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LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
 
MONARCHIE
 
Die schwedischen Reichsinsignien:
Königskrone, Reichsapfel, Zepter und Schlüssel.
 
 
Ursprung
Historischer Rückblick
Königliche Alleinherrschaft
Die Freiheitszeit
Gustavianische Autokratie
Die Monarchie in der Regierungsform von 1809
Der erste Bernadotte
Auf dem Wege zu Parlamentarismus und Demokratie
Der Konflikt um die Burghof-Rede
Die demokratische Monarchie
Die Monarchie in der heutigen Verfassung
Neues Thronfolgegesetz
Carl XVI. Gustaf
 
 
Ursprung
Der Bericht der Ansgarlegende über das Königreich Svea ist die älteste historisch sichere Angabe über die Monarchie in Schweden. Diese Legende stammt aus dem 9. Jahrhundert und schildert die Reisen des christlichen Missionars Ansgar zum Handelszentrum des Svea-Reiches, Birka. Aber erst von etwa 980 an kennen wir die Namen der Könige mit Sicherheit. In den über tausend Jahren, die wir dann der schwedischen Regentenreihe folgen können, besteht diese aus über fünfzig Königen.
 
 
 
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Historischer Rückblick
Während des frühen Mittelalters war die Macht des Königs begrenzt und bestand hauptsächlich aus den Obliegenheiten eines Heerführers. Die wirkliche Macht lag lange bei den höchsten Gesetzessprechern der verschiedenen Provinzen, die noch während des 13. Jahrhunderts in hohem Maße selbständig waren. Mit Hilfe der Kirche wurde jedoch die Macht stärker zentralisiert, was u.a. während der späteren Jahre des 13. Jahrhunderts durch die Einführung von für das ganze Reich geltenden Gesetzen unterstrichen wurde, sowie durch das Entstehen des »Landesgesetzes« von Magnus Eriksson, das 1350 die Gesetze der Provinzen ersetzte. Magnus Erikssons Landesgesetz, das sich als Schwedens erste Verfassung bezeichnen ließe, enthielt u.a. Vorschriften darüber, wie der König zu wählen war, und welche Befugnisse er und sein Rat hatten.
Schweden war während des ganzen Mittelalters eine Wahlmonarchie. Die herrschende Schicht, die während des 14. und 15. Jahrhunderts eine förmliche Ratsaristokratie bildete, erhielt durch ihren Einfluss bei der Wahl der Könige eine große politische Macht, und Schweden war auf dem Wege, ein Feudalstaat zu werden. Aber bevor die Entwicklung in dieser Richtung so weit fortgeschritten war wie im übrigen Europa, wurde sie durch das Bestreben der Könige unterbrochen, mit Hilfe der Bürger und Bauern die zentrale Macht zu verstärken. Das führte während des 15. Jahrhunderts zum Entstehen eines aus vier Ständen bestehenden Reichstags: Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern. Während der Regierungszeit von Gustav Wasa, 1521–1560, gewann der König endgültig die Oberhand, was 1544 in der Einführung der Erbmonarchie zum Ausdruck kam. Gleichzeitig wurde die Reformation durchgeführt und machte den König zum Oberhaupt der schwedischen Kirche. Außerdem wurde nach deutschem Vorbild eine stark zentralisierte Verwaltung eingeführt.
 
 
 
