheit bilden. Eine gute Betreuung wird als Voraussetzung dafür angesehen, dass sich Kinder wohl fühlen; dies wiederum bildet die Voraussetzung für den Lernprozess und eine positive Entwicklung. Die Sorge um das Wohlbefinden des Kindes ist auch von einem pädagogischen Inhalt getragen. Wenn die Kinder essen oder ruhen sollen, oder wenn sie Hilfe von Erwachsenen zur Beilegung von Konflikten unter Freunden benötigen, erhalten sie sowohl Kenntnisse über sich selbst, als auch über andere, und über das Leben an sich. Kinder lernen die ganze Zeit und mit allen Sinnesorganen. Lernen und Entwicklung können nicht einfach zu einzelnen Gelegenheiten herausgegriffen werden.
Die Bedeutung des Spielens für die Entwicklung und den Lernprozess des Kindes wird sowohl in der Vorschulpädagogik als auch in der Schulkinderbetreuung betont und findet jetzt auch in den Lehrplänen der Pflichtschule Erwähnung. Das Spielen hilft dem Kind, seine Umwelt zu begreifen, Fantasie und Schaffenskraft zu entwickeln und die Zusammenarbeit zu üben. Es stellt traditionsgemäß den Kern der Kinderbetreuung dar.
Die pädagogische Arbeit geht von den Voraussetzungen der Kinder aus und knüpft an deren frühere Erfahrungen und Kenntnisse an. Die eigene Aktivität des Kindes und sein Forscherdrang werden zum Beispiel in Themenarbeiten ermuntert. Während man sich über einen längeren Zeitraum mit einem Thema beschäftigt und es auf vielerlei Art bearbeitet, kann das Kind neues Wissen in einen sinnvollen Zusammenhang setzen.
Die Sozialisierung und Entwicklung des Kindes erfolgt in der Gruppe. Der Gruppe wird deshalb in der Kinderbetreuung eine pädagogische Bedeutung beigemessen. Das einzelne Kind und die Gruppe werden in der pädagogischen Arbeit gewürdigt. Ein Kind, das sich wohl fühlt, trägt zu einer guten Atmosphäre in der Gruppe bei, was wiederum einen positiven Einfluss auf die anderen Kinder hat.
Kennzeichnend für die schwedische Kinderbetreuung ist auch eine gut entwickelte Zusammenarbeit mit den Eltern. In der Eingewöhnungsphase, die sich bei den jüngsten Kindern über ein paar Wochen hinziehen kann, wird der Grundstein für die Zusammenarbeit gelegt, die dann in täglichen Kontakten weiter ausgebaut wird. Elternabende und Entwicklungsgespräche über das eigene Kind bieten den Eltern beispielsweise die Möglichkeit der Teilnahme und Einbeziehung.
Kindern, die eine besondere Unterstützung brauchen, werden in der schwedischen Kinderbetreuung besondere Rechte eingeräumt. Sie haben Anspruch auf einen Platz in der Vorschule oder im Freizeitheim, ungeachtet einer Berufstätigkeit ihrer Eltern. Die Gruppe ist nicht eindeutig definiert – es kann sich um Kinder mit Körperbehinderungen handeln, aber auch um Kinder mit etwas diffuseren Problemen wie Konzentrationsschwierigkeiten oder psychosozialen Problemen. Den Bedürfnissen des Kindes soll ausdrücklich und vorrangig in der regulären Kinderbetreuung entsprochen werden, und nicht mittels Sonderlösungen. Eine gute allgemeine Qualität in der Vorschule oder im Freizeitheim wird für viele Kinder als die beste Hilfestellung angesehen.
Heute haben viele Kinder in Schweden ihre Wurzeln in einer anderen Kultur. Die Kinderbetreuung ist in hohem Maß zu einem Ort der multikulturellen Begegnung geworden. Das erklärte Ziel lautet, dass die Kinderbetreuung die doppelte Kulturzugehörigkeit der Kinder und die Entwicklung zu einer aktiven Zweisprachigkeit unterstützen soll. In diesem Sinne erhalten Kinder mit einer anderen Muttersprache als Schwedisch von Muttersprachlehrern Unterricht in der Muttersprache. Etwa 15 Prozent der Kinder in Vorschulen und Familientagesstätten mit einer anderen Muttersprache als Schwedisch erhalten diese Hilfe.
 
