LEXIKON
Wollen Sie mehr wissen über Schweden – auch abseits vom Tourismus? Im Lexikon gibt es dazu weitreichende Information. Wie ist die Thronfolge der schwedischen Monarchie geregelt und warum feiert man das Midsommar-Fest? Wie bereitet man einen echten schwedischen Glögg zu und wie fragt man auf Schwedisch nach dem Weg?
SCHWEDEN UND DIE EU
Das Europaparlament in Straßburg –
seit 1995 ist auch Schweden EU-Mitglied
Einleitung
Am 1. Januar 1995 trat Schweden gemeinsam mit Finnland und Österreich der Europäischen Union (EU) bei. Durch diesen Beitritt vergrößerte sich die EU von zwölf auf fünfzehn Mitgliedsländer. Schweden befürwortet die Pläne der EU, die Union um die mittel- und osteuropäischen Länder zu erweitern, darunter auch die baltischen Staaten.
Größere Transparenz, striktere Umweltgesetzgebung und eine stärkere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind die Themen der EU, denen Schweden eine vorrangige Stellung eingeräumt. Schweden nimmt jedoch nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion der EU teil. Über die Frage einer späteren Teilnahme Schwedens an der WWU wird die schwedische Bevölkerung in einem Referendum befinden.
Der Weg zum Beitritt
Der Beitritt Schwedens zur EU ist der Höhepunkt einer langen Phase der wirtschaftlichen Integration und Zusammenarbeit. Das 1972 zwischen Schweden und der Europäischen Gemeinschaft (EG) geschlossene Freihandelsabkommen und der 1992 erfolgte Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörten zu den bedeutenden Meilensteinen auf dem Weg zum Beitritt.
Als Schweden schließlich das Beitrittsgesuch eingereicht hatte, war es nur noch eine Zeitfrage bis zur Mitgliedschaft. Nach dem Fall der Berliner Mauer im Herbst 1989 rief die Frage nach einem Beitritt zur EU (oder zur EG, wie sie vor dem Maastrichter Vertrag hieß) immer lebhaftere Debatten im ganzen Land hervor. Wegen der Konflikte zwischen den Supermächten, die Europa während des Kalten Krieges geteilt hatten, hatte Schweden früher einen Beitritt als nicht vereinbar mit seiner bestehenden Neutralitätspolitik angesehen.
Im Oktober 1990 kündigte die sozialdemokratische Regierung in einer Erklärung an, einen Beitritt zur EU anzustreben. Im Juli 1991 reichte Ministerpräsident Ingvar Carlsson das Beitrittsgesuch Schwedens ein und im Februar 1993 wurden in Brüssel die Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Damals hatten die Staats- und Regierungschefs auf den EU-Gipfeltreffen von Lissabon und Edinburgh grünes Licht für die Erweiterung der Europäischen Union ohne größere institutionelle Reformen gegeben. Schweden würde als eines dieser neuen Mitglieder der Union willkommen sein, hieß es.
Die Verhandlungen dauerten knapp ein Jahr. Am 30. März 1994 wurde zwischen Schweden und den Mitgliedsländern der EU eine Übereinkunft erzielt. Der Beitrittsvertrag wurde plangemäß 1994 während des EU-Gipfels auf Korfu in Griechenland unterzeichnet, Schweden war durch den damaligen Ministerpräsidenten Carl Bildt vertreten.
Am 13. November 1994 wurde in einem landesweiten Referendum die Frage eines schwedischen Beitritts zur EU endgültig entschieden. 52,3% der Wähler stimmten mit Ja, 46,8% mit Nein und 0,9% gaben leere Stimmzettel ab. Die Beteiligung an der Volksabstimmung war hoch: 83,3% der gesamten Wählerschaft. Das schwedische Volk hat damit einem Beitritt zugestimmt, das Parlament traf dann am 15. Dezember 1994 die formelle Entscheidung darüber. In der Zwischenzeit hatte nach den Wahlen im September ein Machtwechsel stattgefunden und Ingvar Carlsson war erneut Ministerpräsident geworden. 1996 trat Ingvar Carlsson zurück. Göran Persson, der ehemalige Finanzminister, wurde sein Nachfolger als Ministerpräsident und Regierungschef.
