LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
Einleitung
Der schwedische Reichstag entschied im Herbst 1998, dass Schweden in Hinsicht auf ökologisch nachhaltige Entwicklung ein Vorgängerland sein soll. Vor allem sollen Energie und andere Naturressoursen viel effektiver genutzt und die verschiedenen Materialien wiederverwendet oder recycelt werden. Soziale, wirtschaftliche und technische Entwicklung sollen auf ressourceneffektive Produkte und Verfahren eingestellt werden.
Die Emissionen von Verunreinigungen sollen nicht größer sein, als Mensch und Natur vertragen können und schädliche, naturfremde Mittel auf Sicht nicht mehr in der Umwelt vorkommen. Die biologische Vielfalt soll bewahrt und wertvolle Kulturlandschaften geschützt werden. Das sind die Hauptvorgaben der neuen schwedischen Umweltgesetzgebung, die am 1. Januar 1999 in Kraft trat. In den kommenden Jahren werden die verantwortlichen Behörden festlegen, welche spezifischen Maßnahmen und Einsätze zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind.
Neuer Lebensstil notwendig
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutete Umweltschutz in Schweden zum größten Teil Naturschutz, in gewissem Umfang auch Gesundheitsschutz. Erst nach Ende des zweiten Weltkrieges wurde man auf die Ausmaße der von der Industrie verursachten Emissionen aufmerksam, was zunächst als örtliches Problem angesehen wurde. In den 60er und 70er Jahren, als schon Tausende von Seen und großen Waldgebieten ernsthaft von sauren Niederschlägen geschädigt worden waren, wurde klar, dass Luftverschmutzungen weit verbreitet werden und über Landesgrenzen hinwegreichen.
Die in Schweden ergriffenen Maßnahmen gegen die Verschmutzung durch Industrie und Verbrennungsanlagen waren in vielen Bereichen weitgehend erfolgreich. Die aus dem Ausland kommende schwere Luftverschmutzung ist heutzutage ungefähr gleich groß wie die einheimische. Die durch Versauerung verursachten Schäden sind immer noch zu hoch, aber die nachhaltigen internationalen Maßnahmen können auf Sicht die schlimmsten Schäden reparieren.
Maßnahmen zur Umweltverbesserung innerhalb der Industrie und anderen bestehenden Anlagen haben zwar die Punktemissionen verringert, jedoch hat sich ein großer Teil des umweltschädlichen Einflusses von dem Herstellungs- auf den Konsumierungs- und Abfallbereich verlagert. Nun sind die Verbraucher, ohne es zu wollen, für die Umweltschädigung verantwortlich. Ein bequemerer Lebensstil und eine ständig zunehmende Konsumierung hinterlassen immer größer werdende Depots von Chemikalien, Schwermetallen und schädlichen Substanzen von unseren verbrauchten Produkten zurück. Diese gelangen früher oder später in den Boden, das Wasser und Grundwasser. Der ständig zunehmende Autoverkehr macht die gewonnenen Verbesserungen durch verfeinerte Abgasreinigung und reineres Benzin wieder zunichte. Dies gilt ebenfalls für unsere steigende Energieabhängigkeit, die durch erhöhte Automatisierung im Bereich der Arbeit und der Freizeit hervorgerufen wird.
Da die meisten Industrieländer, absolut und relativ gesehen, wesentlich höhere Kohlendioxidemissionen haben als Schweden, sind die Aussichten auf eine kurzsichtige Klimaverbesserung eher gering.
Die durch Haushalt, Landwirtschaft und Verkehrsabgase verursachte Verschmutzung des Wassers hat zu Überdüngung, Sauerstoffmangel und Massensterben von Tieren und Pflanzen in Seen, Wasserläufen und Küsten geführt. Die umfangreiche Exploatierung von Wäldern und anderen Naturressourcen schadet dem gesamten Ökosystem. Der schwedische Versuch, jegliche ozonverringernde Substanz nach und nach zu verbieten, hat sich als erfolgreich erwiesen. Die schützende Ozonschicht kann jedoch nur auf lange Sicht wieder hergestellt werden und dann auch nur, wenn sich alle Länder an ihre internationalen Verpflichtungen halten.
Im Hinblick auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung beschloss der schwedische Reichstag im Herbst 1998 nationale Ziele für die Umweltqualität, die innerhalb einer Generation, also bis zu den Jahren 2020–2025, erreicht werden sollen. Die Formulierungen sind allgemein gehalten, jedoch sind die Behörden der verschiedenen Gesellschaftssektoren sowie die Provinzialregierungen und Gemeinden beauftragt, innerhalb ihrer Bereiche detaillierte Ziele und Strategien zu erstellen. Diese Aufgabe soll bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.