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Königliche Alleinherrschaft
Die Entwicklung während des 16. und 17. Jahrhunderts wurde in Schweden, wie im übrigen Europa, durch das Entstehen einer Verwaltung gekennzeichnet, die zunehmend effektiver und zentralisiert wurde. Auch außenpolitisch veränderte sich die Stellung Schwedens gründlich, seit es während der Regierung Gustav II. Adolfs, 1611–1632, in den Dreißigjährigen Krieg eingegriffen hatte und durch seine militärischen Erfolge eine Großmacht und der führende Staat Nordeuropas geworden war. Auch wenn die aristokratischen Räte zeitweise großen Einfluss hatten – wie zur Zeit der Minderjährigkeit von Königin Christine und Karl XI. – nahm die Monarchie eine Entwicklung, die immer mehr zum Absolutismus führte und resultierte von 1680 an darin, dass der König von Gottes Gnaden Alleinherrscher des Reiches wurde.
Durch die Regierungsform von 1634 wurde mit verwaltungsmäßigen Vorschriften versucht, die Befugnisse des Rates zu wahren, die ihm noch zukamen. Keiner der folgenden Regenten (Königin Christine, 1644–1654, Karl X. Gustav, 1654–1660, oder Karl XI., 1672–1697) betrachtete sich jedoch als an diese Regierungsform gebunden, und beim Reichstag 1680 wurde sie auch formal aufgehoben. Der Reichsrat wurde durch einen dem König in allem untergeordneten Rat ersetzt.
 
 
 
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Die Freiheitszeit
Die Niederlagen im Großen Nordischen Krieg, 1700–1721, und der Tod Karls XII. 1718 zeitigten eine heftige Reaktion gegen die königliche Alleinherrschaft, welche sich unter Karl XI. und Karl XII. zu einer förmlichen Diktatur entwickelt hatte. Die Forderung nach einer neuen Regierungsform wurde 1720 erfüllt. In ihr wurde die Macht des Königs auf nur zwei Stimmen im Rat reduziert, und das oberste Mitglied dieses Rates, der Kanzleipräsident, hatte die wirkliche Regierungsgewalt. Der Rat war seinerseits dem Reichstag gegenüber verantwortlich. Diese Staatsform entwickelte sich während der sog. Freiheitszeit, 1720–1772, in parlamentarischer Richtung, d.h., der Rat repräsentierte die Mehrheit im Reichstag und wechselte mit ihr. Gleichzeitig wurde – u.a. durch die wirtschaftliche Entwicklung – die Stellung der Nicht-Adligen gestärkt. Da die Gegensätze im Reichstag sich nach und nach zu einem Streit zwischen Adel und Nicht-Adligen vertieften, konnte Gustav III., 1771–1792, mit Hilfe eines großen Teils des Adels die Macht durch einen Staatsstreich 1772 wiedererobern.
 
 
 
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Gustavianische Autokratie
Während der sog. Gustavianischen Zeit, 1772–1809, wurde die königliche Macht weiter verstärkt. Die starke Abneigung Gustavs III. und Gustav IV. Adolfs gegen die französische Revolution und die ihr zugrundeliegenden Ideen von Machtverteilung, Konstitutionalismus und Demokratie brachte beide in einen scharfen Gegensatz zu großen Teilen des Adels und der Beamtenschaft. Das führte 1792 zum Mord an Gustav III. durch eine Gruppe von Adligen, die sich fanatisch der königlichen Alleinherrschaft entgegenstellten. Die Niederlage im Krieg gegen Russland, 1808–1809, in dem Finnland verloren ging, führte zu einem Staatsstreich, dessen Resultat die Absetzung Gustav IV. Adolfs war, und zur Annahme einer neuen Regierungsform.
 
 
 
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Die Monarchie in der Regierungsform von 1809
Die Regierungsform von 1809, die bis 1974 galt und damit nach der amerikanischen Konstitution die zweitälteste der Welt war, wurde nach der Lehre der Machtverteilung von Montesquieu und unter Rücksichtnahme auf die Entwicklung der schwedischen Verfassung gestaltet. Der König allein sollte das Reich regieren, hatte aber an seiner Seite einen Staatsrat, der die Beschlüsse zu kontrasignieren hatte, d.h., er musste alle Beschlüsse anerkennen. Die gesetzgebende Macht wurde gleichmäßig zwischen König und Reichstag verteilt, während der Reichstag allein Steuern auferlegen konnte.
 