 
 
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Kinderbetreuung heute – Formen und Umfang
Die öffentliche Kinderbetreuung umfasst Kinder im Alter von 1–12 Jahren. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, können in der Vorschule betreut werden; Schulanfänger werden in der Betreuung für Schulkinder aufgefangen. In Schweden gilt die allgemeine Schulpflicht für Kinder ab dem 7. Lebensjahr, doch fast alle Kinder besuchen schon vorher die Vorschulklasse als freiwillige Schulform. Die Vorschultätigkeit ist grundsätzlich für Kinder im Alter von 1-5 Jahren gedacht, während die Betreuung für Schulkinder für Kinder von 6–12 Jahren zuständig ist.
Die Vorschultätigkeit wird laut Schulgesetz als Vorschule, Familientagesstätte und offene Vorschule betrieben, während die Betreuung von Schulkindern in Form von Freizeitheimen, Familientagesstätten und offenen Freizeitaktivitäten abläuft.
Die Vorschule (förskolan) nimmt Kinder für den Zeitraum auf, in dem die Eltern berufstätig sind oder studieren, oder wenn das Kind einen ausgeprägten Bedarf hat. Die Vorschulen sind ganzjährig geöffnet, die täglichen Öffnungszeiten werden auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt. Die Kinder werden angemeldet, die Eltern zahlen Gebühren, die sich in den meisten Kommunen nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Verweildauer des Kindes richten. Etwa 60 Prozent aller Kinder im Alter von 1–5 Jahren bzw. 338.000 Kinder besuchten im Herbst 1998 die Vorschule.
Die Kinder werden im allgemeinen in Gruppen von 15–20 Kindern eingeteilt. Normalerweise kommen drei Mitarbeiter – Vorschullehrer und Kinderpfleger – auf eine Kindergruppe. Eine durchschnittliche Vorschule kann aus drei solchen Abteilungen bestehen.
Früher gab es zwei verschiedene Vorschulformen, nämlich die Tagesstätte und die Teilzeitgruppe. Die Teilzeitgruppe wurde vor allem von Sechsjährigen besucht, die dort die gesetzlich festgelegten 525 Stunden Vorschule in Anspruch nahmen. Diese Tätigkeit wurde durch die Vorschulklasse ersetzt. Im August 1998 wurden die Begriffe Tagesstätte und Teilzeitgruppe aus dem Schulgesetz entfernt. Der Begriff Vorschule blieb erhalten.
In der Familientagesstätte (familjedaghem) betreut ein Familienkinderpfleger die Kinder im eigenen Heim während der Zeit, in der die Eltern berufstätig sind oder studieren. Die Kinder werden angemeldet, die Öffnungszeiten werden den Arbeitszeiten der Eltern angepasst. Die Familientagesstätte ist vor allem für diejenigen Kinder eine Alternative zur Vorschule, die aus unterschiedlichen Gründen in kleineren Gruppen betreut werden sollten, oder wenn die Entfernung zur nächsten Vorschule zu groß ist. Die Familientagesstätte ist in dünn besiedelten Gebieten und ländlichen Gemeinden stärker verbreitet als in den Ballungsgebieten.
Der Anteil der Kinder in Familientagesstätten ist seit Ende der 80er Jahre sukzessiv zurückgegangen. Heute werden etwa 12 Prozent aller Kinder im Alter von 1–5 Jahren in Familientagesstätten betreut. Auch Schulkinder können in Familientagesstätten aufgenommen werden. Im Herbst 1998 besuchten 4 Prozent aller Kinder im Alter von 6-9 Jahren eine Familientagesstätte. 1998 waren insgesamt 82.000 Kinder in Familientagesstätten untergebracht.
Die offene Vorschule (öppna förskolan) ist als Ergänzung zur Vorschule für die Kinder gedacht, deren Eltern tagsüber zu Hause sind, und dient auch als Ergänzung zur Familientagesstätte. Die Kinder können mit ihren Eltern oder dem Familienkinderpfleger an der pädagogischen Gruppenarbeit teilnehmen. In manchen Wohngebieten hat die offene Vorschule eine ausdrücklich soziale Prägung und arbeitet beispielsweise mit dem Sozialdienst und der Gesundheitsfürsorge für Mütter und Kinder zusammen. Die Kinder werden nicht angemeldet, es herrscht auch keine regelmäßige Anwesenheitspflicht. Die offene Vorschule ist normalerweise gebührenfrei. Im Herbst 1998 gab es landesweit etwa 1000 offene Vorschulen.
