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LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
 
KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG
 
Das Stadthaus (stadshuset) in Stockholm.
 
 
Einleitung
Aufgaben der Gemeinden und Provinziallandtage
Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Provinziallandtagen
Gebietsgrenzen der Gemeinden und Provinziallandtage
Lokale Demokratie und organisatorische Struktur
Gemeindevorstand/ Verwaltungsauschüsse
Sonstige Ausschüsse
Politische Struktur
Kommunale Volksabstimmungen
Finanzen der Gemeinden und Provinziallandtage
Beschäftigte der Gemeinden und Provinziallandtage
Staat, Gemeinden und Provinziallandtage
Gemeinden und Europäische Union
 
 
Einleitung
Die kommunale Selbstverwaltung in Schweden hat eine lange Tradition. Als erste Gesetzgebung auf dem Gebiet gelten die Gemeindeordnungen von 1862, welche zwischen kirchlichen und bürgerlichen Aufgaben unterschieden. Die Kirchengemeinden erhielten die Zuständigkeit für die kirchlichen Aufgaben, während die bürgerlichen Aufgaben den Städten und Landgemeinden übertragen wurden. Auf regionaler Ebene wurde auch ein neues Selbstverwaltungsorgan eingerichtet, der Provinziallandtag, dessen Territorium normalerweise mit der Provinz, der regionalen Einheit der staatlichen Verwaltung übereinstimmt. Am 1. Januar 2000 erfolgte die Trennung von Staat und Schwedischer Kirche, gleichzeitig verloren die Kirchengemeinden ihren kommunalen Status.
Es gibt also jetzt zwei Arten von Organen für die kommunale Selbstverwaltung in Schweden, einerseits die Gemeinde (kommun) als lokale Einheit, andererseits der Provinziallandtag (landsting) als regionale Einheit. Die Anzahl der Gemeinden beträgt 289. Es gibt 18 Provinziallandtage, zwei Regionen und eine sogenannte provinziallandtagsfreie Gemeinde (Gotland, eine Insel in der Ostsee). Das 1992 in Kraft getretene Kommunalgesetz legt die Rahmen für Gemeinden, Provinziallandtage und Regionen fest.

Aufgaben der Gemeinden und Provinziallandtage
Die im kommunalen Selbstverwaltungssektor anstehenden Aufgaben können in zwei Gruppen eingeteilt werden: erstens Aufgaben, die unter die allgemeine Zuständigkeit der Gemeinden und Provinziallandtage nach dem Kommunalgesetz fallen, und zweitens solche Aufgaben, die sich auf spezielle Gesetzgebung gründen.
Die Aufteilung der Aufgaben zwischen den Gemeinden und den Provinziallandtagen ist bisher hauptsächlich nach dem Prinzip erfolgt, dass Aufgaben, die eine große Bevölkerungszahl erfordern, von den Provinziallandtagen erledigt wurden, zum Beispiel die Krankenpflege.
Nach dem Kommunalgesetz sollen Gemeinden und Provinziallandtage solche Angelegenheiten von allgemeinem Interesse selbst erledigen, die eine Anknüpfung an das Gebiet der Gemeinde oder des Provinziallandtages haben und die nicht in andere Zuständigkeitsbereiche gehören. Aufgrund dieser allgemeinen Zuständigkeit erledigen die Gemeinden und Provinziallandtage Aufgaben in Bereichen wie Wohnungsversorgung, Straßen und Wege, Verkehr, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Energieproduktion und -verteilung, Kultur und Freizeitaktivitäten. In den letzten Jahren haben die Gemeinden auch bei gleichzeitiger besonderer Finanzierung durch den Staat eine ständig steigende Zahl von Flüchtlingen aufgenommen.
Als Beispiel für speziell geregelte, meistens obligatorische Aufgaben für die Gemeinden seien genannt: Schulwesen, Sozialdienst, Altenpflege, Betreuung und Fürsorge physisch und psychisch funktionsbehinderter Menschen, Städteplanung und Bauwesen, gewisse Umweltschutzaufgaben und Rettungsdienst. Für die Provinziallandtage gehören Krankenpflege und öffentliche Zahnpflege zu solchen Aufgaben.