 
 
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Der erste Bernadotte
Nach dem Staatsstreich 1809 und der Absetzung von Gustav IV. Adolf wurde dessen Onkel, Herzog Karl, unter dem Namen Karl XIII. zum König gewählt. Da er jedoch alt und kinderlos war, musste man sich zugleich nach einem Thronfolger umsehen. Zuerst wurde der dänische Prinz Karl August von Augustenborg zum Thronfolger gewählt, aber da er kurz nach seiner Ankunft in Schweden verstarb, fiel die Wahl im Sommer 1810 auf den französischen Marschall Jean Baptiste Bernadotte. Er wurde schwedischer Thronfolger und nahm als solcher den Namen Karl Johann an. Der Grund für diese Wahl war u.a. der Wunsch nach einer Annäherung an Frankreich und Napoleon in der Hoffnung, mit seiner Hilfe Finnland wiederzugewinnen. Karl Johann, bei seiner Ankunft in Schweden als Thronfolger schon der eigentliche Regent des Landes, wählte jedoch 1812 eine andere Linie. Er schloss sich der Koalition gegen Napoleon an und gewann im Frieden von Kiel Norwegen von Dänemark. Nach kurzem Feldzug gegen Norwegen zwang er es, 1814 eine Union mit Schweden einzugehen. Diese Union wurde erst 1905 aufgelöst.
Auch innenpolitisch leitete die Ankunft Karl Johanns eine neue Epoche in Schweden ein. Die Auslegung der Regierungsform von 1809 und die Praxis, die sich in ihrem Rahmen ausbildete, wurde während der Regierungszeit Karl XIV. Johanns, 1818–1844, in hohem Maße von dessen persönlicher Auffassung und Wünschen geprägt. Karl Johann hatte selbst der französischen Revolution seine Karriere zu verdanken. Ohne sie hätte er – selber kein Adliger – niemals mehr als Unteroffizier werden können. Trotz seiner eigenen Herkunft und Karriere fiel es Karl Johann von Anfang an schwer, sich mit den Begrenzungen seiner Macht durch die schwedische Regierungsform abzufinden. Schon während seiner Zeit als Kronprinz knirschte es in der Zusammenarbeit zwischen ihm und den selbständigen Mitgliedern des Staatsrates. Als König, nach dem Tode Karls XIII. 1818, wählte Karl XIV. Johann in immer höherem Maße seine Staatsräte unter den loyalen Beamten, die ohne Einwendungen seine Anweisungen durchführten. Im Verlaufe der Zeit wurde die Alleinherrschaft immer deutlicher und der Revolutionsgeneral verwandelte sich zu einer Art Alleinherrscher alten Stils.
 
 
 