Ein Grund für den relativ reibungslosen Verhandlungsablauf waren die umfangreichen Vorarbeiten für die 1992 erfolgte Unterzeichnung des EWR-Abkommens. Dieses Abkommen zwischen der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) regelte die meisten Bedingungen für eine schwedische Teilnahme am Binnenmarkt der EG. Wichtige Bereiche wie Landwirtschaft und regionale Entwicklung waren jedoch nicht Bestandteil des EWR-Abkommens und wurden erst in den Beitrittsverhandlungen behandelt.
Schweden hat 22 der 626 Sitze im Europäischen Parlament. Im Juni 1999 fanden in Schweden zum zweiten Mal Europa-Wahlen statt. Das Wahlergebnis wies mit 38,3% gegenüber 41,6% im Jahre 1995 eine rückläufige Wahlbeteiligung auf. In fast allen EU-Mitgliedstaaten fiel die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den früheren Wahlen niedriger aus.
Mehrere Meinungsumfragen haben den Eindruck bestätigt, dass gegenüber der EU eine weitverbreitete Skepsis herrscht. Nun, da der erbitterte Kampf zwischen den Befürwortern und Gegnern der EU nach der Volksabstimmung und den Europawahlen vorüber ist, konzentriert sich die Debatte zunehmend auf die Gestaltung der europäischen Zusammenarbeit und auf den Beitrag, den Schweden als Mitglied leisten kann.
Der Vertrag von Amsterdam
Aus der Sicht Schwedens muss die europäische Zusammenarbeit in einer Reihe von Punkten verbessert werden, insbesondere wenn die EU in so bedeutenden Bereichen wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung und internationale Kriminalität Ergebnisse erzielen will. Der im Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam, ist ein Schritt zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit. Schweden setzte sich aktiv für gewisse Vorschläge ein und stieß auf breite Zustimmung. In anderen Fragen wollte Schweden noch weiter gehen als die anderen Mitgliedstaaten. Schweden hat konsequent darauf hingearbeitet, dass sich die Union auf solche Themen konzentriert, die für den Bürger von Interesse sind. Die EU muss eine Union der Bürger werden, nicht der Politiker und Entscheidungsträger.
Der Vertrag von Amsterdam enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem 1957 geschlossenen EG-Vertrag (Römische Verträge) und dem EU-Vertrag von 1993 (Vertrag von Maastricht). Der Amsterdamer Vertrag sieht in einer Vielzahl der nachfolgend aufgeführten Bereichen Veränderungen in der EU-Zusammenarbeit vor:
• Stärkere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU auf diesem Gebiet, selbst wenn die Hauptverantwortung den einzelnen Mitgliedstaaten obliegt.
• Betonung der Umweltthemen. Aufnahme der Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung in die grundlegenden Zielvorgaben der Union. Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, ihre Umweltbestimmungen stringenter abzufassen als auf Gemeinschaftsebene.
• Heute ist ein übergreifendes Ziel der EU die Schaffung der größtmöglichen Transparenz im Entscheidungsprozess. Alle Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaats haben ein Recht auf Einsichtnahme in die Dokumente des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission. Die EU wird nun in allen Einzelheiten über die Umsetzung dieses Ziels befinden und entscheiden, in welchen Fällen Dokumente trotz allem vertraulich zu behandeln sind.
• Gleichstellung als grundlegendes Ziel der EU. Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei allen Gemeinschaftsaktivitäten.
• Verschärfung des Verbots der Lohn- und Gehaltsdiskriminierung.
• Verwirklichung der Freizügigkeit von Personen in der EU. Die Maßnahmen zur Realisierung sollen innerhalb von fünf Jahren nach Ratifizierung des neuen Vertrags umgesetzt sein. Schrittweiser Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU und Schaffung von einheitlichen Kontrollen an den Außengrenzen.
• Verstärkte europäische Zusammenarbeit zwischen den Polizeiorganen im Rahmen der Europäischen Polizeibehörde (Europol). Die Aufgabe von Europol ist die Unterstützung der einzelstaatlichen Polizeibehörden. Europol ist jedoch nicht berechtigt, in Einzelfällen alleine zu agieren. Mutmaßliche Kriminelle können somit einfacher an die einzelnen Mitgliedstaaten ausgeliefert werden.