Gemeinden
Das Schulwesen ist eine der größten und wichtigsten Aufgaben der Gemeinden. Das kommunale Schulwesen umfasste im Schuljahr 1997/98 1.542.960 Schüler. Die Gemeinden sind zuständig für:

• Vorschulklassen für Sechsjährige
• die neunjährige Grundschule als Pflichtschule für alle in Schweden wohnhaften Kinder zwischen 7 (freiwillig ab 6) und 16 Jahren
• die Gymnasialschule, die 90% aller älteren Jugendlichen besuchen
• Erwachsenenbildung und Schwedischunterricht für Einwanderer
• die Sonderschule für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsenenbildung für geistig Behinderte

Dies bedeutet, dass beinahe alle Ausbildung unter der Universitäts- und Hochschulebene von den Gemeinden getragen wird. Ausbildung darf auch von sogenannten »Freien Schulen« angeboten werden, die staatlich anerkannt sind. Derzeit gibt es etwa 200 freie Grundschulen und gut 80 freie Gymnasialschulen. Sie werden von den Gemeinden bezuschusst.
Die Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe, die in den letzten 40 Jahren stark gewachsen ist. Die Gemeinden sind heute verpflichtet, allen Kindern ab dem 1. Lebensjahr Plätze in der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder studieren oder wenn das Kind selbst besonderer Unterstützung bedarf. Für Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, wird eine Vorschultätigkeit angeboten, die in Form der Vorschule, der Familientagesstätte und der offenen Vorschule betrieben wird. Schulkindern wird Schulkinderbetreuung in Freizeitheimen oder Familientagesstätten geboten. 1997 waren gut 750.000 Kinder im Alter 1–12 Jahre in Tagesstätten, Familientagesstätten und Freizeitheimen angemeldet. In den letzten Jahren hat die private Kinderbetreuung mit kommunalen Zuschüssen stark zugenommen.
Zu den sozialen Dienstleistungen der Gemeinden sind alle berechtigt, die sie benötigen. Service und Unterstützung werden auf den Gebieten zur Verfügung gestellt, die im Gesetz angegeben sind. Die Tätigkeit der Gemeinden in der Einzel- und Familienfürsorge ist darauf ausgerichtet, gefährdeten Gruppen zu helfen. Die Tätigkeit besteht aus:

• vorbeugender Tätigkeit und individuell ausgerichteter Untersuchungs- und Behandlungsarbeit für Kinder, Jugendliche und Süchtige
• Sozialhilfe (Versorgungsunterstützung)
• Unterstützung in Form von u.a. Familienberatung und Feststellung von Vaterschaften.

Die Gemeinden sollen sich dafür einsetzen, dass funktionsbehinderte Menschen ein so normales Leben wie möglich führen können. Das bedeutet u.a., ihnen eine sinnvolle Beschäftigung und Wohnungen anzubieten, die je nach dem Bedarf an besonderer Unterstützung angepasst sind. Nach dem Gesetz über Unterstützung und Dienstleistungen für gewisse Funktionsbehinderte von 1994 erhalten Geistigbehinderte und gewisse schwer Körperbehinderte einen Anspruch auf Zuteilung eines persönlichen Assistenten und Hilfe von einer Kontaktperson. Die meisten Aufgaben nach diesem Gesetz obliegen den Gemeinden und die übrigen den Provinziallandtagen. Gut 65.000 Funktionsbehinderte nutzen die Leistungen der Gemeinden.
Die Altenpflege ist eine weitere wichtige kommunale Aufgabe. Hier besteht die übergreifende Zielsetzung, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, selbständig, in sicheren Verhältnissen zu leben und zu wohnen, und gleichzeitig ihren eigenen Willen und ihre Integrität zu respektieren. Für diesen Zweck stehen der soziale Heimdienst, Tagesbetreuung oder andere soziale Dienstleistungen für Ältere, aber auch sogenannte besondere Wohnformen für Service und Pflege in Servicehäusern oder Gruppenwohnungen zur Verfügung. Die Gemeinden sollen auch gute Krankenpflege zu Hause, in Einrichtungen der Tagesbetreuung und in besonderen Wohnformen anbieten.
Die Gemeinden sind zuständig für die lokale Detailplanung und die Erteilung von Baugenehmigungen. Aufgrund der Vermessungs-, Berechnungs- und Kartierungstätigkeiten sind die Gemeinden für einen großen Teil der grundlegenden geographischen Information der Gesellschaft verantwortlich.
Die Gemeinden sind ferner für den Brandschutz und Rettungseinsätze bei Unfällen zuständig. Jede Gemeinde hat auch eine eigene Zuständigkeit für den Zivilschutz und die Bereitschaftsplanung.
Weiter sind die Gemeinden für den Umweltund Gesundheitsschutz zuständig, dessen Ziel es ist, sanitären Ungelegenheiten und Krankheiten vorzubeugen oder sie zu beseitigen. Außerdem üben sie eine gewisse Aufsicht über umweltgefährdende Tätigkeiten aus. Im Rahmen der Agenda 21, die bei der UN-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 behandelt wurde, setzen sich die Kommunen dafür ein, die kommunalen Tätigkeiten umweltfreundlich zu gestalten und einen umfassenden Umstellungsprozess der gesamten Gesellschaft auf eine ökologisch nachhaltige Nutzung erneuerbarer Naturressourcen in Gang zu bringen.
Die Gemeinden versorgen ihre Einwohner mit technischen Dienstleistungen wie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Energieversorgung usw. Sie sind auch zuständig für Anlage und Unterhalt von Straßen und Wegen in größeren Orten sowie die Pflege von Parks.
Die Gemeinden unterstützen Kultur- und Freizeitaktivitäten auf verschiedene Weise. Die Anzahl der Sportanlagen beträgt ungefähr 30.000, von diesen besitzen und betreiben die Gemeinden fast die Hälfte. Etwa 40% sind im Besitz von Vereinen, die sie häufig mit einer Form kommunaler Unterstützung betreiben. Die Gemeinden sind auch für gut 1500 Bibliotheken, etwa 100 Museen und ca. 1500 Jugendfreizeitheime zuständig. Auch Kulturveranstaltungen und Tourismus werden unterstützt.
Die lokale Wirtschaft wird von den Gemeinden unterschiedlich gefördert. Es ist jedoch im Prinzip nicht erlaubt, einzelnen Unternehmen direkte Zuschüsse zukommen zu lassen. Den Gemeinden ist in den 1990er Jahren die Zuständigkeit für einen steigenden Anteil der konjunkturabhängigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zugewachsen. Sie nehmen fast 60% aller Teilnehmer an den zum Teil staatlich finanzierten Maßnahmen auf. Insgesamt sind etwa 100.000 Personen im Rahmen der kommunalen Maßnahmen beschäftigt.