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Auf dem Wege zu Parlamentarismus und Demokratie
Mit dem Durchbruch des Liberalismus Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Kampf um die persönliche Machtstellung des Königs eingeleitet. Von dem Tage an, als Kronprinz Karl 1857 die Regierungsgeschäfte übernahm, bis zu Gustafs V. endgültiger Kapitulation vor der Forderung nach Parlamentarismus und Demokratie 1918, war der Kampf um die persönliche Königsmacht das Hauptthema in der Geschichte der schwedischen Könige. Trotz der verstärkten Stellung der Staatsräte, die die Ministerienreform von 1840 mit sich brachte, und die bedeutete, dass die Minister zu Chefs ihrer eigenen Ministerien wurden, waren sie während der Zeit Oskars I., 1844–1859, doch vor allem Beamte des Königs und von ihm gewählt worden und damit von ihm politisch abhängig.
Als selbständiger Machtfaktor spielte der Staatsrat noch eine untergeordnete Rolle; von Ministerien in der eigentlichen Bedeutung des Wortes kann man zur Zeit der Regierung von Oskar I. kaum sprechen. Zur Zeit Karls XV., 1859–1872, veränderte sich die Lage. Schon von Beginn seiner Regierung an trat der Staatsrat geeint auf und spielte bei verschiedenen Gelegenheiten eine entscheidende Rolle in der schwedischen Politik. Das geschah z.B. bei den für das Land zentralen Fragen über das Verhalten gegenüber Norwegen 1858–1860, über eine Stellungnahme für Dänemark im Krieg gegen Deutschland 1864 und in bezug auf die Parlamentsreform 1866 – der Staatsrat und der Reichstag, nicht der König, formten die schwedische Politik und hatten in kritischen Lagen die Entscheidung in der Hand.
Oskar II. dagegen versuchte während seiner Regierungszeit, 1872–1907, auf eine viel aktivere Weise als sein Bruder und Vorgänger, die Entwicklung zu lenken. Aus eigener Initiative nahm er Kontakt mit leitenden Politikern auf und versuchte, sie durch persönliche Gespräche zu beeinflussen. Auch dem Staatsrat gegenüber verteidigte er das Recht des Königs, seine Meinung durchzusetzen. Oskar II. hatte jedoch keinen größeren Erfolg in seinem Bestreben, die persönliche Macht des Königs zu behaupten.
Das beruhte vor allem darauf, dass der Reichstag nach der Parlamentsreform 1866 ein immer stärkerer Machtfaktor wurde. Die Reform bedeutete die Abschaffung des alten Ständereichstags und die Einführung eines Zweikammerreichstags, der den Staatsrat dem König gegenüber unterstützte. Die Begrenzung des Wahlrechts und die Bedingungen für Wählbarkeit in der Reichstagsordnung von 1866 hatten mit sich gebracht, dass die Erste Kammer ein Forum für Gutsbesitzer, höhere Beamte und reiche Kaufleute und Industriemagnaten aus den Städten wurde, während die auf eigener Scholle sitzenden Bauern die Mehrheit in der Zweiten Kammer hatten. Die Forderungen der Ersten Kammer nach einer Aufrüstung der Landesverteidigung und einem Ausbau der Staatsverwaltung ließ sich nicht vereinen mit der strengen Sparsamkeit der Zweiten Kammer und ihrer ausgabenfeindlichen Politik, sowie ihrer bestimmten Forderung nach Abschaffung der Grundsteuern.
Das politische Leben erstarrte in einem Stellungskrieg zwischen den beiden Kammern des Reichstags. Die Initiativen des Königs, die alle mehr oder weniger in konservativer Richtung gingen und vor allem der Verbesserung der Beamtengehälter und der Aufrüstung der Landesverteidigung galten, scheiterten am Widerstand der Zweiten Kammer. Erst während der neunziger Jahre gelang es, einen Kompromiss zu erreichen, der eine Lösung für die Fragen der Grundsteuern und der Verteidigung bedeutete. Aber der Mann, der hinter dieser Politik stand, war nicht länger der König, sondern sein Ministerpräsident. Die Macht war den Händen des Königs entglitten. Im Kampf um die persönliche Königsmacht hatte König Oskar schließlich resigniert. Der Endstreit spielte sich jedoch erst während der Regierung seines Nachfolgers, Gustafs V., ab. Als Gustaf V. 1907 König wurde, verzichtete er darauf, sich krönen zu lassen. Er war damit der erste ungekrönte König auf dem schwedischen Thron.
Jedoch war diese Geste kaum als Zeichen einer demokratischen Einstellung gedacht. Eher war es wohl eine Reaktion gegen die Begeisterung Oskars II. für Zeremonien aller Art und das Unbehagen, das Gustaf V. – persönlich zurückhaltend – vor der Teilnahme an solchen Schauspielen fühlte. Für die Stellung des Königs war er dagegen bereit zu kämpfen. Die ersten zehn Jahre der Regierungszeit Gustafs V. waren geprägt von seinem Bestreben, seine persönliche Macht hervorzuheben.
 