Umweltfragen zunehmend international – EU ein bedeutender Umweltfaktor
Im Jahre 1995 schloss sich Schweden der EU an. Selbst wenn die Mitgliedschaft nicht direkt die Umweltsituation im eigenen Lande verbesserte, so hat Schweden, zusammen mit den zwei anderen neuen Mitgliedern, Finnland und Österreich, die Position aller umweltbewussten Mitgliedsländer gestärkt. In mehreren Bereichen, in denen Schweden führend war oder ist, galt diese Umweltpolitik als Beispiel für gemeinsame Regeln oder trug zur weiteren Arbeit innerhalb der Union bei. Beispiele hierfür sind die Chemikalienrestriktionen, die erhöhte Abgasreinigung bei Fahrzeugen, Maßnahmen gegen Versauerung sowie Steuern und Abgaben für schädliche Substanzen, u.a. fossile Brennstoffe und Kadmium, oder für Emissionen von Kohlendioxid, Schwefel und Stickstoff.
Dieses Engagement innerhalb der EU ist äußerst wichtig, um die von der Regierung gesetzten Umweltqualitätsziele zu erreichen. Schweden setzt folgende Prioritäten:
• Maßnahmen gegen die Versauerung und Klimaveränderung
• Anpassung der Gesellschaft an einen ökologischen Kreislauf und effektiveres Nutzen der Ressourcen
• Erhaltung der biologischen Vielfalt und Regelkontrolle für genetisch modifizierte Organismen
• Erhöhung der EU-Ambitionen bzgl. Bekämpfungsmitteln und Chemikalien
Schweden nimmt auch außerhalb der EU aktiv an der internationalen Umweltarbeit teil.
Schwerpunkte sind dabei Maßnahmen gegen Klimaveränderung, Verdünnung der Ozonschicht, Versauerung, Verschmutzung der Ostsee und Anwendung von Chemikalien. Innerhalb der OECD, dem Nordischen Rat und der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung sowie anderen bedeutenden Organisationen setzt sich Schweden besonders für ein erhöhtes Befolgen der Konventionen, eine effektivere Anwendung der Ressourcen, sowie für eine größere Bedeutung des Umweltschutzes innerhalb der Politik für Sicherheit, Handel und Entwicklungshilfe ein.
Instrumente der Umweltpolitik – neue Gesetzgebung mit Ganzheitsperspektive
Das übergreifende Ziel der neuen Umweltgesetzgebung (Miljöbalken) ist es, allen Menschen jetzt und in der Zukunft eine gute und gesunde Umwelt zu sichern. Die neue Gesetzgebung ersetzt 15 voneinander unabhängige Umweltgesetze, die sich teilweise widersprochen haben und dadurch nur schwer zu verstehen und zu befolgen waren.
Die neue Gesetzgebung führt grundlegende Bedingungen für alle Vorhaben zusammen, die mit der Umwelt zu tun haben, seien sie privater, öffentlicher oder kommerzieller Art. Die Umweltgesetzgebung hält ebenfalls fest, dass die Natur einen großen Eigenwert hat und es die Pflicht der Menschheit ist, sie nach bestmöglicher Art zu erhalten.
Recht zum Gemeingebrauch in Schweden
In Schweden gilt die Natur nicht nur als wirtschaftliche Ressource, die nach Belieben exploatiert werden kann, sondern sie hat auch einen großen Wert an sich, der so lange wie möglich bewahrt und durch Gesetze geschützt werden soll. Die Schweden fühlen sich sehr verbunden mit der Natur, in der sie Ruhe und Entspannung vom Alltag finden und neue Kraft schöpfen können.
In Schweden gibt es einzigartige Möglichkeiten, sich in der Natur aufzuhalten – nicht nur in öffentlichen Gebieten, sondern auch in den Wäldern und auf den Grundstücken anderer Eigentümer. Man kann überall wandern, Picknick oder Camping machen, Fahrrad fahren, sich ausruhen, Ski laufen oder reiten. Es ist ebenfalls erlaubt, in privaten Gewässern zu baden oder Boot zu fahren. Man muss jedoch die Vorschriften befolgen und darf weder Natur oder Tiere, noch das Eigentum des Grundstückbesitzers beschädigen. Diese Regel heißt »Recht zum Gemeingebrauch« (Allemansrätten) und ist seit langem Tradition in Schweden. Ähnliche Rechte gibt es auch in anderen Ländern, aber nicht im gleichen Ausmaß wie in Schweden. Die detaillierten Regeln für die neue Gesetzgebung sind noch unter Bearbeitung und werden von den verantwortlichen Behörden nach und nach veröffentlicht.
Rücksichtnahme – allgemeine Regeln
Die allgemeinen Regeln des Umweltgesetzes gelten für Fragen, die Bedeutung für die Umwelt haben, unabhängig davon, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Eine wichtige Neuerung dabei ist die umgekehrte Beweislage: Falls ein Umweltschaden eintrifft, muss der Verursacher beweisen können, dass er die Regeln befolgt hat.