Die Provinziallandtage
Die Hauptaufgabe der Provinziallandtage ist die Krankenpflege. Abgesehen von einigen wenigen Privatkrankenhäusern werden alle Krankenhäuser in Schweden von den Provinziallandtagen getragen. In Einzelfällen gibt es die Trägerschaft privater Pflegegesellschaften. Die Gemeinde Gotland, die keinem Provinziallandtag angehört, ist selbst für die Krankenpflege in ihrem Gebiet zuständig.
Die Provinziallandtage sind für die medizinische Behandlung an den Krankenhäusern und für die ambulante Behandlung außerhalb der Krankenhäuser in den Behandlungszentren zuständig. Dazu gehört auch die Mütter- und Kleinkinderfürsorge. Ferner sind die Provinziallandtage für die öffentliche Zahnbehandlung und die psychiatrische Krankenpflege zuständig.
Abgesehen von diesen Aufgaben betreiben die Provinziallandtage eine Anzahl Volkshochschulen und sind für bestimmte Ausbildungsgänge in Pflegeberufen und Umweltschutzberufen auf gymnasialer Ebene zuständig. Ferner unterstützen die Provinziallandtage das Kulturleben in ihrer Provinz. Die Provinziallandtage setzen sich auch für regionales Wachstum und Entwicklung ein, indem sie u.a. die Wirtschaft über besondere Organe fördern.
Für den lokalen oder regionalen Personennahverkehr sind Gemeinden und Provinziallandtage gemeinsam zuständig. Er wird oft von Gesellschaften in gemeinsamem Besitz betrieben.
 
 
 