 
 
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Der Konflikt um die Burghof-Rede
Seinen Höhepunkt erreichte der Konflikt bei der sogenannten Burghof-Rede 1914. In der Sache drehte sich der Streit um die Landesverteidigung, wo der König unmittelbare Beschlüsse zu einer Verstärkung verlangte, während die liberale Regierung, die u.a. durch ihre Abrüstungsversprechungen zur Macht gekommen war, nur langsam vorangehen wollte. Um die Vorstellungen des Königs in der Verteidigungsfrage zu unterstützen, wurde im Februar 1914 der »Bauernmarsch« organisiert, bei dem sich über 30.000 Bauern aus allen Teilen des Reiches im Hof des königlichen Schlosses in Stockholm versammelten. Es war jedoch nicht der Bauernmarsch an sich, der zu einer heftigen Krise mit Regierungswechsel, Reichstagsauflösung und Neuwahl führte, es war die Rede des Königs vor den Bauern, in der er seine Übereinstimmung mit den Forderungen der Bauern nach sofortiger Verstärkung der Streitkräfte zum Ausdruck brachte.
Die Burghof-Rede war ein Versuch, mit außerparlamentarischen Mitteln den persönlichen Willen des Königs in der Verteidigungsfrage durchzusetzen, ohne Rücksicht auf die gesetzmäßige Regierung des Landes. Damit galt der Streit nicht mehr nur der Verteidigungsfrage. Er galt nun auch – und vor allem – der Frage, ob der König persönlich oder die Regierung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze das Land lenken sollte. Aus der Perspektive unserer Zeit und mit der Deutung des Grundgesetzes über die Regierungsform, die nun seit Jahrzehnten allgemein üblich ist, hatte König Gustaf seine Befugnisse überschritten, als er in der Burghof-Rede Stellung nahm.
Wir müssen aber gerechterweise bedenken, dass damals vor dem Ersten Weltkrieg die schwedische Regierungsform anders ausgelegt wurde. Die Formulierung »der König allein hat das Recht, das Land zu lenken« war 1914 weit entfernt, nur Floskel zu sein. Gustaf V. redete vor den Bauern mit Kraft und auch Geschick der persönlichen Macht des Königs das Wort. Aber der Kampf um die Königsmacht war trotz allem dazu verurteilt, in einer Niederlage zu enden. Die Zukunft gehörte der Demokratie und dem Parlamentarismus.
Für König Gustaf hätte seine Politik leicht in einer noch größeren Niederlage enden können. Die Forderung nach Abdikation und Republik lag in der Luft. Die Rettung für König Gustaf lag in der Sachfrage, auf der er seine Aktion aufgebaut hatte – der Verteidigung. Was die Lage in Europa betraf, hatte er klarer gesehen als die leitenden Politiker. Im Juni 1914 fielen die Schüsse in Sarajewo. Am 1. August brach der Krieg aus. In Schweden folgten Mobilisierung und Lösung der Verteidigungsfrage im Zeichen der Einigkeit. Die persönliche Macht des Königs hatte jedoch auf längere Sicht ihre Rolle ausgespielt.
Bei den Wahlen von 1917 siegten die Parteien des linken Flügels, d.h. die Liberalen und die Sozialdemokraten, und Gustaf V. wurde erneut gezwungen, eine liberale Regierung anzuerkennen, diesmal sogar in Koalition mit den Sozialdemokraten, die zum ersten Mal Einzug in die Regierung hielten. Die Aufnahme in den Staatsrat von Repräsentanten einer Partei, die die Einführung der Republik auf ihrem Programm hatte, geschah von Seiten des Königs nur mit Zögern. Der Parlamentarismus hatte damit seinen endgültigen Sieg errungen; der Reichstag, nicht der König, hat seitdem bestimmt, welche Regierung Schweden haben soll. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde eine Reihe von Verfassungsänderungen durchgeführt, die die Stellung des Königs weiter schwächten und die als der schließliche Durchbruch der Demokratie bezeichnet werden können.
 