• Effizientere Entscheidungsfindung bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). In gewissen Fällen Einführung des qualifizierten Mehrheitsbeschlusses. Die Zusammenarbeit in der GASP steht jedoch nicht im Widerspruch zur einzelstaatlichen Souveränität. Die einzelnen Staaten haben letztlich das Recht auf ein Opting-out bei Beschlüssen der GASP. Weiterer Ausbau der humanitären und friedenserhaltenden Tätigkeiten der EU.
Gleichzeitig ließ der Amsterdamer Vertrag wichtige Fragen ungelöst. Dies gilt insbesondere für die Machtverteilung und Entscheidungsfindung in einer erweiterten EU mit neuen Mitgliedern aus Mittel- und Osteuropa. Eine Erweiterung der EU auf über 25 Staaten macht u.a. eine Überprüfung der Stimmgewichtung und Arbeitsmethoden der Europäischen Kommission erforderlich. Die EU einigte sich auf eine Regierungskonferenz Anfang des Jahres 2000 zur Überprüfung dieser Fragen. Die Konferenz wird voraussichtlich vor Ablauf des gleichen Jahres ihren Auftrag erfüllt haben.
Die Erweiterung der EU
Als Mitglied der EU hat Schweden aktiv die Frage der Erweiterung betrieben, die die baltischen Staaten (Estland, Lettland und Litauen) und weitere Länder Mittel- und Osteuropas umfassen soll. Die Erweiterung ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung eines geeinten Europas ohne Trennungslinien, und dient der Unterstützung und Sicherung des wirtschaftlichen und politischen Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa.
Im Jahre 1997 stellte die Europäische Kommission ihre Beurteilung derjenigen Länder vor, mit denen 1998 die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollten. Die Staats- und Regierungschefs der EU folgten auf dem Luxemburger Gipfel Ende 1997 der Empfehlung der Kommission. 1998 wurden konkrete Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern aufgenommen. Gemäß einer von der Kommission vorgelegten neuen Empfehlung und nach dem Gipfel von Helsinki im Dezember 1999 konnten nun mit weiteren sechs Staaten Beitrittsverhandlungen eingeleitet werden. Diese Länder sind Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakei. In Helsinki wurde auch der historische Beschluss gefasst, die Türkei als Kandidat für einen späteren Beitritt zur EU anzuerkennen.
Das Beitrittsverfahren sieht zunächst eine Überprüfung der gemeinsamen Bestimmungen der EU gegenüber jedem einzelnen Staat durch die Kommission vor. Parallel finden Verhandlungen über die Anträge der Beitrittskandidaten auf Ausnahme- und Übergangsregeln zur Erfüllung der EU-Bestimmungen statt. Die Verhandlungen werden mit dem jeweiligen Beitrittsland und den EU-Mitgliedstaaten geführt. Ziel ist der EU-Beitritt der ersten neuen Mitgliedstaaten im Jahre 2003.
Schweden hat daran festgehalten, dass die Verhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern gleichzeitig eingeleitet und nach Abschluss der Verhandlungen mit dem jeweiligen Land sukzessiv zu Ende geführt werden. Die schwedische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, als EU-Mitglied ihre Erfahrungen in die Verhandlungen einzubringen, sollten die Beitrittskandidaten dies wünschen. Der endgültige Zeitplan für den Beitritt wird jedoch von den Ergebnissen der Verhandlungen mit jedem Beitrittskandidaten bestimmt. Jedes Beitrittsland muss die Beitrittskriterien von sich aus erfüllen können.
Auf einem im März 1999 in Berlin abgehaltenen Sondergipfel erzielten die Mitgliedstaaten Einigung über einen detaillierten Vorschlag zur zukünftigen Strategie der Union, Agenda 2000 genannt. Die Agenda 2000, die Fragen wie EU-Haushalt, Beitragszahlungen, gemeinsame Agrarpolitik und Beihilfen zur regionalen Entwicklung behandelt, ist ein Schritt zur Vorbereitung der EU auf eine neue Erweiterung. Gegenwärtig entfallen etwa 80% des EU-Haushalts auf die Regional- und Agrarpolitik der EU. Hier sind Reformen erforderlich, um den Bedürfnissen einer erweiterten EU gerecht werden zu können.