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Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Provinziallandtagen
Es besteht ein steigender Bedarf an Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Provinziallandtagen. Beispielsweise kann eine Gemeinde Plätze in Altenheimen anderer Gemeinden belegen oder die Kläranlage einer anderen Gemeinde nutzen wollen. Die Formen der Zusammenarbeit werden meistens in normalen zivilrechtlichen Werkverträgen festgelegt. Wenn eine umfassendere und organisierte Zusammenarbeit erwünscht ist, in deren Rahmen jedem der Beteiligten Einfluss zugesichert werden soll, besteht die Möglichkeit, einen Kommunalverband, d.h. ein öffentlich-rechtliches Kooperationsorgan, zu bilden. In einem Kommunalverband können eine oder mehrere Gemeinden mit einem oder mehreren Provinziallandtagen zusammenarbeiten. Ein Kommunalverband kann behördliche Aufgaben wahrnehmen, d.h. Rechte und Pflichten im Verhältnis zu Einzelpersonen und Unternehmen festlegen. Die Zahl der Kommunalverbände steigt und beträgt derzeit etwa 55. Eine andere Kooperationsform ist die Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses durch zwei oder mehr Gemeinden oder Provinziallandtage, um eine bestimmte Frage zu behandeln, beispielsweise die Gymnasialschule oder die Primärpflege. Die Gemeinden und die Provinziallandtage können auch in gemeinsamem Besitz befindliche Aktiengesellschaften oder Stiftungen gründen. Diese dürfen jedoch keine behördlichen Aufgaben wahrnehmen.
In den Gemeinden gibt es ca. 1500 kommunale Aktiengesellschaften und Stiftungen. Die meisten Unternehmen sind voll im Besitz der Gemeinde oder des Provinziallandtags. Es handelt sich dabei um eine alternative Betriebsform. Eine Gemeinde kann z.B. ihre Energieversorgung mit Ausschuss und zugehöriger Verwaltung oder in Form einer Aktiengesellschaft betreiben. Die kommunalen Unternehmen betreiben meistens eine kommunaltechnische Tätigkeit wie Straßenreinigung, Energieverteilung, Personennahverkehr oder Liegenschaftsverwaltung.
Für kommunale Unternehmen gelten im großen und ganzen die gleichen Regeln wie für private Unternehmen. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die Öffentlichkeit Einsicht in die Unterlagen dieser Unternehmen erhalten kann, gemäß dem sogenannten Öffentlichkeitsprinzip, das im Grundgesetz verankert ist und für alle öffentlichen Tätigkeiten gilt. Bestimmte Ausnahmen von diesem Prinzip sind in einem bestimmten Geheimhaltungsgesetz festgelegt, das beispielsweise die Integrität einzelner Personen oder Unternehmensgeheimnisse schützt.
Die Gemeinden haben sich im Schwedischen Gemeindeverband zusammengeschlossen. Der Provinziallandtagsverband ist die Organisation der Provinziallandtage. Die Aufgaben beider Verbände bestehen darin, die kommunale Selbstverwaltung zu unterstützen und zu entwickeln, die gemeinsamen Interessen der Gemeinden bzw. Provinziallandtage wahrzunehmen und diese nach außen zu vertreten, die Zusammenarbeit unter ihren Mitgliedern zu fördern und den Mitgliedern mit verschiedenen Dienstleistungen und Sachverstand beizustehen.
 
 
 
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Gebietsgrenzen der Gemeinden und Provinziallandtage
Die Einteilung in 2500 Städte und Landgemeinden, die bei der Einführung der Gemeindeordnungen von 1862 vorgenommen wurde, gründete sich auf die alten Grenzen der Kirchengemeinden. Diese Einteilung gab es bis 1952, als die Anzahl der Gemeinden durch eine Gebietsreform auf 1037 reduziert wurde. In den Jahren 1962–1974 wurden weitere Gebietsreformen durchgeführt. Einer der wichtigsten Gründe dafür war die große Bevölkerungsabwanderung vom Lande nach den größeren Städten, die in diesen Jahren in Schweden stattfand und die finanzielle Tragkraft der kleineren Gemeinden aushöhlte. Seit 1999 gibt es wie oben erwähnt 289 Gemeinden in Schweden. Die Zusammenlegungen haben positive Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen und die Verwaltung gehabt, während die stark verringerte Zahl von gewählten Gemeindevertretern eine negative Folge ist.
Die Anzahl der Provinziallandtage ist kürzlich von 23 auf 20 (inkl. 2 Regionen) verringert worden. Gegenwärtig wird in drei Provinzen eine neue regionale Verteilung der Zuständigkeiten in Schweden erprobt. Dies bedeutet, dass die Regionen in diesen Provinzen bestimmte Aufgaben vom Staat übernehmen, u.a. die sogenannte regionale Zuständigkeit für die Entwicklung der Wirtschaft.
 
 
 