• Falls Maßnahmen schädlich für die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen sind, muss gemäß dem Gesetz besonders große Vorsicht geboten werden. Es kann sich dabei z.B. um zusätzliche Reinigung des Abflußwassers handeln oder um Verbrennungsverbot für Gartenabfall; Lärmschutzbarrieren können als vorbeugende Maßnahme an Straßen aufgestellt werden; Chemikalien müssen so wahrsam gehandhabt werden, dass nichts in den Boden dringt; der Tierbestand in der Landwirtschaft muss verringert werden; Reiseveranstalter müssen Touristen über das Recht zum Gemeingebrauch informieren.
• Alle Unternehmer müssen umweltfreundliche und ressourceneffiziente Technik verwenden.
• Die Behörden können die Verlegung einer geplanten Anlage verlangen, wenn z.B. die ausgesuchte Gegend zu empfindlich für die zu erwartenden Emissionen ist, wenn die umliegende Natur zerstört werden kann oder Wohngebiete in der Nähe liegen. Dies gilt ebenfalls für Umbauten von befindlichen Anlagen oder Verlängerungen von Genehmigungen.
Prinzipien werden Gesetz
• Das Prinzip »Verschmutzer bezahlt« (PPP, Polluter Pays Principle) bedeutet, dass der Verursacher eines Umweltschadens für die Wiedergutmachung des Schadens aufkommen muss.
• Das Umweltgesetz verlangt, dass mit Rohstoffen und Energie gehaushaltet wird. Im Kreislaufprinzip sollen Materialien so weit wie möglich wiederverwendet oder wiedergewonnen werden. Es sollen vor allem Energiequellen benutzt werden, die erneuert werden können.
• Chemische und andere schädliche Produkte sollen soweit wie möglich durch weniger schädliche ersetzt werden. Daran müssen sich auch Privatpersonen halten. Ein Autobesitzer soll z.B. darauf achten, dass er umweltfreundliche Mittel zur Reinigung seines Autos benutzt. Besonders umweltgefährdende Produkte und Substanzen können ganz verboten werden.
Normen zur Umweltqualität
Ein neuer, wichtiger Punkt in der Umweltgesetzgebung ist die Möglichkeit, Normen zur Umweltqualität aufzustellen, um einen anhaltenden Schutz für Gesundheit und Umwelt zu garantieren. Sie können z.B. den maximalen Gehalt an Schwefeldioxid, Stickstoff und Blei angeben, der im Freien erlaubt ist. Bei der Prüfung von Genehmigungen, bei Kontrollen oder Erlassen von Vorschriften müssen sich die Behörden an die Normen für die Umweltqualität halten. Die Gemeinden müssen ebenfalls die Normen befolgen.
Beschreibung der Konsequenzen für die Umwelt
Bei Genehmigungsanträgen für größere Projekte müssen die Konsequenzen für Umwelt, Gesundheit und Naturressourcen genau beschrieben und schon früh eingereicht werden, damit sie bei der Beschlussfassung beachtet werden können. Die von einem Projekt direkt oder indirekt Betroffenen sollen die Möglichkeit haben, sich an dem Beschlussprozess zu beteiligen und ihn beeinflussen zu können.
Schutz wertvoller Natur
Größere Gebiete mit Landschaftstypen und Ökosystemen, die in ihrem natürlichen Zustand bewahrt werden sollen, können als Nationalpark deklariert werden, falls sie dem Staat gehören. Um biologische Vielfalt und wertvolle Natur zu erhalten, oder um Freiluftleben zu ermöglichen, können Provinzialregierungen oder Gemeinden Gebiete zu Naturreservaten erklären. Lebensräume für bedrohte Tiere oder Pflanzen können als biotopische Schutzgebiete eingestuft werden. Falls Tier- oder Pflanzenarten, wie z.B. Vögel und Robben, besonderen Schutz brauchen, kann das Recht auf Jagd, Angeln oder Zutritt zu diesen Gebieten eingeschränkt werden.
An Küsten, Seen oder Wasserstraßen gilt der Strandschutz, der den Bau von Häusern, Scheunen, Zäunen, Anlegestellen usw. näher als 100 m, in gewissen Fällen sogar 300 m vom Strand aus gemessen, verbietet. Damit sollen die Strände für das Freiluftleben offengehalten und die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen erhalten werden. In weniger dicht besiedelten Gegenden können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Böden oder Wasser, die verschmutzt sind oder auf andere Art die Qualitätsnormen der Regierung nicht erfüllen, werden als Umweltschutzgebiete bezeichnet. In diesem Falle werden besondere Regeln für die Anwendung aufgestellt.