Wirtschafts- und Währungsunion
Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als gemeinsame Währung in elf EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Etwa ein Jahr zuvor, im Dezember 1997, verabschiedete das schwedische Parlament eine Erklärung, wonach Schweden nicht von Anfang der Währungsunion beitreten werde – doch diese Erklärung lässt eine spätere Teilnahme offen. Als Begründung wurde die mangelnde Unterstützung des Beitritts zur WWU in der Bevölkerung angeführt. Die vier EU-Länder, die nicht an der WWU teilnehmen, sind Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden.
Auf seiner Sitzung im Mai 1998 in Brüssel entschied der Europäische Rat, welche EU-Mitgliedstaaten von Anfang an der Wirtschaftsund Währungsunion angehören werden. Auf der Grundlage der Berichte der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts nahmen die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten eine Beurteilung derjenigen Länder vor, welche die Kriterien für eine Teilnahme erfüllten.
Die Entscheidung der Kommission, Schweden nicht für eine Beteiligung an der gemeinsamen Währung zu empfehlen, gründete sich auf der Tatsache, dass die schwedische Krone nicht am Europäischen Währungssystem (EWS) teilnahm und die Krone zu stark gegenüber den am EWS teilnehmenden Währungen fluktuierte. Darüber hinaus wurde die schwedische Gesetzgebung bezüglich der Zentralbank (Riksbank) als unvereinbar mit den Bestimmungen des Vertrags angesehen. Die Kommission erkannte hingegen die Kriterien der Preisstabilität und Zinssätze in Schweden an. Ihrer Meinung nach erfüllte Schweden auch die Voraussetzungen gesunder Staatsfinanzen.
Schweden nahm an den ersten beiden Stufen der WWU – engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Schaffung eines Europäischen Währungsinstituts – als Vollmitglied teil. Die schwedische Regierung strebt eine starke Volkswirtschaft an, um die Kriterien für eine Teilnahme Schwedens an der WWU erfüllen zu können.
Die schwedischen Sozialdemokraten nahmen auf einem Sonderparteitag im März 2000 Stellung für einer schwedischen Teilnahme an der WWU. Auf dem Parteitag wurde auch beschlossen, diesbezüglich ein Referendum abzuhalten. Ein Zeitpunkt für die Volksabstimmung wurde hingegen noch nicht genannt.
Eine spätere Teilnahme an der dritten Phase der WWU ist möglich, da Schweden die nachfolgend genannten Kriterien erfüllt: ausgewogene Staatsfinanzen, geringer Verschuldungsgrad, stabile Preise und stabiler Wechselkurs sowie niedrige Zinsen.
Stärkere regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum
Da Schweden und Finnland der Europäischen Union beigetreten sind, kommt der EU eine bedeutende Rolle im Ostseeraum zu. Die 50 Millionen Einwohner dieser Region verbindet eine lange gemeinsame Geschichte. Innerhalb der EU strebt Schweden eine erweiterte regionale Zusammenarbeit mit den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen an, sowie mit Nordwestrussland und dem Ostseeraum als Ganzes. Schwedens Anliegen ist die Sicherung der Demokratie und Unabhängigkeit der baltischen Staaten. Schon in ihrem Streben nach Unabhängigkeit von der damaligen Sowjetunion hat es diese Länder unterstützt. Deshalb unterstützt Schweden jetzt auch deutlich den Wunsch der baltischen Staaten, der EU beizutreten.
Aufgrund mehrere Analysen gehören die Staaten im Ostseeraum in den nächsten Jahren, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht, zu den dynamischeren Regionen Europas. Dies dient auch der Ankurbelung der Wirtschaft innerhalb der gesamten EU. Die schwedische Wirtschaft gehört zu den wichtigsten Katalysatoren, was diese Entwicklung anbelangt.
Schweden beabsichtigt in der Zwischenzeit, die Bande mit den nordischen Ländern wie Dänemark, Finnland, Island und Norwegen zu festigen. Auch wenn Norwegen und Island keine EU-Länder sind, wird die nordische Dimension auf kultureller und geschichtlicher Ebene weiter bestehen bleiben und in den wichtigsten sozialen Fragen einen gemeinsamen Ansatz haben.
Die Bindung Schwedens an Europa und das langjährige Engagement in globalen Entwicklungsfragen und in der UNO stehen keineswegs im Widerspruch zueinander.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Schweden nimmt voll an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU teil und beeinflusst aktiv ihre Ausrichtung in vielen Bereichen. Erwähnenswert ist hier die Zusammenarbeit der EU mit Russland und den baltischen Staaten, die EU-Politik für den Ostseeraum, die Achtung der Menschenrechte und die Demokratisierungsbestrebungen weiterer Länder.