Schulkinder, deren Eltern berufstätig sind oder studieren, können vor und nach der Schule sowie in den Ferien das Freizeitheim (fritidshem) besuchen. Die meisten hier angemeldeten Kinder sind zwischen 6–9 Jahre alt. Die Freizeitheime sind ganzjährig geöffnet, die täglichen Öffnungszeiten werden den Arbeitszeiten der Eltern angepasst. Die Kinder werden angemeldet, und die Eltern zahlen Gebühren, die sich in den meisten Kommunen nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Verweildauer des Kindes richten. Im Herbst 1998 besuchten 56 Prozent aller Kinder im Alter von 6–9 Jahren und 7 Prozent aller 10–12-Jährigen das Freizeitheim.
Das Freizeitheim ist die Kinderbetreuungsform, die in den 90er Jahren den größten Zulauf erfahren hat. 1998 besuchten 301.000 Kinder das Freizeitheim, fast dreimal so viel wie im Jahr 1990. Vor allem in den letzten Jahren war ein starker Anstieg zu verzeichnen, der darauf zurückzuführen ist, dass immer mehr Sechsjährige das Freizeitheim besuchen und die geburtenstarken Jahrgänge Ende der 80er Jahre das Schulalter erreicht haben.
Das Freizeitheim soll als Ergänzung zur Schule dienen, das Kind in seiner Entwicklung unterstützen und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung anbieten. Es besteht eine erklärte politische Bereitschaft, Freizeitheim und Schule aufeinander abzustimmen. Heute arbeiten die meisten Freizeitheime mehr oder weniger eng mit den Schulen zusammen.
Die offenen Freizeitaktivitäten (öppen fritidsverksamhet) stellen laut Schulgesetz eine Alternative zu Freizeitheimen und Familientagesstätten für Kinder von 10–12 Jahren dar. Die Tätigkeit ist jedoch nicht besonders gut ausgebaut. Etwa drei Viertel der Kommunen haben nicht die Möglichkeit, offene Aktivitäten für diese Altersgruppe anzubieten.
Die Kommunen können private Kinderbetreuungseinrichtungen, d.h. die von anderen Trägern betriebene Tätigkeit, finanziell unterstützen. Der Zuschuss pro Kind darf nicht unbillig von den Kosten pro Kind in der entsprechenden kommunalen Tätigkeit abweichen. Etwa 13 Prozent aller Kinder, die in der Vorschule angemeldet sind, besuchen eine in privater Regie betriebene Vorschule. Am häufigsten verbreitet sind Elternkooperativen.
Die Kinderbetreuung wird heute von den meisten Kindern in Schweden in Anspruch genommen. Der Ausbau führte mit sich, dass die Anzahl der Kinder in den Vorschulen, Freizeitheimen und Familientagesstätten – also Einrichtungen mit einer Ganztageskinderbetreuung – in den Jahren 1970 bis 1998 von 61.000 Kinder auf 721.000 Kinder angestiegen ist, sich folglich mehr als verzehnfacht hat. Heute sind bis zu 75 Prozent aller Kinder im Alter von 1–5 Jahren und 60 Prozent aller Schulkinder der Altersstufen 6–9 Jahre angemeldet. Im großen und ganzen erfüllen alle Kommunen ihre Pflicht im Einklang mit dem Schulgesetz und stellen Plätze in Vorschulen, Freizeitheimen und Familientagesstätten ohne unbillige Verzögerung zur Verfügung.
Der Bedarf an Kinderbetreuung ist hiermit für die Kinder von Berufstätigen und Studierenden nahezu gedeckt. Für Kinder von Arbeitslosen hingegen herrscht großer Mangel an Betreuungsmöglichkeiten. Etwa 40 Prozent der Kommunen haben Vorschriften, wonach ein Vorschulkind seinen Platz in der Kinderbetreuung verliert, wenn ein Elternteil arbeitslos wird. Nur gut jede vierte Kommune bietet auch Kindern mit einem Elternteil, der keiner Arbeit nachgeht, einen Betreuungsplatz an. Für Kinder mit einem Elternteil, der mit einem jüngeren Kind zu Hause ist, sind die Regeln noch restriktiver.
 