 
 
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Die demokratische Monarchie
Trotz der Niederlage im Kampf um die persönliche Macht des Königs gewann Gustaf V. während seiner langen Regierungszeit, 1907–1950, die Zuneigung des Volkes. Während des Zweiten Weltkrieges wurde er zu einem einenden Symbol. Das Königtum hatte damit eine Verankerung in der eigenen Popularität des Königs erhalten.
Gustaf VI. Adolf befolgte in seiner Regierungszeit, 1950–1973, strikt die Regeln, die für die konstitutionelle Monarchie herangereift waren. Durch seine persönlichen Eigenschaften vervollständigte er die Entwicklung und trug vermutlich mehr als irgendein anderer der heutigen Monarchen dazu bei, einen neuen Typ des Königsreichs zu schaffen – das demokratische. Während fast der ganzen Regierungszeit Gustaf VI. Adolfs wurde an einem neuen Grundgesetz gearbeitet, das 1975 die Regierungsform von 1809 ersetzte. Niemand dürfte in der Zeit, in der diese Arbeit durchgeführt wurde, mehr für die Erhaltung der Monarchie in Schweden bedeutet haben als Gustaf VI. Adolf.
Mehrere Faktoren trugen dazu bei, dass er – trotz anfänglich starker Forderungen nach einer Republik – die öffentliche Meinung praktisch einmütig für die Bewahrung der Monarchie gewinnen konnte. Der wichtigste unter ihnen waren seine eigenen, persönlichen Eigenschaften. Ein anderer Faktor, der in diesem Zusammenhang ohne Zweifel eine große Rolle spielte, waren die weitreichenden Kenntnisse Gustaf VI. Adolfs und sein Interesse für Gebiete weit außerhalb seines eigenen »Berufes«. Als Archäologe besaß er einen geachteten Namen. Ein weiterer Faktor, der zu seiner Popularität beitrug, war sein einfaches, natürliches Auftreten. Für seine eigene Person vermied er bewusst Zeremonien und Prachtentfaltung.
Gustaf VI. Adolfs große Bedeutung in der Geschichte Schwedens bestand darin, dass es ihm gelang, das Königtum im Takt und im Stil der schwedischen Gesellschaft von heute umzugestalten und dass er dadurch die Voraussetzungen dafür schaffte, dass Schweden eine Monarchie verblieb mit dem Hause Bernadotte auf dem Thron.
 
 
 
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Die Monarchie in der heutigen Verfassung
In der Regierungsform von 1809 werden die Bestimmungen über die Aufgaben des Königs folgendermaßen eingeleitet: »Der König allein hat das Recht, das Reich zu lenken«. Dieses Recht wurde nur begrenzt durch die Verpflichtung, von dem durch ihn selber ernannten Staatsrat Rat einzuholen.
Schwedens Entwicklung zu einem parlamentarischen und demokratischen Staat hatte jedoch schon lange vor der Entstehung der neuen Regierungsform mit sich gebracht, dass das Recht des Königs »allein das Reich zu lenken«, nur eine Floskel war. Die Regierungsform von 1975 wird mit den Worten eingeleitet: »Alle Staatsgewalt in Schweden geht vom Volke aus« und verlegt in Übereinstimmung damit die politische Macht auf den Reichstag und die Regierung.
Die Aufgaben, die König Carl XVI. Gustaf und seinen Nachfolgern auf Schwedens Thron obliegen, sind laut diesem Grundgesetz folgende:

• Der König ist das Staatsoberhaupt des Reiches.
• Er eröffnet jährlich im Oktober den Reichstag.
• Er leitet die Staatsratsitzung, die bei Regierungswechsel stattfindet, wie auch die regelmäßigen sogenannten Informationssitzungen des Staatsrats, bei denen er durch die Mitglieder der Regierung über aktuelle Fragen unterrichtet wird.
• Er ist Vorsitzender des Beirats für Auswärtige Angelegenheiten, d.h. des innerhalb des Reichstags gewählten Ausschusses für Zusammenarbeit zwischen Regierung und Reichstag in außenpolitischen Fragen.
• Der König hat den höchsten militärischen Rang des Landes inne. Die Streitkräfte unterstehen dahingegen ausschließlich der Regierung.
• Als der erste Vertreter des Reiches akkreditiert der König Botschafter und Gesandte fremder Staaten und unterzeichnet die Akkreditive der schwedischen Diplomaten.