Die schwedische Neutralitätspolitik setzt der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung deutliche Grenzen. Schweden tritt jedoch für eine Teilnahme an der Entwicklung gemeinsamer europäischer Bemühungen zur Friedenserhaltung und auf humanitärer Ebene ein.
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist eine Form der intergouvernementalen, im Amsterdamer Vertrag in mehreren Punkten abgeänderten Zusammenarbeit. Nach diesem Vertrag ist die EU, dank einer schwedisch-finnischen Initiative, mit humanitären, friedenserhaltenden und friedensschaffenden Initiativen – als »Petersberger Aufgaben« bekannt – nun besser für eine Konfliktverhütung in ihrem Nahbereich gerüstet. Dazu können auch Waffenstillstand oder Einsätze zur Wiederherstellung des Friedens nach einem bewaffneten Konflikt gehören. Weitere Aufgabenbereiche können Bereitstellung humanitärer Hilfe, Evakuierungsmaßnahmen bei Flüchtlingskrisen oder Naturkatastrophen sein.
Nach dem Amsterdamer Vertrag werden diese Aufgaben unter Leitung der Westeuropäischen Union (WEU) durchgeführt. Die WEU ist eine verteidigungs- und sicherheitspolitische Organisation mit enger Anlehnung an die EU und den Nordatlantikpakt (NATO). Alle gegenwärtigen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Dänemarks und der bündnisfreien Staaten Schweden, Finnland, Irland und Österreich, sind Mitglieder der WEU. Trotzdem wurde auf dem EU-Gipfel von Köln im Juni 1999 erklärt, dass die EU in der Lage sein müsse, die Petersberger Aufgaben in eigener Regie durchführen zu können. Dies ist durch eine Übertragung der Funktionen der WEU an die EU möglich. Grundgedanke ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Streitkräfte in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten für eine Teilnahme am internationalen Krisenmanagement, bei gleichzeitiger Gewährleistung des bestmöglichen gemeinsamen Einsatzes im Krisenmanagement.
Die EU bildet nun diesbezüglich eine völlig neue Organisation zur gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese Organisation hat ihren Sitz in Brüssel und besteht aus einem Komitee für Außen- und Sicherheitspolitik, dem ein Ausschuss für militärische Fragen und ein Militärstab unterstellt sind. Schweden und Großbritannien haben darüber hinaus einen Vorschlag zur Bildung eines zivilen Ausschusses für Krisenmanagement vorgelegt, der auf der gleichen Ebene angesiedelt sein soll wie der Ausschuss für militärische Fragen. Ziel ist die Entwicklung eines eigenen EU-Krisenmanagements vor Ablauf des Jahres 2000.
Schweden hat aktiv an den friedenserhaltenden Einsätzen im ehemaligen Jugoslawien teilgenommen. Der ehemalige Ministerpräsident Carl Bildt war als Vermittler der EU in Bosnien tätig und gemäß der im Dezember 1995 in Paris von Kroatien, Bosnien und Serbien unterzeichneten Verträge als Hoher Vertreter mit friedenserhaltenden Maßnahmen und dem Wiederaufbau der Zivilgesellschaft betraut.
Das Schengener Abkommen
Ziel des Schengener Abkommens ist die rasche Umsetzung der Freizügigkeit von Personen innerhalb der EU. Nach diesem Vertrag soll das Reisen zwischen den Schengen-Staaten ohne Grenzkontrollen möglich sein. Die Kontrolle soll stattdessen an den Außengrenzen der Schengen-Länder erfolgen.
Das Schengener Abkommen war ursprünglich außerhalb der EU-Bestimmungen angesiedelt, doch mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags wurde das Schengener Abkommen Bestandteil der EU. Im April 1998 verabschiedete das Parlament die schwedische Teilnahme am Schengener Abkommen. Schweden wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2001 operatives Mitglied von Schengen. Zur Aufrechterhaltung der bestehenden nordischen Passfreiheit haben die Schengen-Länder sowie Norwegen und Island ein Abkommen unterzeichnet, wonach die Freizügigkeit von Personen zwischen den fünf nordischen Staaten gewährleistet ist. Großbritannien und Irland nehmen nicht am Schengener Abkommen teil.