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Lokale Demokratie und organisatorische Struktur
Das Kommunalgesetz von 1991 enthält die grundlegenden Spielregeln für die Verteilung von Macht und Zuständigkeiten in Gemeinden und Provinziallandtagen. Es bildet einen weiten Rahmen für die kommunale Tätigkeit und wurde geschaffen, um die lokale Selbstverwaltung zu stärken. Im Gesetz wird betont, wie wichtig es ist, den Einwohnern die Möglichkeit zu geben, den Entscheidungsprozess in der Gemeinde zu verfolgen und auf ihn Einfluss zu nehmen. Die lokalen Parteiorganisationen in Gemeinden und Provinziallandtagen spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Die in den gewählten Versammlungen vertretenen Parteien können Zuschüsse von der Gemeinde oder dem Provinziallandtag erhalten.
Grundlegend für die kommunale Verwaltung ist, dass sie im Prinzip von den Mandatsträgern politisch gelenkt wird. Es gibt derzeit etwa 50.000 politische Mandate in den Gemeinden und Provinziallandtagen und jeder Mandatsträger hat im Durchschnitt 1,5 Mandate.
Jede Gemeinde hat ein Beschlussorgan, den Gemeinderat (kommunfullmäktige). Der zu einer Sitzung zusammengetretene Provinziallandtag (landstingsfullmäktige) ist das entsprechende Organ auf regionaler Ebene. Die ordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter werden alle vier Jahre bei allgemeinen Wahlen gleichzeitig mit den Reichstagswahlen direkt vom Volk gewählt. Die Mandatsperioden betragen in Gemeinden, Provinziallandtagen und Reichstag vier Jahre. Die Stimmenabgabe bei den Kommunal-, Provinziallandtags- und Reichstagswahlen erfolgt immer nach Parteilisten, bei den letzten Wahlen im Jahr 1998 bestand jedoch die Möglichkeit der Personenwahl.
Wahlberechtigt sind alle schwedischen Staatsangehörigen, die in einer Gemeinde und im Gebiet des Provinziallandtags amtlich gemeldet und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Das gleiche gilt für Staatsangehörige eines der Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) oder isländische oder norwegische Staatsbürger. Andere in Schweden ansässige Ausländer sind dann wahlberechtigt, wenn sie vor der Wahl mindestens drei Jahre in Schweden amtlich gemeldet sind. Jeder, der die Kriterien für die Wahlberechtigung erfüllt, ist auch für den Gemeinderat oder den Provinziallandtag wählbar.
Diese beiden Organe fassen alle wichtigen Beschlüsse von prinzipieller Bedeutung inner halb ihres jeweiligen Gebietes. Sie legen die Ziele und Richtlinien für die Tätigkeit fest. Sie bestimmen, welche Ausschüsse es geben soll und wie deren Organisation und Tätigkeitsform beschaffen sein sollen. Ferner beschließen sie ihren Haushalt und die Steuersätze sowie andere wichtige Finanzfragen wie die Höhe der Gebühren für die kommunalen Dienstleistungen.
 
 
 
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Gemeindevorstand/ Verwaltungsauschüsse
Nach dem Kommunalgesetz haben der Gemeindevorstand bzw. die Verwaltungsausschüsse der Provinziallandtage die Aufgabe, die kommunale Verwaltung zu leiten und die Aufsicht über die Arbeit der sonstigen Ausschüsse zu führen. Der Vorstand/die Verwaltungsausschüsse sollen Fragen, die Auswirkungen auf die Entwicklung und die finanzielle Stellung der Gemeinde oder des Provinziallandtags haben können, aufmerksam verfolgen und Entwürfe für den Haushalt der Gemeinde/des Provinziallandtags vorlegen. Sie können auch Verwaltungsaufgaben ausüben, z.B. Liegenschaftsverwaltung usw. Der Vorstand/die Verwaltungsausschüsse beaufsichtigen auch kommunale Tätigkeiten, die in Form von Unternehmen betrieben werden. Die meisten Beschlüsse, die vom Gemeinderat/Provinziallandtag gefasst werden, müssen vom Gemeindevorstand bzw. den Verwaltungsausschüssen vorbereitet werden. Dies ist notwendig, um die Tätigkeit der Gemeinde und des Provinziallandtags im ganzen koordinieren zu können.
Die Gemeindevorstände bzw. Verwaltungsausschüsse werden von den Gemeinderäten bzw. Provinziallandtagen gewählt. Sie müssen mindestens fünf Mitglieder haben; normalerweise haben sie jedoch 11 bis 17 Mitglieder.
Fast alle Gemeinden und Provinziallandtage haben einen oder mehrere ihrer Mandatsträger als vollzeitbeschäftigte Politiker angestellt. Die Vorsitzenden der Gemeindevorstände bzw. Verwaltungsausschüsse sind meistens als Kommunalräte (kommunalråd) bzw. Provinziallandtagsräte (landstingsråd) vollzeitbeschäftigt. Wurden mehrere Vollzeitpolitiker ernannt, sind diese meistens Mitglieder der Gemeindevorstände bzw. Verwaltungsausschüsse sowie Vorsitzende in anderen Ausschüssen.
 
 
 
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Sonstige Ausschüsse
Das Kommunalgesetz gibt den Gemeinden und Provinziallandtagen die Möglichkeit, ihre Organisationsstruktur selbst zu gestalten. Die Gemeinden und Provinziallandtage bestimmen selbst, welche Ausschüsse sie haben wollen und für welche Bereiche jeder Ausschuss zuständig sein soll. Es kommt z.B. häufig vor, dass die Zuständigkeit für das Schulwesen und sonstige Fragen, die Kinder- und Jugendliche betreffen, in einem Kinder- und Ausbildungsausschuss zusammengelegt werden. Einige Gemeinden haben einen besonderen Altenpflegeausschuss, in anderen wird die Altenpflege lieber im Rahmen eines traditionellen Sozialausschusses behandelt. Alle Ausschüsse sind verpflichtet:

• jeder für sich in seinem Bereich dafür zu sorgen, dass die Tätigkeit in Übereinstimmung mit den vom Gemeinderat festgelegten Zielen und Richtlinien sowie den speziellen gesetzlichen Bestimmungen betrieben wird, die für die Tätigkeit gelten.
• in Fragen zu beschließen, die vom Gemeinderat an sie delegiert worden sind.