 
 
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Personal
Die schwedische Kinderbetreuung verfügt über ein gut ausgebildetes Personal. Nahezu alle haben eine Ausbildung für die Arbeit mit Kindern. Es gibt vier Kategorien von Mitarbeitern – Vorschullehrer, Freizeitpädagogen, Kinderpfleger und Familienkinderpfleger.
Vorschullehrer und Freizeitpädagogen haben eine dreijährige Hochschulausbildung in den Fächern Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Familiensoziologie und kreative Tätigkeiten absolviert. Ein Teil der Ausbildung ist für beide Gruppen gleich. Kinderpfleger haben im Allgemeinen eine gymnasiale Ausbildung, während Familienkinderpfleger häufig von den Kommunen angebotene Ausbildungen besucht haben.
Gut die Hälfte aller Mitarbeiter in der Vorschule haben ein Vorschullehrerexamen, während etwa 40 Prozent Kinderpfleger sind. In den Freizeitheimen haben 70 Prozent ein Examen als Freizeitpädagoge oder eine andere pädagogische Hochschulausbildung, während 20 Prozent Kinderpfleger sind. Etwa fünf Prozent der Mitarbeiter in Vorschulen und Freizeitheimen sind Männer.
 
 
 
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Verantwortung
In den 90er Jahren hat sich die Verantwortung von Staat und Kommunen geändert. Die frühere Regelsteuerung wurde durch ein mehr auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtetes System ersetzt. Für die Kinderbetreuung bedeutet dies, dass der Staat die übergreifenden Ziele für die Tätigkeit vorgibt, während die Kommunen für die Durchführung verantwortlich zeichnen. Der Staat leistet mit staatlichen Zuschüssen einen finanziellen Beitrag an die Kommunen. Die staatlichen Zuschüsse sind jetzt allgemeiner Art.
Während der Aufbauphase in der Kinderbetreuung gab es eine starke zentrale Lenkung. Zur Gewährleistung einer hohen und gleichmäßigen Qualität gab das Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen als damalige Aufsichtsbehörde Empfehlungen und Normen über u.a. Räumlichkeiten, Ausbildung des Personals, Personaldichte und Gruppenstärke ab. Die staatlichen Zuschüsse wurden dazu verwenden, den Ausbau zu stimulieren und die Gestaltung der Tätigkeit zu lenken.
Heute ist das Zentralamt für Schulwesen die für Kinderbetreuung und Schule verantwortliche Aufsichtsbehörde. Zu den Aufgaben des Zentralamts für Schulwesen gehört die mit Hilfe von Verfolgen, Auswerten und Aufsicht erfolgte Kontrolle darüber, ob die nationalen Ziele eingehalten und die Entwicklung gestützt werden.
 