Die schwedische EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2001
Am 1. Januar 2001 wird Schweden zum ersten Mal den Vorsitz im Ministerrat, dem höchsten Entscheidungsgremium in der EU, übernehmen. Während eines Zeitraums von sechs Monaten wird Schweden Sitzungen des Rats auf den verschiedenen Ebenen planen und leiten. Als Ratsvorsitzender ist Schweden das offizielle Gesicht der EU und vertritt sie in den Beziehungen zu Drittstaaten und auf internationalen Foren.
Die schwedische Regierung strebt einen guten, effizienten und ergebnisorientierten Vorsitz an, der die Tagesordnung der EU voranbringen wird. Offenheit und Transparenz sollen sich durch die gesamte Tätigkeit der Präsidentschaft ziehen. Die von der schwedischen Regierung im EU-Zusammenhang normalerweise betonten Schwerpunkte werden das Profil Schwedens im ersten Halbjahr 2001 prägen. Diese sind (nicht nach Bedeutung geordnet):
• EU-Erweiterung
• Einsatz für die Vollbeschäftigung in der EU
• größere Beachtung der Umwelt in einer europaweiten Zusammenarbeit
• verbesserter Verbraucherschutz
• stärkere Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
• verbesserte Beziehungen zwischen EU und Drittstaaten, darunter auch Russland.
Der EU-Gipfel während des schwedischen Vorsitzes fand am 15.–16. Juni 2001 in Göteborg statt. Bei diesem Gipfeltreffen wurden vor allem Leitlinien und übergreifende Fragen der EU-Zusammenarbeit behandelt.
Vertretung in den EU-Organen
Schweden erhält vier Stimmen im Ministerrat, 22 Sitze im Europäischen Parlament und stellt ein Mitglied der Kommission. Schweden ernennt auch einen Richter am Europäischen Gerichtshof und hat jeweils zwölf Mitglieder im Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen. Schwedisch ist eine der Amtsprachen der EU.
EU-Haushalt
Der Beitrag Schwedens am gemeinsamen Haushalt der EU erfolgt proportionell zur Größe des Landes. Der Bruttobeitrag Schwedens an den Haushalt – ohne Einbeziehung der eventuell nach Schweden zurückfließenden Mittel – wird auf jährlich 20 Milliarden SEK geschätzt. Dies entspricht 4% der Staatsausgaben.
Schweden hat jedoch gefordert und erreicht, dass während der ersten vier Jahre ein reduzierter Beitrag gezahlt wurde. Dieses »Phasing-in« hat sich 1995–99 auf 9 Milliarden SEK belaufen. Schweden wird ein beträchtlicher Nettobeitragszahler der EU werden. Der jährliche Nettobeitrag beträgt etwa 12 Milliarden SEK.
Umweltpolitik
Während der Verhandlungen war eine wichtige Forderung Schwedens, nicht seine Umweltstandards in den Bereichen senken zu müssen, in denen es strengere Vorschriften als die EU hat. Das Ergebnis zeigte, dass Schweden sehr wohl seine Vorschriften beibehalten kann, bis eine europäische Annäherung an die schwedischen Standards erfolgt ist. In der Zwischenzeit nahm die EU eine Überprüfung ihrer Umweltbestimmungen vor, darunter auch die Vorschriften über Kadmium, Arsenik und verschiedene Chemikalien. Generell wurde in den meisten Bereichen von der Übergangsphase Gebrauch gemacht, um Änderungen in den EU-Bestimmungen herbeizuführen oder entsprechend in die Wege zu leiten.
Schweden hat die EU-Verordnungen zur Schadstoffemission von Kraftfahrzeugen angenommen, hält jedoch besondere Standards aufrecht. Die Hersteller werden weiterhin für die Zusicherung verantwortlich sein, dass ihre Fahrzeuge den Anforderungen der Schadstoffemissionskontrolle entsprechen. Als Ergebnis des Abkommens mit der EU hat Schweden auch die technischen Bedingungen für die Steuernachlässe bei umweltfreundlichen Fahrzeugen geändert.