Gemäß der neuen Regierungsform sind also die Aufgaben des Königs hauptsächlich repräsentativer und zeremonieller Art. Im Auftrag der Regierung empfängt der König andere Staatsoberhäupter und stattet offizielle Staatsbesuche im Ausland ab. Bei diesen Besuchen wird der König stets von einem oder mehreren Mitgliedern der Regierung begleitet, die Gespräche über politische, wirtschaftliche oder kulturelle Fragen mit den Vertretern der Regierung des anderen Landes führen.
Der König genießt Immunität, d.h. er kann wegen begangener Handlungen nicht angeklagt werden, zivilrechtliche Ansprüche können jedoch vor einem Gericht an den König gestellt werden. Der König muss Steuererklärungen abgeben und für seine privaten Einkünfte und sein Vermögen Steuern bezahlen wie jeder andere schwedische Mitbürger.
Mittel für den König und seine Tätigkeit werden jährlich vom Reichstag bereitgestellt. Die Mitglieder des Königshauses haben Wahlrecht, üben es aber von alters her nicht aus.
 
 
 
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Neues Thronfolgegesetz
Gemäß dem neuen Thronfolgegesetz, das 1980 das von 1810 ablöste, ist die Thronfolge in Schweden vollkommen kognatisch. Das bedeutet, dass das älteste Kind des Königspaares ohne Rücksicht auf sein Geschlecht Thronfolger wird. Kronprinzessin Victoria, geboren am 14. Juli 1977, ist also die schwedische Thronfolgerin.
 
 
 