Um das Grund- und Oberflächenwasser zu schützen, das zur Wasserversorgung benutzt wird oder geplant ist, können Gemeinden Wasserschutzzonen einführen. Es können z.B. Verbote gegen die Hantierung von Petroleumprodukten und anderen Chemikalien erlassen werden, oder gegen die Verbreitung von Kunstdünger oder Bekämpfungsmitteln, gegen das Ablassen von Abwässern oder die Benutzung von Motorbooten. Durch die Vogeldirektive der EU kann die Regierung gewisse Gebiete als Schutzzonen deklarieren. Ein Gebiet, das die EU-Kommission als besonders wertvoll ansieht, kann nach den Regelungen der europäischen Arten- und Habitatdirektive erhalten werden. Der Handel mit Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, ist verboten; außerdem dürfen wilde Tiere weder getötet, noch beschädigt oder gefangen werden; deren gelegte Eier dürfen weder entwendet noch beschädigt werden; das gleiche gilt für die Saat von bedrohten Wildpflanzen.
Umweltschädliche Tätigkeiten
Jegliche Anwendung von Böden, Gebäuden und Anlagen, die Emissionen in Boden, Luft oder Wasser sowie Lärm oder Strahlung mit sich führen kann, wird als umweltschädlich klassifiziert und setzt eine Genehmigung oder Anmeldung voraus. Früher wurden nur für Emissionen Genehmigungen verlangt. Laut dem Umweltgesetz soll auch das Haushalten mit Ressourcen und der Gebrauch von Chemikalien überprüft werden. Wenn ein Unternehmen seine Tätigkeit aufnimmt oder verändert, soll der Gesamteinfluss auf die Umwelt geprüft werden.
Die Umweltgesetzgebung enthält auch besondere Regeln für den Gesundheitsschutz.
Wohnungen und Bauten sollen frei von Ungeziefer und anderen Schädlingen sein und so benutzt werden, dass den dort wohnenden Menschen kein Schaden zugefügt wird. Eine Provinzialregierung kann schwer verunreinigte Boden- oder Wassergebiete als Umweltrisikozonen klassifizieren. Dies ist z.B. der Fall, wenn klorierte Lösungsmittel oder andere gefährliche Substanzen ausgelaufen sind. Der Verursacher muss in diesem Falle das gesamte Gebiet sanieren. Diese Pflicht kann nicht preskribiert werden; sie gilt jedoch nur für Schäden, die nach dem 30. Juni 1969 aufgekommen sind.
Wasserarbeiten
Arbeiten im Wasser dürfen nur durchgeführt werden, wenn die allgemeinen Vorteile überwiegen. Dämme und andere Anlagen, das Füllen und Reinigen, die Zufuhr und Abfuhr von Wasser benötigen Genehmigungen. Bei einem Dammschaden muss der Eigentümer den Schaden ersetzen. Auf den Fischbestand muss Rücksicht genommen werden. Um Feuchtgebiete zu bewahren, kann die Regierung Trockenlegungen verbieten. Diese Art von Verboten kommt heute schon häufig in Südschweden vor.
Landwirtschaft
Die Regeln für umweltschädliche Tätigkeiten, Wasserarbeiten und Chemikalien gelten auch für die Landwirtschaft. Die Behörden können beschließen, dass Landwirte besondere Rücksicht auf Natur und Kultur nehmen müssen. Um z.B. Erde, Steine und Schutt von allgemeinen Gebieten zu entnehmen, sind selbst für den Hausgebrauch Genehmigungen erforderlich.
Gentechnik
Die Anwendung von Gentechnik setzt im allgemeinen eine Genehmigung voraus. Die Risiken für Gesundheit und Umwelt müssen klargelegt werden, sowie auch die ethischen Probleme.
Falls Produkte genetisch modifizierte Organismen enthalten, muss dies auf der Verpackung angegeben werden.
Chemische Produkte und biotechnische Organismen
Mit biotechnischen Organismen sind z.B. Reinigungs- oder Bekämpfungsmittel gemeint, die entweder aus lebenden Mikroorganismen bestehen oder sie zumindest enthalten. Die Regelung dafür ist neu. Bei der Handhabung von solchen oder chemischen Produkten werden besonders hohe Anforderungen an Kenntnis und Produktwahl gestellt. Diese Produkte sollen stets aus einem Umwelt- und Gesundheitsaspekt untersucht werden, unabhängig davon, wie schädlich sie sind. Die Verbraucher sollen durch entsprechende Kennzeichnung auf der Verpackung über mögliche Risiken informiert werden. Chemische Produkte müssen registriert werden.