Die Ausschüsse bereiten auch Angelegenheiten vor, die vom Gemeinderat bzw. Provinziallandtag beschlossen werden sollen, und führen deren Beschlüsse durch.
Sämtliche Ausschüsse werden vom Gemeinderat bzw. Provinziallandtag gewählt, zum größten Teil nach politischer Zugehörigkeit und mit proportionaler Verteilung unter den Parteien. Seit 1980 haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine dezentralisierte Verwaltungsorganisation mit Gemeindeteil- bzw. Stadtteilausschüssen einzurichten, welche die Zuständigkeit für eine Reihe von Sachbereichen in ihrem Teil der Gemeinde übernehmen. Derzeit gibt es etwa 20 Gemeinden mit einer ganz oder teilweise dezentralisierten Ausschussorganisation.
Ein anderes Organisationsmodell, das jetzt häufig vorkommt, ist das sogenannte Besteller-Ausführer-Modell, das ganz oder teilweise von etwa 40 Gemeinden und einigen Provinziallandtagen eingeführt worden ist. Der eine Gedanke, der hinter diesem Modell steckt, ist, Marktmechanismen einzuführen, indem man die öffentliche Tätigkeit in größerem Umfang dem Wettbewerb aussetzt. Der andere Gedanke ist, die Rollen der Mandatsträger und der angestellten Kommunalbeamten deutlicher voneinander zu trennen. Aufgabe der Mandatsträger soll es sein, die Interessen der Gemeindeeinwohner zu vertreten und Bestellungen bei der eigenen Verwaltung oder bei Unternehmen zu machen, während die Gemeindebeamten für die Produktion, d.h. die laufende Verwaltung zuständig sind.
 
 
 
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Politische Struktur
Nach den Wahlen von 1998 sieht die politische Situation in den Gemeinden des Landes folgendermaßen aus: 113 Gemeinden haben eine sozialistische Mehrheit, 92 eine bürgerliche Mehrheit und 84 haben ein anderes Mehrheitsbild. Viele kleine lokale Parteien erhielten Mandate.
 
 
 
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Kommunale Volksabstimmungen
Im Zuge der Vorbereitung einer Angelegenheit kann ein Gemeinderat mit Hilfe einer Volksabstimmung, Meinungsumfrage oder ähnlichen Maßnahme untersuchen, welche Meinung die Einwohner in einer bestimmten Frage haben. Kommunale Volksabstimmungen sind immer beratend. Volksabstimmungen sind in etwa 25 Fällen durchgeführt worden, vor allem in Fragen, die eine andere Einteilung der Gemeinde betreffen. 5 Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde oder eines Provinziallandtags können durch Unterschriftensammlung vom Gemeinderat oder Provinziallandtag die Durchführung einer Volksabstimmung über eine bestimmte Frage verlangen. Der Gemeinderat oder Provinziallandtag ist nicht zur Durchführung einer Volksabstimmung verpflichtet, sondern entscheidet selbst über die Möglichkeit eines Referendums.
 
 
 