 
 
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Gesetzgebung
Die Vorschriften zur Kinderbetreuung wurden am 1. Januar 1998 aus dem Gesetz über den Sozial-Leistungs-Dienst herausgenommen und in das Schulgesetz übertragen. Das Schulgesetz gibt an, was unter Vorschultätigkeit und Betreuung von Schulkindern zu verstehen ist und welche Arbeitsformen es gibt. Darüber hinaus werden mit diesem Gesetz die Kommunen verpflichtet, für Kinder von einem bis zwölf Jahren Vorschulen bzw. Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder bereitzustellen, damit die Eltern einer Berufstätigkeit oder einem Studium nachgehen können. Die Pflicht gilt auch für Kinder, die ungeachtet der Berufstätigkeit der Eltern einen besonderen Bedarf an Kinderbetreuung haben. Die Plätze sollen »ohne unbillige Verzögerung« angeboten werden, d.h. normalerweise innerhalb von drei bis vier Monaten nach Anmeldung des Betreuungsbedarfs durch die Eltern, und so nahe am Wohnort wie möglich. Den Wünschen der Eltern soll in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Die Kommunen haben eine besondere Verantwortung für Kinder, die aus physischen, psychischen oder anderen Gründen einer besonderen Unterstützung in ihrer Entwicklung bedürfen. Diese Kinder sollen laut Gesetz dann einen Platz in der Vorschule oder im Freizeitheim erhalten, wenn ihren Bedürfnissen nicht in anderer Weise Rechnung getragen werden kann. Die Kommunen sind ferner verpflichtet, durch aufsuchende Tätigkeit den Bedarf an Plätzen zu überprüfen und sich dafür einzusetzen, dass die Kinder die angebotenen Plätze nutzen.
Auch die Qualitätsvorgaben sind gesetzlich definiert. Das Personal soll entsprechend ausgebildet oder erfahren sein, um den Bedürfnissen der Kinder nach Pflege und guter pädagogischer Betreuung gerecht zu werden. Die Kindergruppen sollen in geeigneter Form zusammengesetzt sein, die Größe der Räume soll dem Zweck entsprechen. Die Tätigkeit soll von den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes ausgehen, Kinder mit einem Bedarf an besonderer Hilfestellung sollen eine entsprechende Betreuung erhalten.
Im Gesetz wird auch festgehalten, dass die Kommunen die einzelnen Vorschultätigkeiten und Schulkinderbetreuung bezuschussen, wenn die Tätigkeit den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entspricht und die Gebühren nicht unangemessen hoch sind.
Der größte Teil der Gesetzgebung trat 1995 in Kraft und hatte eine Verschärfung der kommunalen Verpflichtung gegenüber früheren Gesetzen zur Folge. Ein Grund dafür war der Rückgang der staatlichen Möglichkeiten, die Entwicklung mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen zu lenken, als die besonderen staatlichen Zuschüsse durch allgemeine Zuschüsse ersetzt wurden.
 
 
 