Produkte, die Krebs oder andere schwere Krankheiten hervorrufen können, können generell verboten werden. Dies gilt auch für weniger schädliche Produkte, die jedoch durch eine weit verbreitete Anwendung schädlich werden können, wie z.B. kosmetische und hygienische Mittel, sowie Bekämpfungsmittel. Bekämpfungsmittel dürfen auch nicht so angewendet werden, dass sie allgemeine Unannehmlichkeiten verursachen.
Abfallentsorgung
Es ist Sache der Gemeinden, für eine ordnungsgemäße Abfallhantierung zu sorgen. Sie bestimmen selbst, wie und von wem Müll und Abfälle entsorgt werden, und legen die Finanzierung fest. Sie können Regeln über Abfallsortierung aufstellen oder Verbote gegen die Deponierung von brennbaren und organischen Abfallstoffen erlassen. Die Gemeinden müssen einen Entsorgungsplan anfertigen, wo die Menge und Art des Abfalls sowie Maßnahmen zur Verringerung des Abfalls zu erkennen sind. Die Gemeinden haben jedoch keine Verantwortung für den Abfall, der unter die Verantwortung der Hersteller fällt, wie z.B. Papierprodukte, Autoreifen, Verpackungen und Autos. Hersteller oder Zwischenhändler müssen dafür sorgen, dass die verbrauchten Waren und Materialien eingesammelt, wegtransportiert, wiederverwendet oder umweltbewusst recycelt werden.
Niemand darf in der Natur oder in bewohnten Gebieten Abfälle liegen lassen, auch nicht die Hausbesitzer. Es ist ebenfalls verboten, Abfälle ins Meer zu schütten oder sie dort zu verbrennen.
Überprüfung, Genehmigung und Kontrolle
Genehmigungen für Maßnahmen oder Tätigkeiten werden nur für einen begrenzten Zeitraum und unter gewissen Bedingungen gewährt. Beispielsweise kann eine Ausnahme hinsichtlich des Strandschutzes gemacht werden, falls zwischen Gebäude und Wasser ein Zaun errichtet werden muss, um der Allgemeinheit Zugang zum Strand zu gewährleisten. Bei umweltschädlichen Tätigkeiten kann gewisse Reinigungsausrüstung oder Sicherheiten für zukünftige Sanierungskosten gefordert werden. Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden, falls eine Umweltsqualitätsnorm überschritten wurde oder wenn die Tätigkeit gegen die Planungs- und Ortsbestimmungen verstößt. Die Gemeinde kann also eine Tätigkeit anhand des Planes stoppen. Auch wenn eine Tätigkeit in die Planung einer Gemeinde einbezogen wurde, ist es noch keine Selbstverständlichkeit, dass sie auch später akzeptiert wird.
Die anhand der Umweltgesetzgebung getroffenen Urteile oder Entscheidungen dürfen von denjenigen überklagt werden, die den Schäden oder Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind.
Selbst wenn man nicht Eigentümer eines beschädigten Gebäudes ist, hat man das Recht, Berufung einzulegen. Organisationen zum Umweltschutz dürfen ebenfalls gegen Umweltentscheidungen Einspruch erheben. Falls bei einer Beantragung falsche Informationen geliefert oder die vorgegebenen Bedingungen nicht berücksichtigt werden, kann die zuständige Behörde die Genehmigung zurückziehen. Erteilte Genehmigungen können neu überprüft werden, falls unvorhergesehene Probleme entstehen oder wenn sich herausstellt, dass die Umwelt durch neue und verfeinerte Methoden besser erhalten werden kann.
Genehmigungsanträge für sehr umfangreiche neue Tätigkeiten werden von der Regierung bewilligt. Darunter fallen z.B. Eisen- und Stahlwerke, Papierfabriken, Kernkraftwerke, größere Verbrennungsanlagen, Wasserkraftwerke, Autobahnen, längere Eisenbahnstrecken, allgemeine Straßen und größere Flugplätze. Die Regierung kann außerdem generelle Regeln oder Verbote gegen besonders umweltschädliche Projekte aufstellen. Die Regierung darf keine Projekte gegen den Willen einer Gemeinde befürworten. Das kommunale Vetorecht gilt jedoch nicht bei Wasser- und Verkehrsprojekten sowie in gewissen anderen Bereichen.
Schweden hat fünf regionale Umweltgerichte, die aus Juristen und Umweltexperten bestehen. Diese prüfen als erste Instanz z.B. Genehmigungsgesuche für umweltschädliche Projekte, Wasserprojekte sowie Fragen bzgl. Schadenersatz. Gegen die Entscheidungen dieser Gerichte kann Berufung eingelegt werden. Genehmigungen für weniger umweltschädliche Projekte werden von den Provinzialregierungen oder den Gemeinden bearbeitet. In jeder Provinzialregierung soll es ein unabhängiges Überprüfungsamt geben. Die Provinzialregierungen und Gemeinden beschließen ebenfalls über Naturreservate und Ausnahmen vom Strandschutzgesetz. Gegen diese Beschlüsse kann ebenfalls Einspruch erhoben werden. Das Umweltgesetz weist besonders darauf hin, dass die Behörden für die Kontrolle verantwortlich sind. Das Naturschutzwerk, die Provinzialregierungen und Gemeinden sollen kontrollieren, dass Gesetze und Bedingungen befolgt werden und eingreifen, um Problemen vorzubeugen. Prüfung und Kontrolle werden von den Verantwortlichen eines Projektes finanziert.