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Finanzen der Gemeinden und Provinziallandtage
Die gesamten Ausgaben der Gemeinden und Provinziallandtage beliefen sich 1999 auf 19% des BSP. In den 1960er und 70er Jahren wuchs der kommunale öffentliche Sektor schnell. In den 80er Jahren ging das Wachstum der Gemeinden im Vergleich zu den 70er Jahren um die Hälfte zurück. Für die Jahre 1999–2002 wird mit einer Zunahme des Konsums der Gemeinden und Provinziallandtage um 0,5 und 1,7% jährlich gerechnet.
1998 entfielen 47,9% der gesamten Ausgaben der Gemeinden und 47,2% der Ausgaben der Provinziallandtage auf die Lohnkosten.
Schule und Ausbildung sind der größte Tätigkeitsbereich der Gemeinden, auf ihn entfallen 28% der gesamten Bruttokosten. An zweiter Stelle liegen die Altenpflege und die Betreuung von Funktionsbehinderten (27%), gefolgt von der Kinderbetreuung (13%). Seit 1992 sind die Gemeinden für die Altenpflege zuständig. Die Gemeinden haben später auch die Fürsorge für die psychisch Behinderten (1991-1996) sowie die finanzielle Zuständigkeit für chronisch psychisch Kranke (1995) übernommen. Der überwiegende Tätigkeitsbereich der Provinziallandtage ist der Gesundheitsdienst mit der Krankenpflege. Auf ihn entfallen 83% ihrer gesamten Betriebskosten.
Der Anteil der Investitionen an den Gesamtkosten der Gemeinden und Provinziallandtage ist seit Anfang der 1970er Jahre laufend zurückgegangen. 1998 machten Investitionen 5,7% der Gesamtkosten der Gemeinden und 4,7% der Kosten der Provinziallandtage aus.
Die direkt erhobene kommunale Einkommensteuer ist die größte Einnahmequelle der Gemeinden und Provinziallandtage. Die Grundlage dieser Steuer besteht jetzt nur noch aus den Lohn- und Renteneinkommen natürlicher Personen. Früher zählten zur Besteuerungsgrundlage auch die Gewinne von Unternehmen, die Kapitalerträge der Haushalte und Grundvermögen. Die Gemeinden haben das Recht, die Steuersätze selbst zu bestimmen.
Der Staat hat ein großes Interesse daran, die gesamte steuerliche Belastung des Gemeinwesens zu lenken. Dieses Interesse kann mit dem Besteuerungsrecht der Gemeinden und ihrem Selbstverwaltungsrecht in Konflikt kommen. Für die Jahre 1991 bis 1994 hat der Reichstag die Höhe der Steuersätze praktisch eingefroren. 1995 und 1996 wurden die Regeln aufgehoben, was zur Folge hatte, dass viele Gemeinden die Steuersätze erhöhten. Für die Jahre 1997 bis 1999 gilt, dass die Gemeinden oder Provinziallandtage, welche die Steuern im Verhältnis zum Stand von 1996 erhöhen, aufgrund verringerter Staatszuschüsse die Hälfte dessen verlieren, was die Steuererhöhung eingebracht hätte. Drei Gemeinden mit niedrigen Steuersätzen waren jedoch von dieser Regel ausgenommen. Der Steuerstopp wurde ab dem Jahr 2000 aufgehoben. Infolgedessen erhöhten etwa zwanzig Gemeinden und sechs Provinziallandtage ihre Steuern.
Im Jahr 2000 ist der höchste Steuersatz für die Einkommensteuer der Gemeinden und Provinziallandtage 33,12%, während der niedrigste Steuersatz bei 26,5% liegt. Der durchschnittliche Steuersatz beträgt 30,38%. Ab dem Jahr 2000 werden keine Kirchensteuer mehr erhoben.
Am 1. Januar 1996 wurde ein neues Ausgleichsystem für Gemeinden und Provinziallandtage eingeführt. Zweck des Systems ist, dass alle Gemeinden bzw. Provinziallandtage ihren Einwohnern den »gleichen Standard zum gleichen Preis« bieten können. Unterschiede im Service- und Ambitionsniveau sollen sich in der Festsetzung des Steuermessbetrages widerspiegeln. Der Finanzausgleich beinhaltet, dass Gemeinden und Provinziallandtage mit einem für das Land unterdurchschnittlichen Steueraufkommen einen Zuschuss erhalten, während Gemeinden und Provinziallandtage mit einem überdurchschnittlichen Steueraufkommen eine Abgabe bezahlen müssen. Die Summe der Zuschüsse ist genauso hoch wie die Summe der Abgaben. Die Abgabe bzw. der Zuschuss wird auf 95% der Differenz zum Landesdurchschnitt berechnet.
Die Gemeinden und Provinziallandtage erhalten ferner einen generellen Staatszuschuss. Dieser besteht aus zwei Teilen: einem einwohnerbezogenen und einem altersbezogenen Teil. Der erstgenannte wird in gleicher Höhe in Kronen pro Einwohner ausgezahlt, während der letztere pro Einwohner in verschiedenen bestimmten Altersklassen ausgezahlt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist für die Gemeinden bzw. Provinziallandtage unterschiedlich.
Ein relativ großer Teil der Einnahmen der Gemeinden besteht aus Gebühren für ausgeführte Dienstleistungen. Sie belaufen sich auf gut 9,7% der Gesamteinnahmen der Gemeinden (1998). Die Provinziallandtage erhalten einen großen Teil ihrer Einnahmen aus Leistungen der Versicherungskassen an die Krankenhäuser und für ambulante Behandlung usw.
Als Folge der steigenden Arbeitslosigkeit in Schweden seit Beginn der 1990er Jahre haben sich die finanziellen Probleme der Gemeinden und Provinziallandtage verschärft. Die Besteuerungsgrundlage wächst langsam oder überhaupt nicht, während besonders die Ausgaben der Gemeinden steigen.
In den Jahren bis 2015 werden die starken Jahrgänge, die Anfang der 1990er Jahre geboren wurden, die Grund- und Gymnasialschule durchlaufen. Gleichzeitig wächst die Anzahl älterer Menschen in der Bevölkerung. Diese demographischen Veränderungen werden hohe Anforderungen an die kommunalen Haushalte stellen.
 