Regionaler Entwicklungsfond
Für Schweden war es wichtig, dass die EU kalte und dünnbesiedelte Gebiete Nordeuropas als empfangsberechtigt für Beiträge aus dem regionalen Entwicklungsfond anerkennt. Als Ergebnis der Verhandlungen führt die EU eine neue Art der Regionalhilfe für die Regionen ein, deren Bevölkerungsdichte unter 8 Einwohner pro qkm liegt. Fast die Hälfte Schwedens – der nördliche und westliche Teil – sind deshalb berechtigt, diese besondere Beihilfe der EU zu empfangen.
Darüberhinaus steht Schweden auch ein Teil der herkömmlichen Regionalbeihilfe der EU zu. Diese Beihilfen sind hauptsächlich an weniger begünstigte, dünn besiedelte Gebiete des Landes gegangen.
Bündnisfreiheit
Als EU-Mitglied wird Schweden seine Bündnisfreiheit beibehalten. Deshalb wird keine schwedische Beteiligung an zukünftigen Verteidigungsbündnissen im Rahmen der EU in Erwägung gezogen. Dies war eine Bedingung Schwedens in den Beitrittsverhandlungen. Die Regierung hat in der Zwischenzeit dargelegt, dass sie keineswegs andere EU-Staaten an der Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der Verteidigung und Sicherheit, gemäß dem Maastrichter Vertrag, hindern werde.
Landwirtschaft
Grundsätzlich ist Schweden bei fast allen landwirtschaftlichen Produkten selbstversorgend. Da die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu den am stärksten geregelten und kostspieligsten Bereichen des EU-Systems gehört, war es bei den Verhandlungen für Schweden wesentlich, das Überleben seines Agrarsektors zu sichern. Das Abkommen Schwedens mit der EU garantiert, dass die Leistung auf dem gegenwärtigen Niveau bleiben wird.
Schweden unterstützt Pläne zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die weniger Verordnungen und Beihilfen zum Ziel hat. Langfristig müssen die Märkte der EU sich mehr den Agrarerzeugnissen anderer Länder öffnen, vor allem derjenigen europäischen Länder, die nicht der EU angehören.
In der schwedischen Landwirtschaft besteht ein Trend zum Abbau des Gebrauchs von giftigen Chemikalien und Pestiziden, um den Anforderungen der Verbraucher zu entsprechen. Schweden ist es auch gelungen, Salmonellen von seinen Hühnerfarmen fernzuhalten. Schweden erhielt das Recht, die Kontrollen bei der Einfuhr von Hühnern und weiteren Produkten fortzusetzen, um einer Infektion mit der Salmonella-Bakterie vorzubeugen. Schweden wird auch sein Verbot von antibiotischen Zusätzen in Tierfutter beibehalten.
Schweden verfügt, vor allem in der Ostsee, über eine bedeutende Fischereiindustrie. Dem Land wurden Quoten zugesichert, die eine Aufrechterhaltung des bestehenden Anteils am Ostseefischfang garantieren. Als Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wurden die Tarife für schwedische Meeresfrüchte abgeschafft, was besonders der einheimischen Fischereiindustrie zugute kommt.
Offenheit, Recht zum Gemeingebrauch und »Feuchttabak«
Gleich anderen EU-Ländern hat auch Schweden eine Reihe von Traditionen, Bräuche und besondere kulturelle Eigenarten, die es bei einem EU-Beitritt nicht aufgeben möchte. Die weitverbreitete Sitte, Feuchttabak zu nehmen (d.h. rauchloser Tabak, der unter die Oberlippe geschoben wird) ist deshalb weiterhin erlaubt, selbst wenn das Produkt in den anderen EU-Ländern verboten ist.
Seit alters her steht es den Schweden zu, sich in den Wäldern und Feldern ihres weiten Landes frei zu bewegen. Dieses Gewohnheitsrecht des freien Zugangs zur Natur gilt für jedermann in Schweden – einschließlich Touristen und andere Besucher. Doch es gibt auch eine entsprechende Verpflichtung zur Respektierung der Natur und des Grundstücksbesitzers, nämlich weder zu stören noch die Umwelt zu verschmutzen. Dieses Recht hat sich durch den EU-Beitritt nicht verändert.