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Ausgaben und Finanzierung
Die Bruttoausgaben für die Kinderbetreuung beliefen sich 1998 auf 39 Milliarden SEK, was einem Anteil von 14 Prozent an den Gesamtkosten der Kommunen entspricht, und können verglichen werden mit den Ausgaben für die Grundschule, die im gleichen Jahr etwa 53 Milliarden SEK betrugen. Ein wachsender Anteil der Ausgaben für die Kinderbetreuung wird über die Elterngebühren getragen. 1998 wurden 17 Prozent der Bruttoausgaben mit Gebühren finanziert, der Rest durch kommunale Steuereinnahmen und staatliche Zuschüsse.
Die Kommunen bestimmen selbst über die Höhe der Elterngebühren und den Aufbau des Gebührensystems. Deshalb gibt es bezüglich der Gebühren große und zunehmende Schwankungen zwischen den einzelnen Kommunen.
Die Kinderbetreuung war in den 90er Jahren großen Sparzwängen unterworfen. Obwohl 1998 im Vergleich zu 1991 30 Prozent mehr Kinder Vorschulen, Freizeitheime und Familientagesstätten besuchten, blieben die Bruttoausgaben für beide Jahre nahezu gleich hoch. Die Einsparungen wurden vor allem dadurch erzielt, dass mehr Kinder in die Gruppen aufgenommen wurden und ein Abbau der Personaldichte stattfand. Die Veränderungen haben zu einer Aktualisierung der Frage der Qualität in der Kinderbetreuung geführt.
Während es ziemlich detaillierte Angaben zu den Bruttoausgaben der Kommunen für die Kinderbetreuung gibt, fehlen im großen und ganzen aktuelle Angaben zum volkswirtschaftlichen Wert der Kinderbetreuung und den damit einhergehenden eventuellen Nettoausgaben. In den 70er und 80er Jahren wurden jedoch Berechnungen angestellt, die aufzeigten, dass der Ausbau volkswirtschaftlich lohnend war.
 
 
 
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Teil des lebensbegleitenden Lernens
Im Juli 1996 übernahm das Ausbildungsministerium vom Sozialministerium die Verantwortung für die Kinderbetreuung, weshalb die Tätigkeit eine stärkere bildungspolitische Bedeutung erhalten hat. Absicht war, Kinderbetreuung und Schule einander näher zu bringen und eine gemeinsame pädagogische Betrachtungsweise der Entwicklung und des Lernprozesses von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Die gesamte pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Teil des lebensbegleitenden Lernens und als Ganzheit zu betrachten.
Am 1. Januar 1998 wurden die Vorschriften über die Kinderbetreuung ins Schulgesetz übertragen. Gleichzeitig führte man die neue Schulform Vorschulklasse ein. Die frühere Verpflichtung der Kommunen, allen Kindern eine gebührenfreie Vorschule für mindestens 525 Stunden ab dem Herbst des Jahres anzubieten, in dem das Kind das sechste Lebensjahr erfüllt, wurde jetzt durch die Verpflichtung ersetzt, einen Platz in der Vorschulklasse zur Verfügung zu stellen. Vorschulklasse und Schule sollen verstärkt zusammenarbeiten, wodurch sich zwei Traditionen in der Pädagogik begegnen und der Lernbegriff und die Arbeitsformen weiterentwickelt werden können. Die Vorschulklasse soll auch dazu beitragen, dass alle Kinder über gleichwertige Voraussetzungen vor dem Schulbeginn verfügen. Die Vorschulklassen sind freiwillig, werden jedoch von nahezu allen Sechsjährigen besucht, die noch nicht zur Schule gehen.
Als Teil der Integration von Kinderbetreuung und Schule wurden zwei neue Lehrpläne entwickelt. Die Vorschule hat einen eigenen Lehrplan; der Lehrplan für die obligatorische Schule wurde überprüft und dahingehend angepasst, dass er auch Vorschulklassen und in gewissem Ausmaß auch Freizeitheime umfasst. Die Lehrpläne haben im Grundsatz den gleichen Aufbau. Sie sind ineinander übergreifend und bauen auf der gleichen Betrachtungsweise der Entwicklung und des Lernprozesses von Kindern und Jugendlichen auf. Gemeinsam mit dem Lehrplan für die freiwilligen Schulformen decken beide Lehrpläne die ersten zwanzig Jahre des Lernprozesses von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des schwedischen Ausbildungssystems ab.
 