Strengere Strafen
In der neuen Umweltgesetzgebung sind die Strafen für Verstöße verschärft worden. Häufig reicht nun »Nachlässigkeit« anstelle von »grober Nachlässigkeit« aus, um Strafe zu erteilen. Bei bewusster Verschmutzung und anderen Schäden wird der Schuldige wegen Umweltvergehens angeklagt. Entsteht der gleiche Schaden durch Nachlässigkeit, wird das Vergehen als Verursachung von Umweltschaden bezeichnet.
Andere Umweltdelikte sind umweltschädliche Chemikalienhantierung, unerlaubte Umweltprojekte, Erschwerung der Umweltkontrolle, ungenügende Umweltinformation und unerlaubte Deponierung von Abfällen. Unternehmer, die sich nicht an diese Vorschriften oder Bedingungen halten oder ihre Tätigkeit ohne Genehmigung starten, müssen Sanktionsabgaben zahlen. Diese liegen zwischen 5.000 und einer Million Kronen. Trotz bezahlter Abgaben können strafrechtliche Handlungen auch noch auf andere Art verfolgt werden.
Falls Personen oder Eigentum durch verunreinigte Luft, Boden, Wasser, Lärm, Erschütterung oder ähnliches Schaden erleiden, können sie Schadenersatz verlangen. Hierbei sind die Beweisforderungen geringer als bei normalen Schadenersatzprozessen. Ein Schaden ist als solcher akzeptiert, wenn ein plausibler Zusammenhang zu dem Umwelteinfluss besteht.
Wenn ein Gebäude/Grundstück ganz oder teilweise beschädigt ist, kann der Eigentümer von dem Verantwortlichen für die Tätigkeit volle Entschädigung verlangen. Falls ein Eigentümer sein Grundstück nicht in der Weise nutzen kann, wie er das wünscht, kann er Schadenersatz oder den Aufkauf des Grundstücks verlangen. Jeder, der umweltgefährdende Tätigkeit betreibt, muss sich gegen Schadenersatz und Sanierungskosten versichern. Die Versicherung wird eingeschaltet, sobald der Verantwortliche nicht selbst für die Entschädigung aufkommen kann.
Wirtschaftliche Lenkungsmittel
Seit den 70er Jahren hat es in der schwedischen Umweltpolitik wirtschaftliche Lenkungsmittel gegeben und Auswertungen zeigen, dass die meisten von ihnen den gewünschten Erfolg gebracht haben. Steuern und Abgaben wurden oftmals zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen benutzt und nur selten zur Steuerung der direkten Nachfrage auf dem Markt. Einige der wichtigsten wirtschaftlichen Lenkungsmittel sind:
• Schwefelsteuer – 1998 SEK 30/kg Schwefel für festen und flüssigen Brennstoff. Die Steuer hat zu gesenktem Schwefelgehalt im Öl geführt. Zwischen 1980 und 1996 nahmen die einheimischen Schwefelemissionen um 81 Prozent ab, ein Drittel davon dank der gesenkten Steuer.
• Stickstoffabgaben – SEK 40/kg Stickstoffemissionen von großen Verbrennungsanlagen. Ohne diese Abgaben würden die Emissionen dieser Anlagen um 80 Prozent höher liegen.
• Die Höhe der Kohlendioxidsteuer hängt von dem Kohlengehalt in den fossilen Brennstoffen ab. 1998 betrug die Steuer ca. SEK 0,86/l Benzin, SEK 1054/Kubikmeter Heizöl, SEK 916/t Kohle. Die Steuer entspricht SEK 0,37/kg freigewordenen Kohlendioxid. Die Herstellungsindustrie erhält 75% Rabatt, um international konkurrenzfähig zu sein; Schifffahrt und Flugverkehr sind ganz davon befreit. Schwedens Kohlendioxidemissionen halten sich mit ca. 7,5 Tonnen pro Kopf auf einem niedrigen Niveau.
• Die Landwirtschaft bezahlt SEK 20/kg Bekämpfungsmittelsteuer, bei Handelsdünger SEK 30/g Kadmium und SEK 1,80/kg Stickstoff. Diese Abgaben sind wichtig, da sie Maßnahmen zum Umweltschutz finanzieren.