Die schwedische Verfassung ermöglicht ihren Bürgern auch einen breiten Zugang zu Informationen im öffentlichen Sektor. Jeder hat ein Recht auf Einsichtnahme von öffentlichen Unterlagen und Akten der Regierungsbehörden. Schweden beabsichtigt als Mitglied der EU diesen »Grundsatz der Öffentlichkeit« beizubehalten. Es befürwortet auch eine größere Offenheit in der EU und einen einfacheren Zugang der Bürger zu Informationen im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess der EU.
Systembolaget
Eine der für Schweden wichtigen Fragen während der Beitrittsverhandlungen war das Recht auf Beibehaltung der Systembolaget, einer staatlichen Gesellschaft mit Monopol beim Verkauf von Starkbier, Wein und Spirituosen an die Bevölkerung. Schweden konnte die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der EU von der Beibehaltung des Monopols der Systembolaget für den Verkauf alkoholischer Getränke an die Allgemeinheit überzeugen. In der Zwischenzeit ist das frühere staatliche Monopol bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken abgeschafft worden. Heute ist die Einfuhr alkoholischer Getränke uneingeschränkt erlaubt, doch muss der Verkauf durch Systembolaget erfolgen.
Das Monopol der Systembolaget war Auslöser eines Rechtsstreits, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ausgetragen wurde. Der EuGH erklärte in seinem Urteil, dass dieses Monopol nicht gegen die Vorschriften der EU verstößt. Wenn das Monopol weiterhin ein breiteres Sortiment alkoholischer Getränke anbietet und nicht einzelne Erzeuger diskriminiert, kann Systembolaget weiterbestehen. Das Hauptmotiv Schwedens für die Beibehaltung des Monopols ist die Volksgesundheit, weshalb der Verkauf von alkoholischen Getränken unter die schwedische Gesetzgebung fällt.
Als Mitglied der EU beleuchtet Schweden eine Reihe von Themen, für deren Lösung eine europäische Zusammenarbeit erforderlich ist:
Eine erweiterte EU
Die Erweiterung der Europäischen Union um die mittel- und osteuropäischen Länder. Damit kann die EU einen wichtigen Beitrag zum Reformprozess in diesen Ländern und zur Abschaffung der Trennungslinien in Europa leisten.
Beschäftigung
Eine aktive Politik zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Senkung der Arbeitslosenquote. Zur effizienten Bekämpfung der europäischen Arbeitslosigkeit sind gemeinsame und aufeinander abgestimmte Bemühungen vieler Länder notwendig.
Umwelt
Strenge Vorschriften und Bestimmungen zu Emissionen und der Verwendung von Chemikalien. Da umweltschädliche Emissionen keine nationalen Grenzen kennen, stellt die EU ein ausgezeichnetes Forum für die Verfolgung einer effizienten Umweltpolitik dar.
Zu den Prioritäten von Margot Wallström, der neuen schwedischen, für den Umweltbereich zuständigen Kommissarin, gehören Gesundheit der EU-Bürger, Schutz der EU-Bürger vor Umweltrisiken, Schutz der Seen und Gewässer in Europa, Vorsicht beim Umgang mit Chemikalien und Schritte zur Bekämpfung der Klimaveränderungen. Eine weiteres wichtiges Thema ist die Bereitstellung von Unterstützung bei den Umweltbemühungen der EU-Beitrittskandidaten.
Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Sowohl in den Organen der EU als auch in den Mitgliedsländern bleibt bei der Förderung der Gleichberechtigung noch viel zu tun. Frauen müssen einen größeren Anteil an den wichtigen Aufgaben in den einzelnen Organen der EU erhalten.
Transparenz
Die Arbeit der EU ist immer noch von zu vielen geschlossenen Türen gekennzeichnet. Offenheit und Transparenz sollten Grundpfeiler der Tätigkeit der EU sein.
Freihandel
Aufgrund der bestehenden Tarife, Quoten und anderer Handelsschranken zahlen die Verbraucher unnötig hohe Preise für die von ihnen gekauften Waren. Schweden tritt für eine größtmögliche Öffnung des Handels ein.
Landwirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ist zu altmodisch und einem starken Reglement unterworfen.
Sie muss so reformiert werden, dass sowohl Verbraucher als auch Umwelt von ihr profitieren.
Bekämpfung von Drogen und Wirtschaftskriminalität
Die Zusammenarbeit in der EU auf dem Gebiet Justiz und Polizei muss noch effizienter gestaltet werden.