 
 
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Lehrplan der Vorschule
Seit August 1998 hat die Vorschule einen eigenen Lehrplan. Er ist wie der Lehrplan der Schule als Verordnung abgefasst und muss befolgt werden. Der Lehrplan gibt die übergreifenden Ziele und Leitlinien für die Vorschule an, sagt jedoch nicht, wie die Ziele zu erreichen sind. Das Personal der Vorschulen entscheidet über die anzuwendende Arbeitsweise und Methodik.
Die Ziele und Leitlinien umfassen folgende Bereiche:

• Normen und Werte
• Entwicklung und Lernprozess
• Einfluss des Kindes
• Zusammenarbeit von Vorschule und Elternhaus
• Zusammenspiel von Vorschulklasse, Schule und Freizeitheim

Die Leitlinien wenden sich teils an das Personal der Vorschulen, teils an die Arbeitsgruppe, d.h. Vorschullehrer und Kinderpfleger, die in einer Kindergruppe zusammenarbeiten. Da die Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit der Vorschule beginnen und sich in jeweils eigenem Takt entwickeln, sind die Zielvorgaben als Ziele angegeben, die angestrebt werden sollten, aber nicht erreicht werden müssen.
Ein wichtiger Abschnitt des Lehrplans befasst sich mit den Werten. Vorschule und Schule sollen von den gleichen grundlegenden Werten geprägt sein, die von Sorge und Rücksichtnahme gegenüber anderen Menschen, Solidarität, Gleichstellung und Toleranz handeln. Der Lehrplan der Vorschule hat zum Ausgangspunkt, dass das Kind kompetent ist und ständig danach strebt, sein Wissen über die Umwelt zu erweitern. Die Vorschule weiss dies zu nutzen und legt den Grundstein für ein lebensbegleitendes Lernen. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Vorschule Spaß machen, voller Geborgenheit und lehrreich sein soll.
 
 
 
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Vorschule für alle
Die Vorschule wird nun als erster Schritt im Ausbildungssystem und als wichtig für Entwicklung und Lernprozess des Kindes angesehen. Die Regierung ist deshalb der Meinung, dass alle Kinder einen Anspruch auf einen Platz in der Vorschule haben sollten und die Eltern darüber entscheiden, ob das Kind die Vorschule besucht oder nicht. Heute ist das Recht auf einen Platz an die Erwerbstätigkeit der Eltern gebunden – die Kommunen haben lediglich die Schuldigkeit, Kinderbetreuung für die Kinder bereitzuhalten, deren Eltern erwerbstätig sind oder studieren, oder wenn das Kind einen besonderen Bedarf hat. Dies bedeutete bisher, dass Kinder, deren Eltern arbeitslos sind oder sich zu Hause um ein jüngeres Kind kümmern, im großen und ganzen nicht von der Vorschule berücksichtigt werden.
Die Regierung hat die sukzessive Einführung einer allgemeinen gebührenfreien Vorschule ab dem Jahr 2001 angekündigt. In einer ersten Stufe sollen alle Vier- und Fünfjährigen ein Recht auf drei Stunden gebührenfreien Besuch der Vorschule haben. Auch Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, sollen das Recht auf mindestens drei Stunden pro Tag erhalten.
Die Regierung betonte auch die Bedeutung von Gebühren. Die Gebühren sind in der Mehrzahl der Kommunen von dem Einkommen der Eltern und der Verweildauer des Kindes abhängig. Daher kann sich eine Einkommenserhöhung bei den Eltern am Ende als geringer Gewinn erweisen. Der Wunsch, vor allem der Mütter, aus der Arbeitslosigkeit ins Erwerbsleben zu kommen oder die eigene Arbeitszeit verlängern zu wollen, könnte aufgrund der Situation ebenfalls gehemmt werden. Um diese negativen Folgen zu verhindern, wird der Vorschlag einer allgemeinen Vorschule mit dem Vorschlag einer Höchstgebühr in allen Kommunen verbunden werden.
 
 
 
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Text: Svenska Institutet, Stockholm
 

 
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