• Die Brennstoffklassifizierung nach Umweltverträglichkeit, die eine niedrigere Steuer für die beste Alternative zulässt, hat großen Erfolg gehabt. Jedoch wurden umweltangepasste Autos, trotz geringerer Verkaufs- und Jahressteuer, nicht nennenswert von den Käufern bevorzugt.
• Die Abgaben für umweltschädliche Batterien sind zu gering, um die Verbraucher zu beeinflussen. Ausgenommen sind jedoch die Autobatterien (SEK 40 pro Batterie). Die Steuern für Kadmiumbatterien betragen SEK 46/kg und für Quecksilberbatterien SEK 23/kg.
• Die Deponierung von Abfall ist die gewöhnlichste Art, Abfall loszuwerden. Eine neue Steuer, SEK 250/kg, gilt seit Juli 1999. Die Gemeinden können außerdem für ihre Abfallhantierung differenzierte Taxen einführen.
• Pfand wird auf Flaschen bezahlt, für die die Hersteller verantwortlich sind. Darüber hinaus legen die Hersteller Abgaben für Einsammlungs- und Wiedergewinnungskosten von Verpackungen und Reifen hinzu.
Wer macht was in Schweden?
Die Summe der direkten staatlichen Mittel für den Umweltschutz belief sich in den letzten Jahren auf ungefähr fünf Promille des gesamten Staatsbudgets. Die Europäische Union trägt zusätzlich mit SEK 1 Milliarde bei. Außerdem finanziert der Staat verschiedene Maßnahmen zum Umweltschutz durch generelle Zuschüsse und auferlegte Abgaben. 1999 betragen die staatlichen Kosten für umweltverbessernde Programme SEK 8 Milliarden. Programme zur Umweltanpassung für Landwirtschaft, Verkehr und Energie sowie lokale Investierungen bilden den Hauptanteil der Kosten.
Das Ministerium für Umwelt (Miljödepartementet) ist auf Regierungsebene für Umweltschutz, Luft-, Wasser- und Naturschutz, biologische Vielfalt und ökologischen Kreislauf, Wohnungsbau und Infrastruktur, Abfallhantierung, Chemikalienkontrolle, Sicherheit der Kernkraftwerke und Strahlenschutz zuständig. Darüber hinaus gehören auch gewisse wirtschaftliche Lenkungsmittel für die Umweltpolitik zu seinem Aufgabenbereich.
Das 1967 gegründete Staatliche Amt für Umweltschutz (Naturvårdsverket) ist die zentrale Behörde für Umweltschutz, dessen Aufgabe darin besteht, Schwedens nationale und internationale Umweltarbeit zu koordinieren und voranzutreiben. Dies geschieht hauptsächlich durch Produktion und Verbreitung von Information, Erarbeitung neuer Zielsetzungen, Strategien und Lenkungsmittel für die Umweltpolitik. Von ebenso wichtiger Bedeutung ist es, eine Unterlage für die zukünftige Umweltpolitik zu erstellen, indem Umweltbeschlüsse analysiert und Genehmigungen überprüft werden, z.B. mit Hilfe einer Umweltdatenbank. Das Umweltschutzamt hat weiter die Aufgabe, die Umweltentscheidungen von Reichstag und Regierung zu verwirklichen. Das geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden, den Provinzen und Gemeinden, Organisationen und der Wirtschaft.
Ämter für spezielle Bereiche
Ein wichtiger Teil der schwedischen Umweltpolitik ist die Dezentralisierung und Einteilung der Umweltfragen in verschiedene Bereiche. Umweltbewusstes Denken muss in jeder Entscheidung, die Umwelt oder Gesundheit beeinflussen kann, vorkommen. Die staatlichen, regionalen und örtlichen Behörden sorgen dafür, dass dies in den betreffenden Gesellschaftsbereichen befolgt wird.
Die Staatliche Chemikalieninspektion (Kemikalieinspektionen) ist in erster Linie für die Begrenzung der Anwendung von gefährlichen Chemikalien verantwortlich. Weiterhin befasst sie sich mit der Anerkennung, Registrierung und Kennzeichnung von chemischen Substanzen und Produkten.
Die Anpassung des Wirtschaftslebens an die Umwelt ist Aufgabe des Zentralamtes für industrielle und technische Entwicklung (Närings- och teknikutvecklingsverket, Nutek). Nutek setzt sich für einen effektiveren Energieverbrauch, für Reinigung, Sanierung, Wiedergewinnung und Materialtechnik sowie für ein umweltbewußtes Management in den Unternehmen ein. Das Zentralamt für Wohnungswesen, Bauwesen und Raumordnung (Boverket) bearbeitet Fragen bzgl. der Haushaltung mit Naturressourcen, Infrastruktur, Wohngebieten, Wohnungsbau und Wohnqualität. Die Beschreibung von zu erwartenden Umweltkonsequenzen bei geplanten Bauprojekten ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Amtes.