 
 
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Beschäftigte der Gemeinden und Provinziallandtage
Im Jahr 1998 arbeiteten gut eine Million aller Beschäftigten in Schweden bei den Gemeinden und Provinziallandtagen (21% bei den Gemeinden und 6% bei den Provinziallandtagen). Die Staatsbediensteten machten in der gleichen Zeit 6% aller Beschäftigten aus.
Von der Beschäftigten der Gemeinden arbeiteten 1998 51% im Pflege- und Fürsorgesektor und 22% im Bildungswesen. Die Gemeindebediensteten sind in der Mehrheit (79% Frauen, und viele von ihnen haben eine Teilzeitarbeit. Von den Beschäftigten der Provinziallandtage waren 1998 gut 81% Frauen. Die größte Gemeinde hat etwa 50.000 Arbeitnehmer und der größte Provinziallandtag 45.000, was sie für schwedische Verhältnisse zu sehr großen Arbeitgebern macht.
Zentrale Tarifverträge über Löhne, Anstellungsbedingungen, Mitbestimmung und Arbeitsumweltfragen werden zwischen dem Schwedischen Gemeindeverband (Svenska kommunförbundet) und dem Provinziallandtagsverband (Landstingsförbundet) auf der einen und den verschiedenen gewerkschaftlichen Organisationen auf der anderen Seite geschlossen.
 
 
 
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Staat, Gemeinden und Provinziallandtage
Die Beziehungen zwischen dem Staat auf der einen und den Gemeinden und Provinziallandtagen auf der anderen Seite sind durch laufende Zusammenarbeit auf einer Reihe von Gebieten und in verschiedenen Formen gekennzeichnet. Die Verteilung der Funktionen zwischen der zentralen, der regionalen und der lokalen Ebene verändert sich laufend. Der Staat, vertreten durch Reichstag und Regierung, bestimmt den Rahmen der gesamten öffentlichen Tätigkeit. Es besteht allgemeine Übereinstimmung darüber, dass den Gemeinden und Provinziallandtagen innerhalb dieser Rahmen ein großes Maß an Freiheit eingeräumt werden sollte, ihre öffentliche Tätigkeit auf der Grundlage wechselnder lokaler Verhältnisse und Voraussetzungen selbst zu gestalten und zu lenken.
Der Staat beaufsichtigt und lenkt die Gemeinden durch die Befugnis, Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu erlassen, und durch die Aufsicht der staatlichen Behörden über die Gemeinden. Spezielle Gesetzgebung in Bezug auf das Schulwesen, soziale Dienstleistungen, Planungs- und Baufragen usw. ist auch eine Form der Lenkung, da sie im Einzelnen regelt, wie Gemeinden und Provinziallandtage verschiedene Tätigkeiten ausführen sollen.
Eine weitere Form der staatlichen Kontrolle ist der Umstand, dass Einzelpersonen gegen die von Gemeinden und Provinziallandtagen gefassten Beschlüsse Einspruch erheben können, wonach die Gesetzlichkeit der Beschlüsse von einem staatlichen Verwaltungsgericht geprüft wird.
 
 
 
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Gemeinden und Europäische Union
Die kommunale Selbstverwaltung wird nicht direkt von der schwedischen Mitgliedschaft in der EU betroffen. Auch andere, für die Gemeinden wichtige Fragen, wie z.B. Sozialpolitik und Besteuerung, fallen nicht in den Aufgabenbereich der Europäischen Union.
Dagegen haben die Mittel und Bedingungen der Strukturfonds dazu beigetragen, die Möglichkeiten der schwedischen Kommunen zu erweitern, die lokale Entwicklung zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit und der Gedankenaustausch mit Gemeinden in anderen Ländern ausgeweitet. Zu den direkt von der Gesetzgebung der Europäischen Union betroffenen Bereichen gehören Umweltschutz, öffentliches Auftragswesen und Energie.
Auch die Demokratisierung der Länder im früheren Ostblock war für das stärkere internationale Engagement der Gemeinden von Bedeutung. Schwedische und andere nordische Gemeinden haben sich für die Entwicklung in den Ostseeanrainerstaaten und in nordwestlichem Russland engagiert.
 
 
 
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Text: Svenska Institutet, Stockholm
 

 
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