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Carl XVI. Gustaf
Im Jahre 1973 kam in Schweden ein König auf den Thron, der nicht weniger als zwei Generationen jünger war als sein Vorgänger. Der 27 Jahre alte Carl XVI. Gustaf – der jüngste aller Monarchen aus der Bernadotte-Dynastie – nahm bei der Thronbesteigung als Wahlspruch an: »Für Schweden – in der Zeit«. Carl XVI. Gustaf wurde am 30. April 1946 als jüngstes Kind und einziger Sohn des Erbprinzen Gustaf Adolf und Prinzessin Sibyllas von Sachsen-Coburg-Gotha geboren. Das Ehepaar hatte schon vier Töchter, von denen sich drei »bürgerlich« verheirateten. Durch ein Flugzeugunglück 1947, bei dem Prinz Gustaf Adolf ums Leben kam, wurde der Sohn schon 1950 bei der Thronbesteigung seines Großvaters Gustaf VI. Adolf Kronprinz. Seine Mutter verstarb 1972. Kronprinz Carl Gustaf erhielt seine hauptsächliche Schulbildung in einer Internatsschule in Sigtuna, unweit von Stockholm, und machte 1966 sein Abitur. Nach Abschluss der Schulzeit erfüllte Kronprinz Carl Gustaf seine Wehrpflicht durch eine zweiundeinhalbjährige Ausbildung bei verschiedenen Waffengattungen mit Schwerpunkt bei der Marine. Seit dieser Zeit hat er ein ausgesprochenes Interesse für das Leben zur See behalten.
Nach seiner militärischen Ausbildung machte der Kronprinz ein eigens für ihn gestaltetes, einjähriges Ausbildungsprogramm durch, das u.a. eine Reihe von Kursen in Geschichte, Soziologie, Politikwissenschaft, Steuerrecht und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Uppsala umfasste. Später setzte der Kronprinz seine Ausbildung mit dem Studium der Volkswirtschaft an der Universität Stockholm fort.
Um dem Kronprinzen umfassende und detaillierte Kenntnisse darüber zu vermitteln, wie Schweden regiert wird und wie das Land funktioniert, und um ihm auch einen Einblick in das tägliche Leben der Schweden zu geben, wurde ein Ausbildungsprogramm im Hinblick auf seine künftige Stellung als Staatsoberhaupt zusammengestellt. Er besuchte zu Informations- und Studienzwecken staatliche und kommunale Behörden, Industriebetriebe, Laboratorien und Schulen. Ferner hospitierte er bei Gerichten, sozialen Einrichtungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. Besondere Bedeutung wurde dabei der Arbeit der Regierung, des Reichstags und des Ministeriums des Auswärtigen beigemessen.
Auch nach der Thronbesteigung unterrichtet Carl XVI. Gustaf sich weiterhin laufend über die Entwicklung in den verschiedenen Bereichen der schwedischen Gesellschaft, durch Besuche bei Behörden, Organisationen und Institutionen. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die, Eriksgata genannte, offizielle Bereisung jeder Provinz des Landes, die auf eine Gewohnheit der schwedischen Könige im Mittelalter zurückgeht. Seit seiner Kindheit, als der König ein aktiver Pfadfinder war, ist er besonders an der Natur und dem Freiluftleben interessiert. 1977 wurde er zum Ehrenpräsidenten des Weltpfadfinder-Verbandes gewählt. Er bezog sehr früh und nachdrücklich Stellung für den weltweiten Umweltschutz und ist Präsident des schwedischen Zweiges des Weltnaturfonds. In seiner Freizeit fährt der König gern Sport-Boot, betreibt das Sporttauchen und ist ein begeisterter Schiläufer, im Abfahrts- wie im Langlauf. Er hat einige Male am 90 km langen Wasalauf, dem berühmten schwedischen Skilanglauf, teilgenommen.
Im Jahre 1976 heiratete Carl XVI. Gustaf Silvia Renate Sommerlath, die damit schwedische Königin wurde. Königin Silvia wurde am 23. Dezember 1943 als Tochter des deutschen Geschäftsmannes Walther Sommerlath und seiner brasilianischen Gattin Alice, geb. de Toledo, in Heidelberg geboren. Die spätere Königin Schwedens lebte mehrere Jahre in São Paulo, wo ihr Vater eine schwedische Firma vertrat.
Nach der Rückkehr der Familie aus Brasilien in die Bundesrepublik Deutschland besuchte die Tochter vier Jahre lang das Sprachen- und Dolmetscher-Institut in München und erhielt 1969 ihr Zertifikat als Dolmetscherin für Spanisch. 1971 wurde sie zur leitenden Hostess des Organisationskomitees der Olympischen Spiele in München 1972 ernannt. Während dieser Tätigkeit als Olympia-Hostess lernte Fräulein Sommerlath den damaligen schwedischen Thronfolger kennen. Sie verlobten sich am 12. März 1976, und im selben Jahr fand die Hochzeit am 19. Juni in Stockholm statt.
Königin Silvia engagiert sich aktiv für die Behinderten. Sie ist Vorsitzende des Hochzeitfonds des Königspaares, der die Forschung auf dem Gebiet des Behindertensports für Jugendliche unterstützt. Das Königspaar hat drei Kinder: Kronprinzessin Victoria, geboren am 14. Juli 1977, Prinz Carl Philip, geboren am 13. Mai 1979, und Prinzessin Madeleine geboren am 10. Juni 1982. Bis 1981 lebte die Familie im königlichen Schloss von Stockholm. Danach zog sie nach Schloss Drottningholm um, einem Schloss aus dem 17. Jahrhundert in einem großen Barockpark am Westrand der Stadt.
 
 
 
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Text: Svenska Institutet, Stockholm
 

 
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