Das Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) ist außer für Umweltfragen in der Landwirtschaft auch für Tierschutz, Jagd- und Wildpflege sowie für den Gartenbau zuständig.
Das Zentralamt für Forstwirtschaft (Skogsstyrelsen) leitet beim Forstbau die staatlichen Maßnahmen zum umweltbewussteren Denken, z.B. in Hinsicht auf die Bewahrung der biologischen Vielfalt. Diese Behörde hat regionale Forstämter an ihrer Seite.
Die Staatliche Fischereiverwaltung (Fiskeriverket) untersucht hauptsächlich den Zustand der See- und Meereswasser und die Lebensbedingungen der Fische.
Das schwedische Amt für Verbraucherschutz (Konsumentverket) bewacht die Interessen der Verbraucher bzgl. Gesundheit und Sicherheit und achtet darauf, dass bei Produktion und Verbrauch von Produkten Umweltschäden verringert werden.
Das Zentralamt für Straßenwesen (Vägverket) ist für den Zustand der Straßen und die Verkehrssicherheit verantwortlich; das Zentralamt für Eisenbahnwesen (Banverket) für das Eisenbahnnetz und das Zentralamt für Zivilluftfahrt (Luftfartsverket) für den Flugverkehr.
Das Schwedische Seeschiffahrtsamt (Sjöfartsverket) sorgt dafür, dass internationale Konventionen befolgt werden, z.B. bzgl. Abgasregelung, Emissionen von Öl und Ballastwassern und Verklappen von gefährlichem Abfall. Alle diese Ämter müssen ebenfalls bei geplanten Projekten in ihrem jeweiligen Bereich über die möglichen Umweltfolgen informieren.
Die Staatliche Energiebehörde (Statens energimyndighet) ist z.T. für die Versorgung und den Verbrauch von Energie nach Umweltnormen zuständig. Außerdem hat sie die Erforschung und Entwicklung von alternativen Energiequellen, ressourceneffektiveren Systemen und Apparaten zur Aufgabe.
Kontrolle zur Sicherheit der Kernkraftwerke, Verbot gegen Verbreitung von Kernkraftstoffen und andere Umweltfragen bzgl. der Kernkraft werden von der schwedischen Kernkraftinspektion (Kärnkraftinspektionen) bearbeitet.
Das Schwedische Institut für Strahlenschutz (Strålskyddsinstitutet) ist für den Schutz gegen Strahlung von Kernkraftwerken und anderen radioaktiven Quellen verantwortlich, sowie für den Schutz gegen nichtionisierte Strahlungen.
Das Schwedische Amt für internationale Entwicklungszusammenarbeit (Sida) arbeitet darauf hin, dass die schwedische Hilfe auch zu einer beständigen ökologischen Entwicklung im Empfängerland führt.
Die Provinzialregierungen (länsstyrelser) vertreten die Umweltinteressen des Staates in der jeweiligen Region. Sie haben zahlreiche Aufgaben: Genehmigungen, Regelung, Aufsicht und Kontrolle umweltschädigender Tätigkeiten. Sie informieren außerdem über die Umweltsituation in der jeweiligen Provinz. Die Gemeinden (kommuner) fungieren in den meisten Fällen als Aufsichtsamt. Zusammen mit den Einwohnern aus verschiedenen Bereichen und Vereinen entwickeln sie die nationalen Zielsetzungen für Umweltqualität und arbeiten diese in ihre lokalen Zielsetzungen und Handlungspläne ein. Den größten Haushaltsposten der Gemeinden macht die Entsorgung von Müll, Abfällen und Abwässern aus.
Die Umweltzertifizierung und Akkreditierung von Labors, Besichtigungsorganen, usw.
besorgt Swedac. Das Amt untersucht auch, ob diese nach nationalem und internationalem Standard arbeiten. Außerdem autorisiert Swedac die Kontrolleure für das Umweltsteuerungsprogramm der Europäischen Union, Emas, und kontrolliert öffentliche Ausschreibungen.
Die ideellen Umweltorganisationen haben durch ihre hohe Kompetenz und meinungsbildende Kraft eine starke Stellung in der schwedischen Umweltarbeit. Viele von ihnen erhalten finanzielle Unterstützung vom Staat und außerdem oft noch von den Provinzialregierungen und Gemeinden. Größere Umweltorganisationen haben das Recht, gegen Umweltentscheidungen Einspruch zu erheben. Die bedeutendsten Organisationen sind der Schwedische Naturschutzverein (Naturskyddsföreningen), Greenpeace, der Weltnaturfond und die Freunde der Erde. Das schwedische Ngo-Sekretariat zum sauren Regen in Göteborg leistet vor allem innerhalb der EU wichtige Arbeit.